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Blaulicht

Unfassbar! – Auf dem Hof Alberti in Dornholzhausen wurden erneut Silos aufgeschnitten – Serientäter?

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Erneut gab es auf dem Hof Alberti Sachbeschädigungen

DORNHOLZHAUSEN Nicht einmal ein Jahr ist es her, dass auf dem Hof Alberti in Dornholzhausen die Siloballen zerschnitten wurden. Wir berichteten hier! Jetzt schlugen die oder der Täter erneut zu. Die Schutzhülle der Fahrsilos des landwirtschaftlichen Betriebes wurde mit Messerschnitten vorsätzlich zerstört. Dieses ist sicherlich kein “Dummer-Jungen-Streich” sondern die Handschrift eines Täters, der dem Betrieb bewusst schaden wollte.

Durch die Ruinierung der oberen Folie, kommt Feuchtigkeit in die Silage und diese fault. Eine Verfütterung an die Kühe kommt nicht mehr in Frage. Der Schaden geht in die Tausende. Ende 2021 heirateten die Albertis. Genau zu diesem Zeitpunkt wurden zahlreiche Heuballen aufgeschnitten. Jetzt freuten sich die Landwirte über das neugeborene Kind und erneut kam es zu einer vorsätzliche Sachbeschädigung. Ist das tatsächlich noch Zufall oder ist hier ein Serientäter am Werk, welcher der Familie bewusst schaden möchte? Auszuschließen ist das nicht.

Die Vorgehensweise deutet darauf hin, dass die (oder der) Täter sehr genau wussten, wie sie dem Landwirtschaftsbetrieb Schaden zufügen können. Die Fahrsilos liegen an einem landwirtschaftlichen Weg, etwa 500 Meter entfernt vom Alberti Hof. Nur jemand mit genauen Kenntnissen der Zugehörigkeit und der Örtlichkeiten, wird diese Zerstörung verursacht haben.

Dabei könnte es mittelfristig durchaus ein Eigentor für den oder die Täter werden. Die etwa 1,5 Kilometer entfernte Ortsgemeinde Dornholzhausen ist bekannt für ihren gemeinschaftlichen Zusammenhalt. Sie achten auf ihre Mitbürger und helfen einander. Sie werden in Zukunft sicher ein genaueres Auge auf Ortsfremde haben und sich evtl. auch Kennzeichen oder Personen notieren. Nicht selten gehen Nachts noch Bürger mit ihren Hunden spazieren. Auch denen könnte etwas auffallen.

Manchmal mahlen die Mühlen der Justiz langsam aber sie mahlen und über kurz oder lang stehen die Chancen gut, dass der oder die Täter ermittelt werden können und dann dürfte es richtig teuer werden, denn die finanziellen Schäden sind enorm. Auch der landwirtschaftliche Betrieb Alberti denkt über weitere Sicherungsmaßnahmen nach, die er aus taktischen Gründen nicht weiter benennen wollte.

Wer etwas zu diesem verwerflichen Vorfall sagen kann oder etwas gesehen hat, wendet sich bitte an die Polizeiinspektion in Bad Ems unter der Rufnummer 02603-9700. Jeder kleine Hinweis kann hilfreich sein. Ein unbekannter Spaziergänger zur ungewöhnlichen Zeit in der Nähe des Tatorts, ein Fahrzeug, dass den landwirtschaftlichen Weg im Tatzeitraum befuhr.

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Blaulicht

Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.

Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.

Zwei Tatverdächtiger in Haft

Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.

Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.

Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

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Tierquäler in Montabaur gesucht: Lebende Katze in Mülltonne entsorgt

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MONTABAUR Am vergangenen Dienstag wurde der Polizei Montabaur ein Fall von Tierquälerei gemeldet. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme konnte eine lebende Katze, welche sich in einer Mülltonne befand, gerettet werden. Der Kopf des Tieres war mit Panzertape umwickelt. Es wurden noch weitere tote Katzen in der Mülltonne festgestellt. Die Kriminalpolizei Montabaur hat in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Ermittlungen aufgenommen.

Seitens des Veterinäramtes wurde eine Untersuchung der Tiere angeordnet, um die Todesursache festzustellen und weitere Hinweise zu erlangen. Das Ergebnis der Untersuchung steht bislang aus. Nach bisherigen Ermittlungsstand handelt es sich bei den toten Tieren um 4 Kitten, 1 Kater und 1 Katze. Die Kriminalpolizei Montabaur sucht Zeugen, die Beobachtungen in der Zeit vom 27.11.23-28.11.23 im Bereich der Judengasse in Montabaur gemacht haben oder sonstige Hinweise auf den möglichen Katzenbesitzer geben können. Telefonisch nimmt die Polizei Montabaur Hinweise unter 02602-92260 entgegen.

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Blaulicht

Flutkatastrophe an der Ahr: Keine Entscheidung vor Weihnachten

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KOBLENZ Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile ich mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 wird erfolgen können.

Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.

Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.

Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

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