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VG Bad Ems-Nassau

Alkoholverbot auf Bad Emser Bartholomäusmarkt an öffentlichen Plätzen

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lkoholverbot auf dem Bad Emser Bartholomäusmarkt (öffentliche Plätze)

BAD EMS Anlässlich des Bartholomäusmarktes in Bad Ems ist innerhalb des Marktgeländes und den angrenzenden Bereichen (siehe beigefügter Lageplan) von Freitag, den 26.08.2022, 15:00 Uhr, bis Montag, den 29.08.2022, 24:00 Uhr, der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von alkoholischen Getränken zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit verboten.  Das Verbot gilt nicht für Bereiche, für die eine gaststättenrechtliche Erlaubnis besteht, sofern die dort ausgeschenkten Getränke verzehrt werden.

Begründung:

Aufgrund § 9 Abs. 1 POG können die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Eine Gefahr im Sinne des POG liegt dann vor, wenn unter Berücksichtigung der tatsächlichen Sachlage in absehbarer Zeit ein Schaden für öffentliche Sicherheit und Ordnung eintritt, falls die Ordnungsbehörde nicht eingreift.  Die öffentliche Sicherheit umfasst neben den Kollektivrechtsgütern den Schutz der gesamten Rechtsordnung sowie die absoluten Rechte im Sinne des § 823 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch und das Vermögen.

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In den vergangenen Jahren wurde vermehrt festgestellt, dass sich anlässlich des Bartholomäusmarktes in Bad Ems verschiedene Gruppierungen während des Bartholomäusmarktes im Bereich des Marktgeländes getroffen haben, um extrem und vordergründig Alkohol zu konsumieren. Bei Einsätzen der Polizeiinspektion Bad Ems wurden Ansammlungen von mehr oder weniger stark angetrunkenen Personen festgestellt, die eine Vielzahl alkoholischer Getränke mit sich führten und diese konsumierten.

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Dabei kam es verschiedentlich auch zu regelrechten Alkoholexzessen. Durch den Alkoholkonsum wird die Hemmschwelle dieser Personen zur Begehung rechtswidriger Taten erheblich gesenkt. Einhergehend mit dem Konsum des Alkohols kommt es zu Störungen durch lautes Grölen und Johlen. Es wird in der Regel Müll, insbesondere Verpackungsmaterial, Glasflaschen und Glasscherben auf den Grünanlagen, den Gehwegen sowie sonstigen öffentlichen und privaten Flächen hinterlassen oder wild entsorgt. Es wird in aller Öffentlichkeit uriniert. Diese Verhaltensweisen, die durch Einsatz- und Lageberichte der Polizeiinspektion Bad Ems dokumentiert sind, stellen permanente Verstöße gegen Vorschriften des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, des Landes-Immissionsschutzgesetzes, abfallrechtlicher Vorschriften sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt und Verbandsgemeinde Bad Ems dar. Durch die großen Mengen hinterlassener Glasscherben ist insbesondere im Bereich des Marktgeländes und der unmittelbar angrenzenden Bereiche die Gefahr von Schnittverletzungen für die sich dort aufhaltenden Personen und Tiere gegeben.

Im Bereich des Marktgeländes sind riesige Mengen Müll, nicht unerhebliche Mengen an Glasscherben, bei denen es sich fast ausschließlich um solche Flaschen mit alkoholischen Inhalt (Bier, Biermixgetränke, Schnaps, Sekt, etc.) handelt, ein erhebliches Problem. Auf den Wegen, Plätzen und Grünflächen sind sie nur sehr schwierig und aufwändig zu beseitigen. Weiterhin besteht die Gefahr der durch Glasscherben hervorgerufenen Schäden an Reifen von Fahrzeugen. Es ist notwendig, diese inakzeptablen Verhaltensweisen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbinden, so dass es verhältnismäßig ist, diese Allgemeinverfügung zu diesem Zweck zu erlassen.

Das Verbot ist zeitlich beschränkt, da die beschriebenen Gefahren sich auf den Zeitraum vom 26.08. bis 29.08.2022 konzentrieren und sich die Gefahren rechtswidriger Handlungen in den übrigen Zeiträumen erheblich reduzieren. Da Spirituosen durch Heranwachsende und Erwachsene teilweise in Mengen erworben bzw. mitgeführt wurden, die über den Eigenbedarf hinausgingen, kann eine unkontrollierte Weitergabe an andere Personen, auch Jugendliche, nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund war die Verfügung allgemein zu formulieren.

Sofortvollzug

Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird aufgrund § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

Begründung des Sofortvollzuges:

Die sofortige Vollziehung ist dann anzuordnen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse dies erforderlich macht. Dieses besondere öffentliche Interesse an der uneingeschränkten Nutzung öffentlichen Raumes ist hier mit dem Interesse Dritter an der freien Entfaltung der Persönlichkeit, nämlich dem uneingeschränkten Alkoholkonsum, abzuwägen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist dann stets begründet, wenn andernfalls der Allgemeinheit erhebliche Nachteile oder Gefahren drohen würden. Nachteile, die zu einem Überwiegen des Allgemeininteresses führen, sind bei prognostischer Betrachtung unter Berücksichtigung der bisher gewonnenen polizeilichen und ordnungsbehördlichen Erkenntnisse, insbesondere strafrechtlicher Delikte zum Nachteil Dritter, Ruhestörungen nach Landesimmissionsschutzgesetz, häufige Verstöße gegen abfallrechtliche Vorschriften sowie gegen die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt Bad Ems und in der Verbandsgemeinde Bad Ems- Nassau.

Aufgrund der durch den uneingeschränkten Alkoholkonsum, auch von Jugendlichen, weiterhin zu erwartenden Rechtsverstöße und der dadurch entstehenden Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit sowie Schäden an öffentlichen Eigentum, ist es nicht vertretbar, die Bestandskraft dieser Allgemeinverfügung abzuwarten.

Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit gebietet den sofortigen Vollzug. Dieser ist dringend erforderlich, da andernfalls die Gefahr bei Einlegung eines Widerspruchs und der damit verbundenen aufschiebenden Wirkung nicht wirksam beseitigt werden kann.

Zwangsmittelandrohung

Zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung wird als Zwangsmittel der unmittelbare Zwang, in Form der Sicherstellung und Vernichtung mitgeführter alkoholischer Getränke, gemäß §§ 1, 2, 61, 65 und 66 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) angedroht.

Begründung der Zwangsmittelandrohung:

Ein Verwaltungsakt, der auf die Vornahme einer Handlung, auf eine Duldung oder, wie in diesem Fall, auf ein Unterlassen gerichtet ist, kann mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat. Die aufschiebende Wirkung eines möglichen Anfechtungswiderspruchs entfällt hier durch die oben angeordnete sofortige Vollziehung. Als Zwangsmittel wird der unmittelbare Zwang angedroht, da nur durch die Anwendung dieses Zwangsmittels die geforderte, nicht vertretbare Handlung, nämlich das Unterlassen des Alkoholkonsums sowie das Mitführen von Alkohol zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit, effektiv durchgesetzt werden kann.

Inkrafttreten:

Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben und tritt an diesem Tag für das Marktgelände und die angrenzenden Bereiche (siehe beigefügten Lageplan – betreffende Flächen sind mit unterbrochener Linie umrandet) in Kraft. Sie kann mit ihrer Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Geschäftsbereich Bürgerservice, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während der allgemeinen Sprechzeiten (montags bis freitags von 08.30 – 12.00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 – 15:30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) eingesehen werden. (Pressemitteilung: Uwe Bruchhäuser, Verbandsbürgermeister)

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  1. Ingeborg Stöckl

    6. August 2022 at 16:08

    Da wird hier wegen d. Bartholomäusmarkt so ein “Bahai” wegen rechtswidriger Handlungen, strafrechtlicher Delikte zum Nachteil der anderen Besucher des Marktes und generell Rechtsverstöße gegen Mitbringen u. Verzehr von Alkohol gewarnt, ja sogar Zwangsmittel angedroht!!! Hier sollte man lieber mal die kriminellen, rechtswidrigen Handlungen und strafrechtlicher Delikte der Behörden nachgehen >z.B. Bauamt das soll unser Rechtsstaat sein?! Da werden Bauanträge für einen Schwarzbau ohne normales Genehmigungsverfahren mit dem Siegel “geprüft u.genehmigt” (Mißbrauch) widerrechtlich genehmigt und der kriminelle Weg nimmt seinen Lauf >>> und das schon seit 1995!!! Die Verlogenheiten sind denen inzwischen schon auf der Stirn geschrieben!!! Nicht nur wir bekommen bei einem Gespräch mit LR Puchtler a.D. und Mitarbeiter des Bauamtes Hr.Kloock gesagt “Sie haben keine Rechte und damit müßen Sie sich abfinden!”, sondern begehen auch noch Irreführungen der Justiz und “spannen” auch noch unsere Rechtsanwälte für sich ein > mit so einer kriminellen Bande der Behörde muß man sich auseinandersetzen und alle Politiker wissen das, aber die sind alle tief unter der Erde im Dreck verwurzelt!!! Sollten Sie noch mehr wissen wollen, wir können alles seit 1995 belegen >
    02603-14794< durch die Länge der Zeit von 27 Jahren haben wir noch mehr Dreckigkeiten durch Akteneinsicht u. Vermessungsgutachten usw. herausgefunden!

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Gesundheit

Glückwunsch: Plastische Chirurgie in Bad Emser Paracelsus-Klinik eröffnet

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Foto: BEN Kurier

BAD EMS Für Dr. Donya Heinrich ein großer Schritt. Von der plastischen Chirurgie in Lahnstein wagte sie nun den Schritt in die Selbständigkeit und eröffnete ihre eigene Praxis im Gebäude der Paracelsus-Klinik in Bad Ems und das könnte ein erstes kleines Signal für die Wiederbelebung des Standortes in der Kurstadt sein. Neben dem Zahnarzt Dr. Blum und der Praxis für Gastroenterologie und Kardiologie füllen sich jetzt die Räumlichkeiten mit der ästhetischen Chirurgie.

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Wer an plastische Behandlungen denkt, vermutet dahinter zunächst Verschönerungen für Menschen mit großen Geldbeutel, doch das ist falsch. Auch Kassenpatienten sind häufige Patienten oder Gäste in den neu gestalten Räumen in der Paracelsus-Klinik. Mal geht es um die Behandlung eines Muttermals, abstehenden Ohren, Handschmerzen oder auch um die Entfernung von Hautkrebs. Alles Leistungen, die von Dr. Donya Heinrich erbracht werden. Dabei endet auch die plastische Chirurgie nicht beim Fettabsaugen oder der Brustvergrößerung.

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Dazu zählen auch chirurgische Behandlungen nach Unfällen vom Gesicht, über die Hände bis hin zu den Füßen. Und wer dann doch den Körper schönheitschirurgisch behandeln lassen möchte, der darf sich natürlich auch an die klassischen Falten heranwagen. Nicht immer muss es direkt ein Facelift sein. Hyaloron- oder Botoxspritzen gehören zum Alltag der klassischen ästhetischen Verfahren. Kleinere chirurgische Eingriffe werden ambulant in zwei modernen Operationssälen in den Räumlichkeiten der Praxis durchgeführt. Größere Operationen führt Dr. Donya Heinrich im Paulinenstift in Nastätten durch.

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Dabei wurde eines am Ende recht deutlich: Bad Ems ist nicht Düsseldorf und die Preise der Schönheitschirurgie sind durchaus preiswert und heute nicht mehr nur ein Luxusvergnügen. Ein reines Frauenvergnügen, mit dem sich die Männer dann schmücken dürfen? Schon lange nicht mehr. Auch die Herren der Schöpfung haben längst erkannt, dass sie ihren potenziellen Marktwert durch kleine Eingriffe steigern können und das Altern nicht nur die Damen betrifft.

Der Bad Emser Stadtbürgermeister Oliver Krügel gratulierte Dr. Donya Heinrich zur Eröffnung der plastischen Chirurgie

Und wenn es einmal soweit ist, sollte man sich in die Hände von erfahrenen Ärzten begeben. Dr. Donya Heinrich studierte von 2002 Medizin an der Universität in Heidelberg und erlangte dort ihren Doktorgrad. 2010 bildete sie sich weiter in der Allgemein- und Viszeralchirurgie bevor es zur Unfallchirurgie und Notfallmedizin ging. 2013 wechselte die Ärztin in die Koblenzer Klinik für Plastische- und Handchirurgie.  Dort erlangte sie auch den Facharzttitel der Platischen- und Handchirurgie bevor sie von 2017 an die Sektion Plastische- und Handchirurgie am St. Elisabeth-Krankenhaus in Lahnstein leitete und Koblenz aesthetics gründete.

Nebenbei erhielt sie nach Prüfung in Brüssel die europäische Zusatzqualifikation zur europäischen Fachärztin für plastische Chirurgie. Nebenbei arbeitete sie bei Auslandseinsätzen in verschiedenen Kliniken und engagiert sich noch heute im humanitären Bereich bei Humanity First in Benin in Westafrika. Ein beeindruckender Lebenslauf der verheirateten Mutter von zwei Töchtern. Dank der Lahnsteinerin wird der Gesundheitsstandort Bad Ems wieder gestärkt. Termin kann man direkt über die Webseite https://www.plastische-aesthetische-chirurgie-bad-ems.de vereinbaren oder telefonisch unter 02603-9683900.

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Politik

Aufruf zur Nutzung von Flusswärme in Rheinland-Pfalz: Bad Ems als Vorreiterstadt?

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Foto: Dirk Schmidt (Celsius auf Wikivoyage) | Foto Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

BAD EMS Im Zuge der aktuellen Diskussion um nachhaltige Energieversorgung und Klimaschutz hat  die Unabhängige Liste Bad Ems-Nassau einen Appell in einem offenen Brief an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer gerichtet . Basierend auf vielversprechenden Ergebnissen der Studie “Wärmepumpen an Fließgewässern” aus Bayern (https://www.vbew.de/presse/presseinformationen/detailansicht/default-08b856020a), sieht der Verein ein großes Potenzial zur Nutzung von Flusswärme auch in Rheinland-Pfalz.

Die Unabhängige Liste Bad Ems-Nassau schlägt in dem offenen Brief vor, dass die Studienergebnisse aus Bayern evaluiert und eigene Studien in Auftrag gegeben werden, um das Potenzial der Flusswärme in Rheinland-Pfalz zu untersuchen. Insbesondere möchte die UL BEN Bad Ems als Pilotstadt vorschlagen, um die Ressourcen des Flusses “Lahn” zu nutzen und daraus Energie zu gewinnen.

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Laut dem Schreiben verfügt Bad Ems bereits über ein bestehendes Wasserkraftwerk, das sich optimal dazu eignen soll, den benötigten Strom für den Wärmetauscher bereitzustellen. »Als Vorreiterstadt für innovative Energiekonzepte (das Rathaus nutzt die Wärme aus den ehemaligen Bergwerkstollen) könnte Bad Ems eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung nachhaltiger Lösungen für die Wärmeversorgung spielen«, teilen die Initiatoren mit.

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»Wir sind überzeugt, dass die Nutzung von Flusswärme nicht nur ökologisch sinnvoll ist, sondern auch wirtschaftliche und soziale Vorteile für unsere Gemeinden mit sich bringt. Daher möchten wir Sie ermutigen, sich aktiv für die Evaluierung und Umsetzung dieses vielversprechenden Konzepts einzusetzen.«

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VG Bad Ems-Nassau

Detlef Paul will’s noch einmal wissen

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SINGHOFEN Detlef Paul hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Deshalb fiel auch erst in dieser Woche sein endgültiges „ Ja“ zur nochmaligen Kandidatur zum Ortsbürgermeister in der Gemeinde. Schwierige Jahre liegen hinter der letzten Amtszeit des nunmehr seit 10 Jahren im Amt aktiven Ortsbürgermeisters. So hemmten die Monate der Pandemie viele Aktivitäten im Dorf- aber auch das Vereinsleben der Gemeinde. Unter schwierigen Bedingungen konnte damals trotz allem auch ein Badebetrieb im Schwimmbad aufrechterhalten werden und im 2. Jahr der Pandemie wurde auch das beliebte Heimatfest wieder durchgeführt.

Singhöfer SPD schickt erneut amtierenden Ortsbürgermeister ins Rennen

Finanziell musste man in Singhofen lernen, das Vieles nicht mehr so einfach zu bewerkstelligen war, wie in früheren Jahren.  Insbesondere die Bemühungen um ein Ärztehaus in Singhofen trieben den rührigen Ortsbürgermeister und seine Ratskolleginnen und -kollegen oft an den Rand der Verzweiflung und führten zu Unverständnis, wollte man dieses zukunftweisende Projekt zunächst von höherer Stelle her nicht genehmigen.

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Wir haben jetzt grünes Licht für den Bau des Ärztehauses erhalten. Dies liegt mir sehr am Herzen und ist ebenso wie andere bereits in die Wege geleitete Maßnahmen mit ein Bewegrund für meine erneute Bewerbung um das Amt des Ortsbürgermeisters“, so Detlef Paul.

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Zu weiteren, bereits in Planung stehenden Maßnahmen, zählen der Ausbau der Gemeinde mit Glasfaser, die Fertigstellung des Gewerbegebietes, der Ausbau des neuen Wohngebietes, die Fortführung der Planung des Projektes zum altersgerechtes Wohnen und die weitere enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern und Gewerbetreibenden in Singhofen.

Auch der Erhalt des über die Region von Singhofen hinaus beliebten Schwimmbades steht für ihn ganz oben auf der Agenda. Mit Unterstützung des neuen Gemeinderates möchte ich Begonnenes zu Ende bringen und Neues gerne in Angriff nehmen“ resümiert Detlef Paul. Er hofft dabei auch, dass das Dorfleben wieder aktiver gestaltet werden kann und die Jahre des Stillstands bedingt durch Pandemie und weitere Krisen überwunden sind.

Die SPD Singhofen freut sich, dass Detlef Paul sich nochmals zur Wahl stellt. „Es ist nicht selbstverständlich, dass man in den Ortsgemeinden noch ehrenamtliche Ortsbürgermeister findet. Viele werden angefeindet und für Dinge verantwortlich gemacht, die sie nicht zu verantworten haben“, erklärte die Vorsitzende, Susanne Heck-Hofmann auf der Mitgliederversammlung des Ortsvereins. Sie freute sich deshalb, ebenso wie ihre Vorstandskollegen*innen und die weiteren Mitglieder und anwesenden Gäste, dass Detlef Paul noch einmal um die Gunst der Wählerstimmen ins Rennen gehen wird. Die Unterstützung seiner Parteifreunde ist ihm dabei gewiss.

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