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Koblenz

Bleib deinem Becher treu: Neue Partner bereichern Mehrwegbecher-Konzept der Stadt Koblenz

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Thomas Weissenfels (von links, Kommunaler Servicebetrieb Stadt Koblenz), Egbert Bialk (BUND Koblenz), Ulrike Mohrs (Bürgermeisterin Stadt Koblenz) und Achim Trautmann (BUND Koblenz) freuen sich darüber, dass die Mehrwegbecher der Kampagne der Stadt Koblenz immer besser angenommen wird und von nun an unter anderem beim BUND-Regionalbüro die Mehrweggefäße zu kaufen sind.

KOBLENZ 320.000 Einwegbecher gehen im Durchschnitt jede Stunde in Deutschland über die Ladentheke. Mit dem im Dezember 2021 eingeführten Mehrwegbecherkonzept „Bleib deinem Becher treu“ (BDBT) will die Stadt Koblenz ihren Anteil daran leisten, der zunehmenden Umweltverschmutzung durch „Coffee to go“-Becher und dem unnötigen Ressourcenverbrauch in Koblenz entgegenzuwirken. Auch immer mehr Unternehmen und Verbände unterstützen diese Aktion. So kann das städtische Mehrwegkonzept gleich fünf neue Partner im Juli dazugewinnen, die sich an der „Bleib deinem Becher Treu“-Konzept der Stadt anschließen.

Bei den Koblenzer Fillialen der Vollkornbäckerei Barth sowie am Standort in Winningen können Interessierte ab sofort den Mehrwegbecher im Koblenz-Design ebenso kaufen und auch befüllen lassen, wie auch bei der Koblenzer Filiale von „dean & david“ in der Löhrstraße, die Wert auf Gesundes, von Hand zubereitetes Essen legt. Die Starbucks Filiale im Forum Mittelrhein befüllt ab sofort ebenso die Mehrwegbecher der BDBT-Kampagne, wie auch die Cafeterien und Mensen des Koblenzer Studierenwerks an den Standort der Universität Koblenz (Universitätsstraße 1), RheinMosel Campus (Konrad-Zuse-Straße 1) und sogar am RheinAhr Campus in Remagen. Neu mit dabei ist auch der BUND Koblenz. Die Umweltschutzorganisation wird in ihrem Regionalbüro in der Kornpfortstraße 15 im Dreikönigenhaus ab sofort die Mehrwegbecher verkaufen.

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Wir unterstützen die Aktion der Stadt Koblenz im Sinne des Umweltschutzes sehr gerne. Betrachten wir die große Anzahl an Abfällen, die täglich anfallen, sind es auch kleine Schritte die notwendig sind, damit wir zur Abfallvermeidung beitragen“, erklärt Egbert Bialk als Vorsitzender des BUND Koblenz, warum sich die Organisation am Verkauf der Mehrwegbecher beteiligt.  „Die Stadt Koblenz setzt mit dieser Aktion ein Zeichen für Abfallvermeidung und mehr Nachhaltigkeit. Gerade das Thema Abfallvermeidung und Mülltrennung ist ein Thema, dass uns beispielsweise in Schulen immer wieder begegnet und an dem wir gemeinsam mit der Stadt Koblenz gerne weiterarbeiten würden“, ergänzt Achim Trautmann vom BUND Koblenz. Um auf das Thema Abfallvermeidung gesondert hinzuweisen, hat sich der BUND noch eine besondere Aktion überlegt: Zu jedem im BUND-Regionalbüro verkauften BDBT-Mehrwegbecher gibt es dort ein Exemplar des Plastikatlas der Heinrich-Böll-Stiftung noch kostenlos dazu.

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Die Koblenzer Bürgermeisterin Ulrike Mohrs freut sich unterdessen über die neugewonnenen Partner beim Mehrwegbecherkonzept „Bleib deinem Becher treu“: „Wir sind froh, dass wir immer mehr Partnerunternehmen und -organisationen gewinnen können, die sich an unserem Konzept beteiligen. Dass zeigt, dass das Thema Nachhaltigkeit in diesem Punkt bei immer mehr Unternehmen präsent ist. Ich bin mir sicher, dass wir noch zahlreiche Mitstreiter gewinnen können in den kommenden Monaten.“

Mehr Informationen zur Mehrwegbecherkampagne der Stadt Koblenz, den Verkaufsstellen und Füllorten für die Becher sowie Kontaktinformationen für interessierte Betriebe finden sich im Internet unter www.koblenz.de/bdbt

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Verantaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen >Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Eine Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

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Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

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Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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Foto: BEN Kurier

KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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