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Koblenz

Polizeidienstuntauglichkeit bei Blutgerinnungsstörung mit Thromboserisiko

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KOBLENZ Leidet ein Bewerber an einer Blutgerinnungsstörung mit Thromboserisiko, fehlt ihm die erforderliche Eignung für die Einstellung in den Polizeidienst. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen auf die Zulassung an der Höheren Berufsfachschule für Polizeidienst gerichteten Eilantrag ab. Die Antragstellerin, Bewerberin für den Bildungsgang „Polizeidienst und Verwaltung“ an der Höheren Berufsfachschule für Polizeidienst, leidet unter der heterozygoten Form
der Faktor-V-Leiden-Mutation, einer Blutgerinnungsstörung mit einem um das fünf- bis zehnfach erhöhten Thromboserisiko. Der Antragsgegner lehnte die Aufnahme der
Antragstellerin an der Höheren Berufsfachschule für Polizeidienst mit der Begründung ab, die Antragstellerin sei aufgrund ihrer Erkrankung polizeidienstuntauglich. Daraufhin ersuchte die Antragstellerin das Verwaltungsgericht Koblenz um Eilrechtsschutz.

Der Antrag hatte keinen Erfolg. Der Antragsgegner dürfe der Antragstellerin den Mangel ihrer gesundheitlichen Eignung für das dritte Einstiegsamt des Polizeivollzugsdienstes entgegenhalten, so die Koblenzer Richter. Denn aufgrund der bei ihr festgestellten Faktor-V-Leiden-Mutation fehle es ihr an der erforderlichen Polizeidiensttauglichkeit. Sie erfülle nicht die Anforderungen der Polizeidienstvorschrift „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit“ – PDV 300 –. Darin habe der Antragsgegner im Rahmen seiner Organisationsgewalt in rechtlich nicht zu beanstandender Weise die spezifischen körperlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst vorgegeben und festgelegt, dass Krankheiten des Blutes bzw. der blutbildenden Organe sowie Gerinnungsstörungen mit Blutungs- oder Thromboserisiko oder Behandlungsbedarf die Polizeidiensttauglichkeit grundsätzlich ausschlössen.

Diese Vorgaben berücksichtigten, dass der Polizeivollzugsdienst eine hohe körperliche Leistungsfähigkeit zum Beispiel beim Einsatztraining, in gefährlichen oder länger andauernden Einsatzsituationen oder durch langes Sitzen oder Stehen, erfordere. Polizeivollzugsbeamte müssten zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder ihrem Statusamt entsprechenden Stellung auch bei länger andauernden Einsatzlagen, bei denen eine Schutzausstattung getragen werden müsse und es zu Bewegungseinschränkungen kommen könne, uneingeschränkt einsetzbar seien. Dies sei im Falle der Antragstellerin aufgrund ihrer Erkrankung jedoch nicht gewährleistet. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 24. August 2022, 5 L 797/22.KO)

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Koblenz

Schädel deutlich jünger: Koblenzer Beamter soll das Alter von Funden gefälscht haben

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Foto: Envato - Lizensiert für den BEN Kurier

KOBLENZ Der SWR berichtete heute hier, dass ein leitender Mitarbeiter der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) zahlreiche archäologische Funde manipuliert haben soll und dazu falsche Altersangaben gemacht haben soll. Seit mehr als 20 Jahren wäre der Mitarbeiter beim GDKE beschäftigt gewesen. Hauptsächlich stammten seine Arbeiten aus Koblenz. Dabei soll es einige spektakuläre Funde gegeben haben, unter andere auch ein angeblich über 5000 Jahre alten Schädel.

Jetzt stellte sich heraus, dass das Alter offenbar frei erfunden war und einige Funde deutlich jünger sind. Laut dem SWR sollen 21 präsentierte Schädel oder Fragmente von Schädeln nicht aus der vorchristlichen Zeit oder sogar Neuzeit stammen. Heraus kam es durch den Hinweis einer Universität. Im Anschluss hatte das GDKE wissenschaftliche Prüfungen vornehmen lassen. Heraus kam auch, dass sogar teilweise die Fundorte nicht stimmten.

Von einem Versehen oder fahrlässigen Irrtum geht die GDKE nicht aus, sondern von einer gezielten Täuschung. Nun muss geklärt werden, ob weitere Artefakte in der Sache betroffen sind. Der in Verdacht stehende Archäologe muss jetzt auch damit rechnen, dass seine ursprüngliche Doktorarbeit unter die Lupe genommen wird, da es auch dort um Schädelfunde gehen soll, die er möglicherweise älter angab.

Der betroffene Mitarbeiter soll bereits befragt worden sein. Ein Disziplinarverfahren wäre eingeleitet. Laut dem SWR drohe dem Mitarbeiter die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, wenn sich die Vorwürfe bestätigen würden. Der SWR teilte mit, dass es ein Gespräch mit dem Mitarbeiter gab und er die Vorwürfe bestreiten würde.

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Koblenz

Müllabfuhr statt Schreibtisch: Koblenzer Oberbürgermeister gewinnt bei Praktika tiefe Einblicke in städtische Verwaltung

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Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf

KOBLENZ In den zurückliegenden Wochen hat der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner Hemd und Sakko an verschiedenen Tagen abgelegt, um in normaler oder auch robuster Kleidung und festem Schuhwerk bei Praktika die Arbeiten der verschiedenen Ämter und Eigenbetriebe näher kennen zu lernen.

Für den Koblenzer Stadtchef, der seit Mai 2018 im Amt ist, eine Selbstverständlichkeit, wie er sagt: „Ich habe es mir angewöhnt, jedes Jahr Stellen, Ämter und Eigenbetriebe der Stadt zu besuchen und jeweils einen Tag lang mitzuarbeiten, um Kolleginnen und Kollegen vor Ort bei ihrer Arbeit zu begleiten. Ich finde, es ist ein viel besserer Einblick, den man dort gewinnen kann, als wenn man das nur vom Schreibtisch aus tut.“

In diesem Jahr führten die Praktika David Langner zum Auftakt in den Hafen, um hier bei den Hafenbetrieben der Stadtwerke Koblenz mitzuarbeiten. Neben einem Einsatz im Bahnbetrieb war der Koblenzer Oberbürgermeister hier im Kranbetrieb aktiv. Anzupacken galt es für Langner auch beim Kommunalen Servicebetrieb: Bereits früh morgens ging es vom Betriebshof an der Hans-Böckler-Straße aus nach Ehrenbreitstein und Niederberg, wo die Leerung der Biomülltonnen auf dem Programm stand, bei der der Stadtchef tatkräftig mitanpackte.

Im Mittelrhein-Museum konnte Langner an seinem Praktikumstag unterdessen bei der Restaurierung eines Gemäldes zunächst über die Schulter schauen, eher er im Anschluss selbst vorsichtig sich in der Restauration üben durfte. Zudem begleitete er die Museumspädgogik bei einer Führung mit den Rhein-Mosel-Werkstätten und im Anschluss galt es kreativ zu werden bei der Vorbereitung von anstehenden Ferienworkshops, die das Mittelrhein-Museum durchführt.

Einen intensiven Einblick konnte der Koblenzer Oberbürgermeister unterdessen bei seiner diesjährigen vierten Praktikumsstation gewinnen, die ihn ins Baubüro Pfaffendorfer Brücke führte. Neben einem Baustellenrundgang konnte David Langner hier tiefgreifende Einblicke in die Aufgaben der Techniker und in die laufende Planung des Millionenprojekts gewinnen. Auch zukünftig will der Koblenzer Stadtchef weiterhin Praktika innerhalb der Stadtverwaltung absolvieren, um so die vielfältigen Arbeiten besser kennenzulernen und mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen für Verbesserungen zu sorgen. (pm)

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Koblenz

Fahrradparkhaus am Koblenzer Hauptbahnhof mit erweitertem Angebot

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Foto: Stadt Koblenz | Ralph Emmerich

KOBLENZ Im Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof in Koblenz haben Radfahrende seit März 2023 die Möglichkeit, ihre Fahrräder am Bahnhof sicher und witterungsgeschützt in einem abgeschlossenen und videoüberwachten Raum zu parken.

Verschiedene Abstellmöglichkeiten bieten ausreichend Platz für unterschiedliche Fahrradtypen. Viele Radfahrende wissen dies bereits zu schätzen, denn nach eineinhalb Jahren wird das Fahrradparkhaus gut genutzt (Tendenz steigend) und hat sich als wichtiger Bestandteil der Koblenzer Radverkehrsinfrastruktur etabliert.

Dieses attraktive Angebot für umweltfreundliche Mobilität wurde nun erweitert: 22 Fahrradeinzelboxen stehen den Radfahrenden nun zusätzlich zur Verfügung. 11 ebenerdige Boxen bieten die Möglichkeit elektrifizierte Fahrräder mit eigenem Ladekabel direkt über eine herkömmliche Haushaltssteckdose aufzuladen, ohne den Akku entnehmen zu müssen. Die 11 darüber liegenden Boxen ohne Ladefunktion sind über eine spezielle Hebevorrichtung für Räder leicht zugänglich.

Darüber hinaus verfügt das Fahrradparkhaus nun über zwei Schließfachanlagen mit jeweils 17 Fächern. Alle Schließfächer sind mit einer Steckdose zum Aufladen von E-Bike-Akkus ausgestattet und/oder dienen einfach zur Aufbewahrung von kleinem Gepäck.

Interessierte Nutzerinnen und Nutzer können das neue Angebot ab sofort direkt über das Portal conwee.mobile.fahrradparken.eu durch Auswahl des gewünschten Angebotes (normaler Stellplatz, Einzelfahrradbox oder Schließfach) von zu Hause am PC ohne oder vor Ort mit dem Smartphone buchen.

Die Kosten für eine Fahrradeinzelbox betragen für ein 24-Stunden-Ticket: 2 Euro, für ein 3-Tages-Ticket 4 Euro, für ein Monatsticket 4 Euro und für ein  Jahresticket 140 Euro.

Die Schließfächer sind ein Zusatzangebot und können nur in Verbindung mit einer Stellplatzbuchung genutzt werden. Das Ticket für 24 Stunden kostet 1 Euro und für drei Tage 2 Euro.

Alle notwendigen Informationen,  sowohl zur Buchung und Registrierung, als auch nützliche Hinweise zur Nutzung und Zugangsregelung, sind auf der Internetseite https://koblenz.de/fahrradparkhaus veröffentlicht (pm).

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