VG Nastätten
Der letzte Wille sollte geregelt sein – Veranstaltungsreihe in Nastätten
NASTÄTTEN Am 28.09.2022 fand der erste Termin der Vortagsreihe „Alles soll geregelt sein – Vollmacht. Verfügung. Letzter Wille“ statt. Bestatter Jan Lentzen bot in den Räumen von Bestattungen Heil in Nastätten Platz für Aufklärung zu den verschiedenen Themenschwerpunkten einer privaten Vorsorge.
Die Veranstalter selbst haben sich aufgrund eines nicht sehr schönen Anlasses kennen gelernt und im gemeinsamen Gespräch schnell gemerkt, dass sie beruflich mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert werden. Themen, mit denen sich niemand gerne auseinandersetzt, die jedoch zu den wichtigsten Regelungen im Leben eines Menschen gehören sollten. „Ich merke aus 16 Jahren Berufserfahrung in Trauergesprächen wie hilflos und unsicher sich die Angehörigen fühlen, wenn sie nicht wissen, was sich der Verstorbene gewünscht hätte.“, so führt Jan Lentzen seine Beweggründe für seine Intention zu dieser Veranstaltung aus. „Vorkehrungen müssen funktionieren – ohne Kompromisse. Auch in unvorhergesehen Fällen sollen Sie handlungsfähig bleiben oder nach Ihrem Willen gehandelt werden und das auch im Notfall und auch über den Tod hinaus.“ ergänzt Generationenberaterin und Finanzplanerin Elina Satschek von der ESFin GmbH.
Die Wichtigkeit sowie Notwendigkeit über vermeintliche Tabuthemen zu reden und zu informieren, fand auch Anklang bei dem Nastätter Stadtbürgermeister Marco Ludwig, der kurzerhand die Schirmherrschaft für die Informationsveranstaltung übernommen hat. „Das Schlimmste ist, Nichts zu tun!“ Eine vielleicht schockierende Begrüßung, mit der Elina Satschek den ersten der insgesamt drei geplanten Abende beginnt und den TeilnehmerInnen durch einen nachgestellten Filmbeitrag der vorherrschenden Realität den Spiegel vorhält.
Das Publikum ist sofort abgeholt und erfährt im Laufe des 60-minütigen Vortrages auf was gesetzlich geachtet werden muss und welche Gestaltungsmöglichkeiten ein jeder hat. Anhand von reellen Praxisbeispielen erläuterte Satschek, welchen Unterschied eine rechtliche Vollmacht inklusive Betreuungsverfügung im Ernstfall macht und welche Stolpersteine in der medizinischen Betreuung auftreten können, wenn allenfalls nur ungenaue Aussagen vom Betroffenen bekannt sind. Sie betont, dass es auch in jungen Jahren und besonders als Ehepaar wichtig ist, eine Vorsorge zu treffen, da entgegen landläufiger Meinung der Ehepartner den anderen nicht ohne eine Vollmacht vertreten darf.
Auch im Themenbereich der finanziellen Vorsorge präsentierte Elina Satschek beeindruckende Fakten. Sie zeigte auf Basis der durchschnittlichen Versorgungslücke im Pflegefall in Deutschland die Notwendigkeit auf, vorzeitig Investments oder alternative Vorsorgen zu treffen, um nicht neben emotionalem Stress auch finanziellem Druck ausgesetzt zu sein, wenn Unterstützung im Alltag benötigt wird. Zum Ende des Vortrages kam dann noch mal so richtig Fahrt auf. Nicht verwunderlich, da Satschek anhand von Praxisbeispielen darlegte, welche Konfliktbühne die gesetzliche Erbfolge selbst in vermeintlich „normalen“ Familienkonstellationen bietet. Schnell wurden die ersten Fragen gestellt und ein reger Austausch fand statt.
Zusammenfassend konstatiert Satschek „Wichtig ist bei der Erbplanung die Betrachtung des Gesamtvermögens, um Vermögensübertragungen an die nächste Generation rechtzeitig zu veranlassen. Das letzte Hemd hat bekanntlich keine Taschen. Optimalerweise werden Ihre Nachkommen Erben und nicht zusätzlich auch das Finanzamt“. Abschließend führte Jan Lentzen noch aus, wie und warum unbedingt auch für das letzte Kapitel des Lebens eine persönliche Vorstellung formuliert werden sollte. „Sie können sich nicht vorstellen, welche Streitfälle ich hier schon sitzen hatte!“. Anhand von Erfahrungen aus seiner Berufspraxis unterstreicht er die Notwendigkeit einer schriftlichen Bestattungsverfügung.
Nach dem Ende des Vortrages bot sich noch die Gelegenheit für einen individuellen Austausch, indem die TeilnehmerInnen gezielte Fragen an die Veranstalter stellen konnten.
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Wer sich ebenfalls informieren möchte und Interesse an der Teilnahme an einem Informationsabend hat, kann sich über www.esfin.de/veranstaltung oder unter der 06772-9198580 für einen der noch geplanten Termine anmelden.
Mittwoch, 19. Oktober 2022 – 17:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch, 23. November 2022 – 17:00 – 18:30 Uhr
(Pressemitteilung von Elina Satschek)
Gesundheit
Unklare Lage am Paulinenstift: Viele offene Fragen und noch mehr Gerüchte
NASTÄTTEN Immer wieder wird derzeit über den Fortbestand des Krankenhauses Paulinenstift in Nastätten gesprochen. Dabei sind viele Fragen offen und leider auch noch mehr Gerüchte im Umlauf. Fakt ist: Die gGmbH Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM), zu dem das Krankenhaus in Nastätten gehört, hat den Versorgungsauftrag vom Land und steht damit in der Verantwortung. Dazu gehören alle 5 Standorte (Mayen, Koblenz Kemperhof, Koblenz Ev. Stift, Boppard und Nastätten). Die Positionierung des Gesundheitsministers ist eindeutig: Nastätten ist bedarfsnotwendig und kann nicht separat rausgelöst werden.
Diskussion um das Paulinenstift in Nastätten: SPD fordert Klarheit in der weiteren Debatte
Mit Aufkommen der Diskussion hat Landrat Jörg Denninghoff gemeinsam mit seinem Kollegen Volker Boch (Landrat Rhein-Hunsrück-Kreis) schriftlich um Informationen bei den aktuellen Trägern des GKM gebeten. Wie Denninghoff auf Nachfrage der SPD-Kreistagsfraktion dieser mitteilte, gibt es bislang noch keine Reaktion auf die Anfrage. Bemerkenswert ist, dass es bisweilen auch trotz Nachfrage immer noch keine Reaktion gegenüber den beiden Kreisen gab.
„Wir bedauern das sehr. Gerne würden wir in den Kreisgremien über das weitere Vorgehen auf der Grundlage von Daten und Fakten beraten“, so Kreistagsmitglied und Stadtbürgermeister Marco Ludwig. „Wir wollen einen offenen und konstruktiven Dialog und stehen klar zum Erhalt des Standorts in Nastätten. Das ist für uns erklärtes Ziel“, ergänzt Fraktionsvorsitzender Carsten Göller.
VG Nastätten
Neues Denkmal für die Nassauische Kleinbahn schaffen
NASTÄTTEN Die CDU in Nastätten setzt sich für die baldige Errichtung eines Denkmals ein, das an die historische Bedeutung der ehemaligen Nassauischen Kleinbahn für die Region um das Blaue Ländchen erinnert. Bis zum Jahr 2017 gab es bereits ein dementsprechendes Denkmal. Doch die weitbekannte grüne Lokomotive wurde verkauft, um sie wieder in einen fahrtüchtigen Zustand zu versetzen und so, neben dem optischen Erinnerungswert, auch eine bleibende technische Erinnerung zu erhalten. Seitdem klafft an ihrem einstigen Standort an der Brückwiese eine traurige Lücke.
CDU-Stadtratsmitglied Horst Fäseke erklärt: „Die Entscheidung zum Verkauf der alten ortsbildprägenden Lokomotive hatte sich der Stadtrat nicht leicht gemacht. Es wurde jedoch damals vereinbart, dass wir den Bürgern eine attraktive neue Erinnerungsmöglichkeit an die Kleinbahn schaffen werden.“ Aufgrund vieler anderer prioritärer Projekte in der Blaufärberstadt geriet das Denkmal-Vorhaben ein wenig ins Hintertreffen. Das will die CDU nun ändern und fordert einen Ideenwettbewerb für ein Kleinbahndenkmal.
CDU schlägt Ideenwettbewerb vor
„Wir wollen die Erinnerung an die Nassauische Kleinbahn lebendig halten. Es gibt irgendwann immer weniger Zeitzeugen, die selbst damit gefahren sind oder davon berichten können. In einem Ideenwettbewerb zur Gestaltung könnten Künstler oder
Bürger gleichermaßen kreative Vorschläge für das Denkmal einreichen. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Erinnerung an die Nassauische Kleinbahn für zukünftige Generationen zu bewahren und die Geschichte unserer Region lebendig zu halten“, sagt das CDU-Stadtratsmitglied Andreas Müller.
Koblenz
Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!
KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.
62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.
In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.
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