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Recht

Trinkgeld unterschlagen – Fristlose Kündigung!

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RECHT Unterschlägt ein Beschäftigter Trinkgeld, das zur Weiterreichung an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gedacht war, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Das entschied das Arbeitsgericht Siegburg im Falle eines Kfz-Technikmeisters, der heimlich 165 Euro für sich selbst behalten hatte. Der gekündigte Arbeitnehmer war bereits seit sieben Jahren als Kfz-Technikmeister in einer Kfz-Werkstatt beschäftigt. In der Werkstatt war es Usus, dass Schrotthändler vorbeikamen, um entsorgtes Material abzuholen und dies, da der Schrott eigentlich Abfall und keine Verkaufsware war, durch eine Zahlung in die Trinkgeldkasse der Mitarbeiter zu vergüten. Dadurch gelangten regelmäßig größere Trinkgeldbeträge in die Kasse. Das Geld aus der Kasse wurde grundsätzlich auf die gesamte Belegschaft verteilt.

Unterschlagung als Kündigungsgrund

Im Januar 2022 gab ein Schrotthändler dem Automechaniker 235 Euro für die Trinkgeldkasse. Dieser legte davon lediglich einen Betrag in Höhe von 70 EUR in die Kasse und behielt 165 EUR für sich. Die Unterschlagung fiel jedoch auf und als der Arbeitgeber hiervon Kenntnis erlangte, kündigte er dem Kfz-Meister Ende Januar 2022 fristlos. Hiergegen erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Siegburg.

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Erhebliche Pflichtverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung

Das Gericht hielt die fristlose Kündigung jedoch für gerechtfertigt und wies seine Klage ab. Der wichtige Kündigungsgrund lag nach Auffassung des Arbeitsgerichtes darin, dass der Mann zu Unrecht 165 EUR für sich einbehalten und nicht in die Trinkgeldkasse abgeführt und somit seinen Kollegen vorenthalten habe. Diese Unterschlagung stelle eine ganz erhebliche Pflichtverletzung dar, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

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Angeblicher Verkauf nicht glaubwürdig

Die Behauptung des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess, er habe die 165 EUR für den Verkauf einer Metallwerkbank erhalten, wertete das Gericht als unglaubwürdige Schutzbehauptung. Der Kfz-Mechaniker habe weder Details zur angeblich verkauften Werkbank sagen können, noch habe er dem Gericht mitteilen können, wie schwer diese Werkbank ungefähr gewesen sei. Erst nachdem ihm durch das Gericht vorgerechnet worden war, dass die Metallwerkbank bei einem derzeitigen Schrottpreis von ungefähr 27 Cent pro Kilogramm Metall über 600 Kilo gewogen haben müsste, um einen Preis von 165 Euro zu erzielen, fiel dem Arbeitnehmer noch ein, dass  er darüber hinaus auch noch andere Dinge veräußert habe. Mit diesem Vortrag vermochte er das Gericht jedoch nicht davon zu überzeugen, dass alles seine Richtigkeit gehabt habe.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. Hinweis: Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14. Juli 2022, Az. 5 Ca 413/22.

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Verantaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen >Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Eine Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Recht

Gnadenhof Eifel in Harscheid: 51 alte und kranke Hunde sollen ihr Zuhause verlieren!

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Foto: Christian Meinecke

HARSCHEID Seit über 15 Jahren betreibt die 67-jährige Liane Olert den Gnadenhof Eifel in Harscheid. 56 schwerbehinderte, kranke, demente, alte und geistig behinderte Hunde haben auf einer 3ooqm Indoorfläche mit 9000qm Außengelände eine neue Heimat gefunden. Bisher galt die privat betriebene Auffangstation als Vorzeigeprojekt. SAT1 und der SWR berichteten begeistert über das Engagement der resoluten Dame. Noch vor einem Jahr besuchte das Veterinäramt des Kreises Bad Neuenahr-Ahrweiler ohne jedwede Beanstandungen das Gehöft, doch nun ist alles anders.

Seit rund sechs Monaten kämpft Liane Olert für den Erhalt ihres Gnadenhofes. Etwa zu der Zeit begannen die ersten Widerstände gegen das Projekt. Urplötzlich soll es Missstände auf dem Hof gegeben haben. So lauteten die Vorwürfe in den sozialen Medien. Tierschützer gegen Tierschützer und die Rufe gegen den Gnadenhof wurden in vereinzelten Gruppen immer lauter. Angeblich würden die Hunde vernachlässigt werden, es würde an Hygiene in den Räumlichkeiten fehlen und Arztbesuche sowie Pflege gäbe es so gut wie gar nicht mehr.

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Die Situation spitzte sich zu, indem das Veterinäramt zu Kontrollen angehalten wurde. Mehrfach verweigerte Liane Olert begründet den Zutritt. Schlussendlich gipfelte es in einen Polizeieinsatz mit den Amtstierärzten. Vor Ort soll ein Hund vor Aufregung einen Herzinfarkt erlitten haben. Ein weiterer habe vor Stress sich eingekotet. Wegmachen durfte es Liane Olert nicht. Während es ein Jahr vorher, für das Veterinäramt keine Beanstandungen gab, soll jetzt alles anders gewesen sein. Die Situation eskalierte in einem Verwaltungsgerichtsbeschluss, der Liane Olert untersagte, mehr als fünf Hunde zu behalten. Dagegen ist sie in Widerspruch gegangen. Laut dem Verwaltungsgericht Koblenz soll es erhebliche Mängel auf dem Hof gegeben haben. Es spricht von vernachlässigten Hunden und nicht hygienischen Bedingungen. Das Gericht stützt sich dabei explizit auf die Aussagen des Veterinäramtes bei der nicht angekündigten Kontrolle im Oktober 2023.  Die Rede ist von verfilztem Fell, angetrockneten Fäkalien im Ruhebereich und versteckten Hunden.

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Über 50.000 Menschen setzen sich mit Petition für den Erhalt des Gnadenhof Eifel ein

Genau die Vorwürfe weist Liane Olert weit von sich. »Täglich reinigen wir vier Stunden den Innenbereich. Gerade die Hygiene ist mir sehr wichtig. Richtig ist, dass beim Besuch des Veterinäramtes einzelne Hunde längere Krallen hatten, da der regelmäßige Besuch der Pflegerin erst in den kommenden Tagen gewesen wäre. Schade ist, dass keiner vom Gericht sich die Situation vor Ort ansah und man sich einzig auf die Aussagen des Veterinäramtes verlassen hatte«, führt Liane Olert aus.

In den sozialen Medien sind die Fronten verhärtet.  Auf eine der Seiten in den sozialen Medien weist ein vermeintlicher Tierschützer in seiner Gruppe darauf hin, dass er alle Kommentare löschen wird, die sich positiv zum Gnadenhof äußern würden und genau das tat er auch. Damit wird bewusst einseitig versucht, die Menschen zu beeinflussen und für die eigene Sache zu gewinnen. Auf einer anderen Seite hat sich die Meinung mittlerweile zu Gunsten des Gnadenhof Eifel gewandelt.

Liane Olert spricht von Hetze und sogenannten Hatern

Liane Olert spricht von Hetze und sogenannten Hatern. Eine sehr aktive Gruppe findet man hier. Die Kommentare sind teilweise unerträglich und sehr einseitig. Die Betreiberin des Gnadenhof Eifel macht dafür ehemalige frustrierte ehrenamtliche Mitarbeiter verantwortlich, die vom Gehöft verwiesen wurden. Doch damit ist noch lange nicht genug. Der Gnadenhof Eifel wurde bei einer Abstimmung für den guten Zweck von der Krombacher Brauerei auf Platz zwei gewählt. Der Preis war mit 2500 Euro dotiert. Nun erreichte die Krombacher ein ominöses Schreiben, aus dem hervorging, dass man auf das Preisgeld verzichten und man sich aus dem Wettbewerb zurückziehen wolle. Nur kam dieses Schreiben nicht von der möglichen Preisträgerin Liane Olert, sondern von einer dritten Person, die in der Haterszene vermutet wird.

In anderen Gruppen wird durchaus sachlich diskutiert und die Meinungen sind geteilt. Tierschützer mit und gegen Tierschützer. Jeder ereifert sich darüber es besser zu können und proklamiert für sich das Recht vorzugeben, wie die Hunde bestmöglich geschützt werden können. Und wer darf jetzt für sich die größte Tiergüte und Weisheit in Anspruch nehmen? Sicherlich nicht die Hater, denn dort fehlte jede Sachlichkeit oder auch nur im Ansatz eine offene Diskussion, aber vielleicht die anderen Gruppen, denen es tatsächlich um die Hunde oder auch das Lebenswerk von Liane Olert geht.

Wir können nicht bestätigen, dass die Vorwürfe gegen den Gnadenhof Eifel auch nur im Ansatz zutreffend sind

Unser Reporter Christan Meinicke wollte sich ein eigenes Bild machen und fuhr unvoreingenommen zum Gnadenhof Eifel in Harscheid. Was ihn dort erwartete, war anders, als gedacht. Irgendwo hatte man natürlich eine gewisse Vorstellung, die jedoch nicht befriedigt wurde. Meinecke durfte sich alle Räumlichkeiten ansehen. Zu keinem der Tiere wurde ihm der Zutritt verweigert. Unhygienische Zustände? Davon konnte nicht die Rede sein. Im Gegenteil. Bei 56 Hunden würde man vielleicht sogar erwarten, dass man mit drei Personen das nicht stemmen kann, aber das stimmte nicht. Der Boden, blitzeblank. Natürlich war unser Besuch angekündigt und es könnte alles darauf ausgerichtet gewesen sein, doch viel interessanter war es zu sehen, was passierte, wenn eine der inkontinenten Hunde nicht einhalten konnte. Sofort war Liane Olert da und wischte das Malheur auf. »Das ist unsere tägliche Arbeit. Ich kann nicht verhindern, dass so etwas einmal bei einem inkontinenten Hund passiert, aber das ist ja schnell erledigt«, teilt Liane Olert mit.

In dem großen Haus wirkt alles aufgeräumt. Es riecht leicht nach Hund, aber alles andere wäre verwunderlich bei 56 Tieren. In jedem Tierheim nimmt man den Geruch deutlicher wahr.  Damit nichts Ungewöhnliches. Die zahlreichen Hunde wirkten keineswegs ungepflegt oder unglücklich. Im Gegenteil. Für viele scheint es eine letzte Chance zu sein und sie wirkten befreit.

Ende gut, alles gut? Nein. So einfach ist es sicherlich nicht. Wir haben überhaupt nichts Negatives feststellen können und wir sind nicht bereit einen Lebenstraum und das Heim der Tiere zu zerstören. Die Medien haben eine Verantwortung und die heißt nicht dem Mainstream entsprechend für Klickzahlen zu schreiben. Gestern gab es nichts zu bemängeln. Alles wirkte durchaus gut konzipiert und strukturiert. Wir wissen nicht, ob tatsächlich alles richtig gelaufen ist und so manche Male liegt die Wahrheit in einer Mitte, die nicht ausreichen darf, die Lebenschance der Hunde und der Gnadenhofbesitzerin zu zerstören.

Unser Reporter sah glückliche Hunde, die teilweise schwerstbehindert waren und sicherlich nicht das Gehöft verlassen möchten. Dazu eine resolute Dame, die liebe- und aufopferungsvoll mit den Tieren umging. Und vielleicht schaut sich ein verantwortungsbewusster Verwaltungsrichter nun den Gnadenhof persönlich an, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen, damit er sich nicht nur auf die einseitige Aussage eines Veterinäramtes verlassen muss. Der Tierschutz muss immer oberste Priorität haben, das bedeutet aber auch, die Tiere vor Hatern oder einseitiger Stellungnahme zu schützen, denn da war doch was: genau. Die Wahrheit liegt oftmals in der Mitte…..

Für so manchen Hater, und die sich davon mit hereinziehen ließen, könnte es demnächst rechtlich schon sehr eng werden. Möglicherweise sind da bereits in den Gruppen einige Straftatbestände erfüllt. Die üble Nachrede ist ein Antragsdelikt. Dazu äußerte sich die Polizei NRW in einem Artikel sehr deutlich: »Wer hetzt, macht sich strafbar. Auch im Netz. Hasspostings auf den Social-Media-Plattformen werden konsequent strafrechtlich verfolgt, anstatt sie nur zu löschen«. Gut so.

Wir können nicht bestätigen mit unserer Vor-Ort-Reportage, dass die Vorwürfe gegen den Gnadenhof Eifel auch nur im Ansatz zutreffend sind, aber auch nicht das Gegenteil.  Und da wären wir wieder bei der möglichen Mitte der Wahrheit…..

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Gesundheit

Entlassene Mitarbeiter des Elisabeth-Krankenhauses in Lahnstein wehren sich gegen Kündigung!

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LAHNSTEIN 190 Mitarbeiter des Elisabeth-Krankenhauses in Lahnstein wurden von heute auf morgen auf die Straße gesetzt. Während sie über Monate hinweg mit Durchhalteparolen während der Insolvenzphase motiviert wurden, nicht zu kündigen und ihnen ein Zukunftskonzept seitens des Elisabeth St. Vinzenz Verbundes präsentiert wurde mit Einschnitten, aber weitestgehenden Erhalt der Krankenhausstrukturen, erhielten sie Ende Februar die Freistellung zum 01. März mit Kündigung zum Ende Mai.

Das Perfide ist, dass sie noch nicht einmal mehr Lohn erhalten während der Kündigungsfrist. Die Kassen wären leer. Da bereits drei Monate Insolvenzgeld gezahlt wurde, könnte nicht erneut die Leistung in Anspruch genommen werden. Den entlassenen Mitarbeitern blieb vielfach nur die Möglichkeit, den Gang zum Arbeitsamt. All das wirft sehr viele Fragen auf.

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In einer vom BEN Kurier organisierten Infoveranstaltung für die gekündigten Mitarbeiter in dem Veranstaltungsraum des Restaurants Adria in Bad Ems klärte der renommierte Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert Schneider von der Kanzlei Walterfang, Gauls und Ickenroth aus Montabaur die zahlreichen ehemaligen Beschäftigten aus Sicht des Arbeitsrechts auf.

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Rechtsanwalt Robert Schneider: “Es ist Zeit, um zu sagen, auch mögliche Ansprüche gegen die BBT Gruppe zu prüfen”

Sicher ist, dass nun eine Klagewelle gegen den ehemaligen Arbeitgeber droht, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern. Ob sich die Klagen nur alleine gegen die GmbH des Krankenhauses in Lahnstein richtet oder möglicherweise auch gegen die BBT-Gruppe, ließ der Anwalt offen. »Es ist noch zu früh, um zu sagen, ob nicht möglicherweise auch Ansprüche gegen die BBT Gruppe bestehen. Das gilt es jetzt zu prüfen«, teilte Robert Schneider mit. »Sicher ist, dass die Haftungsfrage nicht nur auf die EVV beschränkt sein muss. Jedem entlassenen Mitarbeiter kann nur angeraten werden, eine Kündigungsschutzklage einzureichen um Ansprüche und Rechte zu sichern.«

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Schon seit Jahren war das Hospital in Lahnstein in finanzielle Schieflage geraten. Von 2022 an gab es intensive Gespräche zwischen der EVV und der BBT Gruppe. Nunmehr wurde ein Konzept umgesetzt, was bereits in der Zeit im Gespräch war und das lässt aufhorchen. Wenn ein Unternehmen seit Jahren kaum schwarze Zahlen geschrieben haben soll, wer hat die ausgeglichen? Hinter dem Elisabeth-Krankenhaus in Lahnstein stand das der Elisabeth St. Vinzenz Verbund. Ein Unternehmen, das laut eigenen Angaben etwa 950 Millionen Euro Umsatz im Jahr macht. 2023 wurde der Interims-Geschäftsführer Claudius David Walker an den Standort in Lahnstein berufen. Wusste man zu diesem Zeitpunkt nicht, wie es finanziell um das Krankenhaus steht?

Unbestritten dürfte es sein, dass es bei einer lang geplanten Umstrukturierung zu einer reinen Psychiatrie ohne Insolvenz im Schutzschirmverfahren mit Massenentlassungen nur mit hohen finanziellen Aufwand gegangen wäre, denn viele langjährige Mitarbeiter hätten auch langfristige Kündigungsfristen gehabt, die mit dem Insolvenzverfahren ausgehebelt wurden.

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens war Dr. Christoph Niering vom Amtsgericht Koblenz als Sachverwalter eingesetzt worden. Generalbevollmächtigter war Dr. Moritz Handrup von der Frankfurter Wirtschaftskanzlei Advant Beiten. Geplant war ein Sanierungskonzept mit Fortführungsperspektive, das zunächst auch präsentiert wurde. Eine Gerontopsychiatrie sollte entstehen, die HNO sollte erhalten bleiben, während große teile der Chirurgie und Intensivmedizin geschlossen werden sollten. Am Ende blieb davon nichts mehr übrig.

Mangelnde Wertschätzung und fehlende Transparenz

Schon im Sommer 2023 stellte die kommunale Politik Anfragen zum Stand des Krankenhauses an den Interimsgeschäftsführer Walker. Eingeweiht wurde sie nicht, sondern es wurde darauf verwiesen, dass noch nicht alle Informationen vorliegen würden. Auch im späteren Verlauf gab es keine transparente Kommunikation. Genau das Gleiche zog sich auch während dem Insolvenzverfahren durch. Während einerseits die Belegschaft dringlich darauf hingewiesen wurde, dass sie auf keinen Fall kündigen sollen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und es gute Chancen für die Zukunft geben würde, erhielten die Mitarbeiter drei Monate lang Insolvenzgeld.

Ab Februar sollte das Krankenhaus wieder in Eigenregie die Löhne zahlen können. Demonstrationen bleiben aus, denn die Mitarbeiter glaubten den Worten der Geschäftsleitung. Am Ende wurde sie für ihre Treue mit den Kündigungen seitens des christlichen Trägers belohnt. Und das war es? Wahrscheinlich nicht. Möglicherweise ist das jetzt erst der Beginn. Während die Kassen leer sein sollen, beginnen nun die rechtlichen Fragen. Zu welchem Preis wurde das Gebäude und das Inventar verkauft?

Ein zu niedriger Preis würde die Gläubiger benachteiligen. Warum wusste man nicht um die finanzielle Lage des Lahnsteiner Krankenhauses und wie wurde es vorher gestützt? Auch die Frage einer möglichen Insolvenzverschleppung soll nunmehr rechtlich geprüft werden. Für die entlassenen Mitarbeiter sitzt der Schock tief. Hier geht es um mangelnde Wertschätzung und fehlende Offenheit. Langjährige Mitarbeiter fühlen sich um ihren Abschied beraubt. Sie alle kannten sich in der Klinik seit Jahren oder Jahrzehnten und spürten in der Insolvenzphase die Ohnmacht und kaum Rückhalt.

Die Mitarbeitervertretung wurde in die Prozesse kaum eingebunden und erhielten die Hiobsbotschaften zu Zeitpunkten, wo sie nicht mehr reagieren konnten. Die Gewerkschaft Verdi sagte in dem Zusammenhang, dass eine solche Art und Weise der Abwicklung und Umgang mit Beschäftigten sowie Patienten in Rheinland-Pfalz einmalig gewesen sein dürfte. Jetzt werden sich demnächst die Arbeitsgerichte mit dem Vorfall beschäftigen dürfen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Verantwortlichen für den Untergang des Krankenhauses in Lahnstein selber dort erklären werden. Dafür gibt es die vertretenden Rechtsanwälte.

Karma kann etwas richtig Tolles sein, wenn man etwas Geduld hat.

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