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Verfahren wegen Parteispenden an die CDU -Staatsanwaltschaft hat Strafbefehlsantrag gestellt

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Verfahren wegen Parteispenden an die CDU -Staatsanwaltschaft hat Strafbefehlsantrag gestellt (Foto: Wikepedia Autor: Asperatus Lizenz: Creative Commons https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

KOBLENZ In dem Ermittlungsverfahren wegen Parteispenden an den CDU-Kreisverband Cochem-Zell sowie den Landesverband der Partei hat die Staatsanwaltschaft Koblenz den Erlass eines Strafbefehls gegen einen ehemaligen Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei dem Amtsgericht Cochem – Strafrichter – beantragt, den dieses auch erlassen hat. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.

Darin wird dem Abgeordneten in seiner Eigenschaft als Verantwortlichem des CDU-Landesverbandes zur Last gelegt, sechs Parteispenden in einer Gesamthöhe von 56.000,- EUR in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2014, 2015 und 2016 entgegen § 25 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 PartG pflichtwidrig nicht an den Präsidenten des Deutschen Bundestages abgeführt zu haben. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die hiesige Presseerklärung vom 22.11.2017. Wegen der Nichtmeldung verhängte der Präsident des Deutschen Bundestages eine Strafzahlung nach § 31c PartG in Höhe des Dreifachen der Spenden gegen die CDU. Die Spenden der Jahre 2012 und 2014 haben darüber hinaus Eingang in die jährlichen Rechenschaftsberichte der CDU Deutschlands gefunden, die infolgedessen unrichtig waren. Die Staatsanwaltschaft bewertet dies als Untreue in sechs Fällen (§ 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch) und in zwei Fällen als Vergehen gem. § 31d Abs. 1 Nr. 1 PartG. Im Übrigen wurde das Verfahren nach § 154 Strafprozessordnung eingestellt. Gegen vier weitere Beschuldigte dauern die Ermittlungen an.

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Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich strafbar, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. Das Delikt ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

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Gemäß § 31d Parteiengesetz (PartG) macht sich u.a. strafbar, wer in der Absicht, die Herkunft oder die Verwendung der Mittel der Partei oder des Vermögens zu verschleiern, unrichtige Angaben über die Einnahmen oder über das Vermögen der Partei in einem beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereichten Rechenschaftsbericht bewirkt oder einen unrichtigen Rechenschaftsbericht beim Präsidenten des Deutschen Bundestages einreicht. Angedroht werden eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

§ 25 Abs. 2 Nr. 6 PartG bestimmt, dass von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen, Spenden ausgeschlossen sind, soweit sie im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und deren Spender nicht feststellbar sind oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt.

Nach § 31c PartG entsteht gegen eine Partei, die Spenden unter Verstoß gegen § 25 Abs. 2 PartG angenommen und nicht gemäß § 25 Abs. 4 PartG an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet hat, ein Anspruch in Höhe des Dreifachen des rechtswidrig erlangten Betrages; bereits abgeführte Spenden werden angerechnet.

Rechtliche Hinweise zu den vier weiteren Beschuldigten, bezüglich derer die Ermittlungen andauern:

Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für die vier weiteren Beschuldigten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt)

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Ärger bei den Freien Wählern: Lahnsteins Siefert und Seifert treten nicht mehr für den Kreis an

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Foto: Archivbild Stadt Lahnstein

LAHNSTEIN Die Landtagsabgeordnete Lisa-Marie Jeckel lehnte auf dem Bundesparteitag der Freien Wähler in Bitburg den Antrag gegen die Zusammenarbeit mit der AFD ab. Zum gleichen Zeitpunkt war Sebastian Siefert für die Freien Wähler als Redner auf der Demonstration gegen Rechts in Nastätten. Für den Lahnsteiner Oberbürgermeister Siefert eine unerträgliche Situation. Während auf der einen Seite der Stadtratskollege gegen Rechtsextremismus demonstrierte, musste das Stadtoberhaupt erleben, dass die Landtagsabgeordnete sich nicht klar abgrenzte gegen die AFD.

Zusätzlich steht Lisa-Marie Jeckel auf dem ersten Listenplatz der Freien Wähler für den Kreistag Rhein-Lahn. Für Siefert ist jede Zusammenarbeit mit der AFD ausgeschlossen. Er befürchtet, dass Jeckel themenbezogen eine solche nicht kategorisch abweisen würde.

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Rund 92 Prozent sprachen sich in Bitburg für ein Kooperationsverbot mit der AFD aus. Ein klares Votum. Vier Personen aus den rheinland-pfälzischen Freien Wähler stimmten dagegen. Eine davon war die Landtagsabgeordnete Lisa-Marie Jeckel. Gründe für die Ablehnung sollen rein juristisch gewesen sein. Von einer Zusammenarbeit mit der AFD möchte die Landtagsabgeordnete nichts wissen. Dagegen würde bereits der Bundesbeschluss der Partei sprechen.

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Doch das alleine sollen nicht die Gründe von Siefert und Seifert für die Ablehnung Lisa-Marie Jeckel gewesen sein. Sie bemängeln fehlende Unterstützung und Zusammenarbeit für die Kreistagsfraktion. Im Kreis wäre die Landtagsabgeordnete wenig präsent gewesen. Doch dabei alleine ist es nicht geblieben. Die Lahnsteiner Mitglieder der Freien Wähler stellten sich demonstrativ hinter den Lahnsteiner Oberbürgermeister Lennart Siefert und Sebastian Seifert, indem sie allesamt eine Kandidatur für den Kreistag ausschlossen.

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Lahnsteiner Rathaus öffnet seine Türen für Schüler der Freiherr-vom-Stein-Schule

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Fotos: Mira Bind | Stadtverwaltung Lahnstein

LAHNSTEIN Voller Neugier betraten die Schüler und Schülerinnen der 4. und 5. Klassen der Freiherr-vom-Stein-Schule in Lahnstein das Rathaus, um einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsbereiche dort zu erhalten. Im Fach „Geschichte / Erdkunde / Soziales“ behandelten sie das Thema „Lahnstein“ und beschäftigten sich mit Sehenswürdigkeiten und Attraktionen der Stadt, aber auch mit bekannten Persönlichkeiten.

Aufgeteilt in zwei Gruppen und mit zahlreichen Fragen bewaffnet führte sie ihre Tour ins Büro des Oberbürgermeisters. „Warum bist du Oberbürgermeister geworden?“, „Arbeitest du jeden Tag?“, „Bist du reich?“, „Was machst du in deiner Freizeit?“, „Wo bist das goldene Buch?“ – von der Arbeit als Stadtchef bis hin zum Privatleben des Oberbürgermeisters reichte das breite Spektrum der Gesprächsthemen, die die jungen Besucher interessierten und für die sich Lennart Siefert gerne geduldig Zeit nahm. Sie nutzten aber auch die Gelegenheit, Themen anzusprechen, die sie persönlich betreffen. Wünsche wie eine Schaukel und ein Klettergerüst auf dem Schulhof konnte er nicht erfüllen, versprach jedoch, die Ideen an den zuständigen Landrat Jörg Denninghoff weiterzugeben.

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Einen Einblick in die Arbeit der Lahnsteiner Stadtverwaltung erhielten die 15 Kinder auch in anderen Abteilungen: Sie besuchten das Personalamt, wo sie außerdem Informationen über Ausbildungs- und Praktikumsplätze erhielten, den Büroleiter, der ihnen die Organisation der Stadtverwaltung erklärte, sowie die Zentrale, in der sie die Arbeitsweise der Mitarbeiter live miterleben konnten. Eine Station führte die zwei Gruppen aus dem Rathaus raus bis zum Salhof. Hier befindet sich die Touristinformation der Stadt, die sie ebenfalls besichtigten. Anschaulich erhielten sie einen ein Einblick in den Bereich des Tourismus.

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Zum Abschluss des Besuchs versammelten sich alle Schüler im Konferenzraum des Rathauses. Dort erwartete sie eine Stärkung und kleine Geschenktüten als Andenken an ihren Besuch.

OB Siefert stellte sich gerne allen Fragen der Schüler | Foto: Mira Bind - Stadtverwaltung Lahnstein
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Kreisstraße K 10 bei Dessighofen wird ausgebaut

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Foto: LBM Diez

DESSIGHOFEN Am Montag, dem 18. März 2024 beginnen die Arbeiten für den Ausbau der K 10 von der Landesstraße L 335 bis in die Ortslage von Dessighofen.  Der Rhein-Lahn-Kreis investiert rund 1,2 Millionen Euro, wovon das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßenbaus etwa 70 Prozent übernimmt. Sämtliche Arbeiten erfolgen aufgrund der vorhandenen geringen Fahrbahnbreiten unter Vollsperrung. Die Umleitungsstrecke verläuft über die Kreisstraßen K 11 und K 9 über Geisig nach Dessighofen.

Zur Minimierung der Beeinträchtigungen der Anwohner sowie Verkehrsteilnehmer und zur Gewährleistung der größtmöglichen Erreichbarkeit der Anlieger von Dessighofen wird der Ausbau in zwei Bauabschnitten ausgeführt.

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Der Straßenausbau selbst erfolgt auf der freien Strecke als Hocheinbau mit einseitiger Verbreiterung auf eine durchschnittliche Straßenbreite von rund 5 m, die dann einen reibungslosen Begegnungsfall Lkw/Pkw ermöglichen.

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Die Ortslage von Dessighofen wird im Vollausbau als Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem Rhein-Lahn-Kreis, der Verbandsgemeindewerke Bad-Ems-Nassau, der Ortsgemeinde Dessighofen sowie der Syna GmbH durchgeführt. Durch den Ausbau soll der Straßenquerschnitt auch in der Ortsdurchfahrt vereinheitlicht werden. Es ist eine einheitliche, für das auftretende Verkehrsaufkommen genügende Fahrbahnbreite ebenso vorgesehen wie ein durchgehender 1,50 m breiter Gehweg innerhalb der Ortslage. Ergänzend erfolgen notwendig gewordene Erneuerungen am Leitungssystem der Versorger, Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau und der Syna GmbH.

Mit Baubeginn am Montag, dem 18. März 2024, erfolgt zunächst der Ausbau der freien Strecke zwischen der Landesstraße L 335 bis zur Kehlbachstraße in Dessighofen. Erst nach Abschluss der Arbeiten auf diesem Streckenabschnitt werden die Arbeiten bis zum Ortsrand von Dessighofen fortgeführt.

Insgesamt wird die Maßnahme voraussichtlich bis Ende 2024 fertiggestellt sein. Der Landesbetrieb Mobilität Diez bittet die Verkehrsteilnehmer und Anlieger für die während der Bauarbeiten auftretenden Behinderungen um Verständnis. In Abhängigkeit des Baufortschrittes wird der LBM Diez zu weiteren Verkehrsbeschränkungen informieren.

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