Koblenz
Polizeidienstuntauglichkeit bei Blutgerinnungsstörung mit Thromboserisiko
KOBLENZ Leidet ein Bewerber an einer Blutgerinnungsstörung mit Thromboserisiko, fehlt ihm die erforderliche Eignung für die Einstellung in den Polizeidienst. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen auf die Zulassung an der Höheren Berufsfachschule für Polizeidienst gerichteten Eilantrag ab. Die Antragstellerin, Bewerberin für den Bildungsgang „Polizeidienst und Verwaltung“ an der Höheren Berufsfachschule für Polizeidienst, leidet unter der heterozygoten Form
der Faktor-V-Leiden-Mutation, einer Blutgerinnungsstörung mit einem um das fünf- bis zehnfach erhöhten Thromboserisiko. Der Antragsgegner lehnte die Aufnahme der
Antragstellerin an der Höheren Berufsfachschule für Polizeidienst mit der Begründung ab, die Antragstellerin sei aufgrund ihrer Erkrankung polizeidienstuntauglich. Daraufhin ersuchte die Antragstellerin das Verwaltungsgericht Koblenz um Eilrechtsschutz.
Der Antrag hatte keinen Erfolg. Der Antragsgegner dürfe der Antragstellerin den Mangel ihrer gesundheitlichen Eignung für das dritte Einstiegsamt des Polizeivollzugsdienstes entgegenhalten, so die Koblenzer Richter. Denn aufgrund der bei ihr festgestellten Faktor-V-Leiden-Mutation fehle es ihr an der erforderlichen Polizeidiensttauglichkeit. Sie erfülle nicht die Anforderungen der Polizeidienstvorschrift „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit“ – PDV 300 –. Darin habe der Antragsgegner im Rahmen seiner Organisationsgewalt in rechtlich nicht zu beanstandender Weise die spezifischen körperlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst vorgegeben und festgelegt, dass Krankheiten des Blutes bzw. der blutbildenden Organe sowie Gerinnungsstörungen mit Blutungs- oder Thromboserisiko oder Behandlungsbedarf die Polizeidiensttauglichkeit grundsätzlich ausschlössen.
Diese Vorgaben berücksichtigten, dass der Polizeivollzugsdienst eine hohe körperliche Leistungsfähigkeit zum Beispiel beim Einsatztraining, in gefährlichen oder länger andauernden Einsatzsituationen oder durch langes Sitzen oder Stehen, erfordere. Polizeivollzugsbeamte müssten zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder ihrem Statusamt entsprechenden Stellung auch bei länger andauernden Einsatzlagen, bei denen eine Schutzausstattung getragen werden müsse und es zu Bewegungseinschränkungen kommen könne, uneingeschränkt einsetzbar seien. Dies sei im Falle der Antragstellerin aufgrund ihrer Erkrankung jedoch nicht gewährleistet. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 24. August 2022, 5 L 797/22.KO)
Koblenz
Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!
KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.
62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.
In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.
Koblenz
Wie sieht das Fortbewegungsmittel für den Schängel der Zukunft aus?
KOBLENZ In Koblenz haben sich Mitglieder der CDU Koblenz und des CDU-Nachwuchses (Junge Union Koblenz) mit der Frage beschäftigt, wie das zukünftige Mobilitätskonzept für Koblenz aussehen könnte. Zu diesem Zweck besuchten sie das Bahnbetriebswerk der Mittelrheinbahn von Trans Regio in Koblenz-Moselweiß. Auf der Agenda stand eine Werksbesichtigung, um sich einen Eindruck von der Arbeit des Verkehrsunternehmens zu verschaffen. Mit dabei waren die Kandidaten für den Stadtrat: Philip Rünz (Chef des CDU-Nachwuchses auf Listenplatz 13), Martina von Berg (Listenplatz 17) und Peter Balmes.
Henrik Behrens, der Geschäftsführer der Mittelrheinbahn, führte die Gruppe durch die Hallen des Bahnbetriebswerks und gab ihnen einen Überblick über den öffentlichen Nahverkehr in der Region. Der Austausch mündete in eine belebte Diskussion über die Zukunft der Mobilität. „Für Koblenz als Oberzentrum ist es essenziell, einen öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, der durch attraktive Preise und eine effiziente Infrastruktur besticht“, erklärte Philip Rünz.
Alle Teilnehmer waren sich einig, dass die Digitalisierung der Bushaltestellen durch die Installation von digitalen Anzeigen in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben werden muss. Zudem sollen Linien, die eine hohe Nachfrage aufweisen, bedarfsgerecht und zu angemessenen Preisen ausgebaut werden.
Ein besonderes Augenmerk lag auf dem Thema Schienenhaltepunkte. „Wir hoffen, dass der Schienenhaltepunkt im Rauental den Durchgangsverkehr, insbesondere durch Moselweiß, endlich spürbar reduzieren wird und die Anbindung für das Verwaltungszentrum und Koblenz als Wirtschaftsstandort verbessern wird“, ist sich Rünz sicher.
In Ergänzung zu diesen Punkten betonten die Ratskandidaten Balmes, Rünz und von Berg auch die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Mobilitätsstrategie: „Koblenz, seine Bewohner, Berufspendler und viele Familien sind auf das Auto angewiesen. Unser Ziel ist es, Auto, Fahrrad und den öffentlichen Nahverkehr auf Augenhöhe zu bringen, nicht das eine dem anderen gänzlich vorzuziehen!“
Der Besuch lieferte der Truppe einige Einblicke und Anregungen, die in die politische Arbeit der CDU einfließen werden. Das Ziel: Den Nahverkehr in Koblenz so zu gestalten, dass er den Bedürfnissen der Einwohner gerecht wird (Pressemitteilung: Junge Union Koblenz).
Koblenz
Unterbringung von Flüchtlingen in Koblenz
KOBLENZ Sowohl im Bereich der Gemeinschaftsunterkunft Niederberger Höhe, wie auch bei der Gemeinschaftsunterkunft im Rauental, wurden neue Containeranlagen aufgebaut. Bürgermeisterin Ulrike Mohrs und Josef Pelikan, beim Ordnungsamt Koblenz für die Unterbringungs- und Wohnraumkoordination verantwortlich, machten sich im Rahmen einer Begehung der Baustellen ein Bild von der neuerlichen Entwicklung.
So werden in der Gemeinschaftsunterkunft Rauental ab ca. Mitte/Ende Juni dieses Jahres zusätzlich rund 140 Personen untergebracht werden können. Es entstehen auch zusätzlich Spielflächen für die Kinder sowie Schattenplätze durch zwei große Bäume (Ulmen) mit Sitzmöglichkeiten auf der Hoffläche.
In der Gemeinschaftsunterkunft Niederberger Höhe wird die Unterbringung von zusätzlich etwa 70 Personen ermöglicht, beginnend ab ca. Anfang Mai. Darüber hinaus werden hier im Herbst die alten Einzelcontainer durch zwei von der Debeka geschenkte Containermodule ausgetauscht.
„Es handelt sich bei beiden Maßnahmen um mittel- bis langfristige Lösungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen in der Stadt Koblenz, die unseren Handlungsspielraum wieder etwas erweitern. Eine genügende Zahl an Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten zu können, bleibt aber auch weiterhin eine herausfordernde Aufgabe.“, so Bürgermeisterin Ulrike Mohrs.
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