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Koblenz

Sammeltour mit der Koblenzer Tafel

MdB Rudolph macht sich Eindruck von der Arbeit der Helfer

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Bildinformationen: Thorsten Rudolph begleitete den Vorsitzenden der Tafel Koblenz, Peter Bäsch, bei einer Sammeltour. Bildquelle: Wahlkreisbüro Thorsten Rudolph/Volker Schmidt

KOBLENZ Auch in Koblenz und den angrenzenden Städten und Verbandsgemeinden haben viele Menschen Probleme, die Kosten für Lebensmittel aufzubringen und sind auf die Hilfe der Tafel angewiesen. Die Tafel Koblenz versorgt aktuell rund 5000 Menschen in der Region mit Lebensmitteln, die ansonsten vernichtet werden würden. Um sich einen Eindruck von der Arbeit der 230 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zu machen, begleitete der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph den Vorsitzenden der Tafel, Peter Bäsch, bei einer Sammeltour.

Sammeltour mit der Tafel Koblenz: MdB Rudolph macht sich Eindruck von der Arbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer

Es ist unglaublich, welche Mengen an Lebensmitteln bei einer solchen Tour zusammenkommen. Und es ist gut, dass diese nicht in der Mülltonne landen, sondern dass Menschen damit konkret geholfen werden kann. Die Helferinnen und Helfer leisten hier einen enorm wichtigen gesellschaftlichen Beitrag“, so Rudolph.

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Im Rahmen der Sammeltour steuerten Bäsch und Rudolph diverse Supermärkte an, mit denen die Tafel Vereinbarungen getroffen hat, dass sie nicht benötigte Lebensmittel spenden. Insgesamt sind sechs Kühlfahrzeuge der Tafel unterwegs, die täglich circa 5 Tonnen Lebensmittel einsammeln. „Auf diese Weise werden jährlich 1200 Tonnen an Lebensmitteln vor der Vernichtung gerettet und unser Klima nachhaltig geschützt“, sagt Bäsch. Er schätzt, dass der Wert der ausgegebenen Lebensmittel rund 4 Millionen Euro beträgt.

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Um die gesammelten Lebensmittel kostenlos an die bedürftigen Menschen verteilen zu können, betreibt die Tafel Koblenz neben diversen Lagerräumen auch zwölf Ausgabestellen in Koblenz sowie in Urmitz, Bendorf, Vallendar und Lahnstein. Zudem versorgt sie auch einen „Foodsharing-Fairteiler“. Wie Bäsch erklärt, werden an zwei Tagen auch Menschen, die nicht zur Tafel kommen können, und zwölf soziale Einrichtungen beliefert. Außerdem sorgt die Tafel (gemeinsam mit dem Lions Club Rhein-Mosel) im Rahmen des Projekts „Power Kiste“ für ein wöchentliches Frühstück an einer Koblenzer Grundschule.

Die Menge der gesammelten Lebensmittel ist so groß, dass die Koblenzer Tafel auch noch Waren an Nachbartafeln weitergeben kann. Peter Bäsch ist zufrieden mit der Entwicklung, die die Koblenzer Tafel seit der Gründung vor mehr als 20 Jahren genommen hat. Dennoch sieht er immer noch Potenzial. „Viele Menschen benötigen Hilfe, empfinden aber Scham, sich an die Tafel zu wenden und einen der nötigen Ausgabescheine zu beantragen“, sagt er. „Ich würde mich freuen, wenn wir diese Barriere weiter abbauen könnten.“ Zudem müssten immer noch zu viele noch verwendbare Lebensmittel von den Supermärkten weggeworfen werden, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen sei.

Thorsten Rudolph ist froh, dass es Einrichtungen wie die Koblenzer Tafel gibt. „Mit der Einführung des Mindestlohns, mit Bürgergeld und Wohngeld plus haben wir viel für Menschen in Armut und prekären Lebensverhältnissen getan. Aber es bleibt natürlich auch weiterhin eine Aufgabe, die Armut in Deutschland wirkungsvoll zu bekämpfen. Aktuell sind noch immer viele auf die Tafeln angewiesen. Daher müssen wir auch dafür sorgen, dass die Tafeln vonseiten der Politik nachhaltig unterstützt werden. Ich werde mich dafür einsetzen“, so Rudolph.

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Blaulicht

Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.

Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.

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Zwei Tatverdächtiger in Haft

Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.

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Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.

Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

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Blaulicht

Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

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KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.

Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.

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Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.

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Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

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Koblenz

Bauarbeiten in Lahnstein früher fertig: Einfahrtsverbot in die Emser Straße wird ab Mittwoch angepasst

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LAHNSTEIN Seit Montag, 20. November, läuft in Lahnstein die Sanierung des Kreisverkehrs an der Kölner Straße. In diesem Zuge hatte die Stadtverwaltung Koblenz nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Lahnstein das Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ausgeweitet, um so erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtteil Horchheim zu vermeiden.

Ursprünglich war der erste Bauabschnitt der Kreiselsanierung für zwei Wochen angesetzt. Trotz der schlechten Witterungsverhältnisse konnten am Montag die Asphaltdeckenarbeiten am Kreisverkehr in der Kölner Straße in Lahnstein durchgeführt werden. Damit kann am Mittwoch, 29. November, der erste Bauabschnitt abgeschlossen werden und es stehen ab diesem Zeitpunkt wieder drei von vier Ausfahrten des Kreisverkehrs, darunter die Zufahrt zur Bundesstraße 42 in Fahrtrichtung Koblenz, zur Verfügung. 

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Mit dem Umbau der Verkehrsführung im Kreisverkehr Kölner Straße für den zweiten Bauabschnitt rechnen die beteiligten Behörden damit, dass es zu einer deutlichen Entspannung der Verkehrssituation kommt. Aus diesem Grund wird, wie bereits vor Beginn der Kreiselsanierung angekündigt, das aktuelle Einfahrtsverbot (Montag bis Samstag, 6.30 bis 18 Uhr) in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ab Mittwoch, 29. November, vonseiten der Stadtverwaltung Koblenz wieder auf die ursprüngliche, gewohnte Regelung angepasst. Das bedeutet, dass ab Mittwoch wieder von 6.30 bis 8 Uhr von montags bis samstags ein Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Süden gilt. Die Wechselverkehrszeichenanlage und der Blitzer werden entsprechend umprogrammiert. Für den Schwerlastverkehr gilt weiterhin ein dauerhaftes Einfahrtsverbot. Der Öffentliche Personennahverkehr und der Radverkehr sind wie bisher von der Regelung ausgenommen. 

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