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Koblenz

Erfolglose Klage einer Corona-Kontaktperson gegen die Anordnung ihrer Gesundheitsüberwachung

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Erfolglose Klage einer Corona-Kontaktperson gegen die Anordnung ihrer Gesundheitsüberwachung

KOBLENZ Das zuständige Gesundheitsamt durfte aufgrund eines positiven Corona-Falles im Jahr 2020 an einer Grundschule trotz negativer Ergebnisse eines sog. Sammelabstrichs bei den Schülerinnen und Schülern und dem Lehrpersonal sämtliche Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen der Kategorie II einstufen und deren Beobachtung und Gesundheitsüberwachung anordnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage einer Grundschülerin ab. Nachdem dem Gesundheitsamt des Beklagten am 1. September 2020 der Nachweis
einer Infektion mit dem Coronavirus bei einer Schülerin an der Grundschule der Klägerin gemeldet worden war, teilte der Beklagte den Eltern der Klägerin telefonisch mit, dass alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule als Kontaktpersonen der Kategorie II eingestuft würden.

Ein Kontakt in der Schule könne nicht sicher ausgeschlossen werden. Sodann ordnete das Gesundheitsamt die Beobachtung und Gesundheitsüberwachung der Klägerin bis zum 11. September 2020 an. Während dieser Zeit müsse bei der Klägerin zweimal täglich die Körpertemperatur gemessen werden und täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen geführt werden. Nach erfolglosem Widerspruch erhob die Klägerin Klage und trug vor, die Beobachtung sei rechtswidrig gewesen, weil ein Ansteckungsverdacht bei ihr nicht vorgelegen habe.

Ein unmittelbarer Kontakt zwischen ihr und einer infizierten Person habe zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Dem trat der Beklagte mit dem Einwand entgegen, sein Vorgehen habe der Empfehlung des Robert Koch-Instituts für Kontaktpersonen der Kategorie II entsprochen. Die Beobachtung sei auch das mildeste Mittel zur Überwachung der Symptome und Durchführung von Tests. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Die Klägerin habe nach der maßgeblichen Kenntnislage im Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung als Ansteckungsverdächtige eingestuft werden können, so die Koblenzer Richter. Ausreichend für diese Einschätzung sei, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher sei als das Gegenteil.

Dies sei bei der Klägerin der Fall gewesen, da ihre Mitschülerin positiv auf das Corona-Virus getestet worden und die Klägerin nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts als ansteckungsverdächtig einzustufen gewesen sei. Einer individuellen Risikoeinschätzung durch den Beklagten habe es – auch angesichts der rasanten Verbreitung des Coronavirus und der nur
eingeschränkten Testmöglichkeiten zum damaligen Zeitpunkt und der mit diesem Virus verbundenen Gefahren – nicht bedurft. Deshalb habe dem Einwand der Klägerin, sie habe keinen Kontakt mit der infizierten Mitschülerin gehabt, nicht weiter nachgegangen werden müssen.

Ausreichend für die Einschätzung des Gesundheitsamtes sei vielmehr gewesen, dass es sich um eine schwer zu überblickende Kontaktsituation gehandelt habe. Denn zum damaligen Zeitpunkt habe noch keine Maskenpflicht an der Schule bestanden, die Unterrichtspausen aller Klassen hätten damals noch zeitgleich auf dem Pausenhof und nicht zeitversetzt stattgefunden und es seien von den etwa 110 Schülern ca. 40 gemeinsam mit der infizierten Mitschülerin in einem Schulbus gefahren. Hinzu komme, dass sich Kinder in Grundschulen nach allgemeiner Lebenserfahrung typischerweise spielerisch verhielten und derart miteinander kommunizierten, dass es regelmäßig zu infektionsgeeigneten Kontakten komme, vor allem, da der Kontakt
regelmäßig körpernah sei.

Von der Einhaltung eines ausreichenden Abstandes der Kinder untereinander insbesondere in Pausen, in den Sanitäranlagen oder auf dem Weg in die Unterrichtsräume habe deshalb ebenfalls nicht ausgegangen werden können. Die angeordneten Maßnahmen seien auch verhältnismäßig gewesen, da kein gegenüber der Beobachtung und Gesundheitsüberwachung milderes, gleich geeignetes Mittel ersichtlich gewesen sei. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21. März 2022, 3 K 964/21.KO – Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz)

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Koblenz

Müllabfuhr statt Schreibtisch: Koblenzer Oberbürgermeister gewinnt bei Praktika tiefe Einblicke in städtische Verwaltung

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Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf

KOBLENZ In den zurückliegenden Wochen hat der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner Hemd und Sakko an verschiedenen Tagen abgelegt, um in normaler oder auch robuster Kleidung und festem Schuhwerk bei Praktika die Arbeiten der verschiedenen Ämter und Eigenbetriebe näher kennen zu lernen.

Für den Koblenzer Stadtchef, der seit Mai 2018 im Amt ist, eine Selbstverständlichkeit, wie er sagt: „Ich habe es mir angewöhnt, jedes Jahr Stellen, Ämter und Eigenbetriebe der Stadt zu besuchen und jeweils einen Tag lang mitzuarbeiten, um Kolleginnen und Kollegen vor Ort bei ihrer Arbeit zu begleiten. Ich finde, es ist ein viel besserer Einblick, den man dort gewinnen kann, als wenn man das nur vom Schreibtisch aus tut.“

In diesem Jahr führten die Praktika David Langner zum Auftakt in den Hafen, um hier bei den Hafenbetrieben der Stadtwerke Koblenz mitzuarbeiten. Neben einem Einsatz im Bahnbetrieb war der Koblenzer Oberbürgermeister hier im Kranbetrieb aktiv. Anzupacken galt es für Langner auch beim Kommunalen Servicebetrieb: Bereits früh morgens ging es vom Betriebshof an der Hans-Böckler-Straße aus nach Ehrenbreitstein und Niederberg, wo die Leerung der Biomülltonnen auf dem Programm stand, bei der der Stadtchef tatkräftig mitanpackte.

Im Mittelrhein-Museum konnte Langner an seinem Praktikumstag unterdessen bei der Restaurierung eines Gemäldes zunächst über die Schulter schauen, eher er im Anschluss selbst vorsichtig sich in der Restauration üben durfte. Zudem begleitete er die Museumspädgogik bei einer Führung mit den Rhein-Mosel-Werkstätten und im Anschluss galt es kreativ zu werden bei der Vorbereitung von anstehenden Ferienworkshops, die das Mittelrhein-Museum durchführt.

Einen intensiven Einblick konnte der Koblenzer Oberbürgermeister unterdessen bei seiner diesjährigen vierten Praktikumsstation gewinnen, die ihn ins Baubüro Pfaffendorfer Brücke führte. Neben einem Baustellenrundgang konnte David Langner hier tiefgreifende Einblicke in die Aufgaben der Techniker und in die laufende Planung des Millionenprojekts gewinnen. Auch zukünftig will der Koblenzer Stadtchef weiterhin Praktika innerhalb der Stadtverwaltung absolvieren, um so die vielfältigen Arbeiten besser kennenzulernen und mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen für Verbesserungen zu sorgen. (pm)

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Koblenz

Fahrradparkhaus am Koblenzer Hauptbahnhof mit erweitertem Angebot

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Foto: Stadt Koblenz | Ralph Emmerich

KOBLENZ Im Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof in Koblenz haben Radfahrende seit März 2023 die Möglichkeit, ihre Fahrräder am Bahnhof sicher und witterungsgeschützt in einem abgeschlossenen und videoüberwachten Raum zu parken.

Verschiedene Abstellmöglichkeiten bieten ausreichend Platz für unterschiedliche Fahrradtypen. Viele Radfahrende wissen dies bereits zu schätzen, denn nach eineinhalb Jahren wird das Fahrradparkhaus gut genutzt (Tendenz steigend) und hat sich als wichtiger Bestandteil der Koblenzer Radverkehrsinfrastruktur etabliert.

Dieses attraktive Angebot für umweltfreundliche Mobilität wurde nun erweitert: 22 Fahrradeinzelboxen stehen den Radfahrenden nun zusätzlich zur Verfügung. 11 ebenerdige Boxen bieten die Möglichkeit elektrifizierte Fahrräder mit eigenem Ladekabel direkt über eine herkömmliche Haushaltssteckdose aufzuladen, ohne den Akku entnehmen zu müssen. Die 11 darüber liegenden Boxen ohne Ladefunktion sind über eine spezielle Hebevorrichtung für Räder leicht zugänglich.

Darüber hinaus verfügt das Fahrradparkhaus nun über zwei Schließfachanlagen mit jeweils 17 Fächern. Alle Schließfächer sind mit einer Steckdose zum Aufladen von E-Bike-Akkus ausgestattet und/oder dienen einfach zur Aufbewahrung von kleinem Gepäck.

Interessierte Nutzerinnen und Nutzer können das neue Angebot ab sofort direkt über das Portal conwee.mobile.fahrradparken.eu durch Auswahl des gewünschten Angebotes (normaler Stellplatz, Einzelfahrradbox oder Schließfach) von zu Hause am PC ohne oder vor Ort mit dem Smartphone buchen.

Die Kosten für eine Fahrradeinzelbox betragen für ein 24-Stunden-Ticket: 2 Euro, für ein 3-Tages-Ticket 4 Euro, für ein Monatsticket 4 Euro und für ein  Jahresticket 140 Euro.

Die Schließfächer sind ein Zusatzangebot und können nur in Verbindung mit einer Stellplatzbuchung genutzt werden. Das Ticket für 24 Stunden kostet 1 Euro und für drei Tage 2 Euro.

Alle notwendigen Informationen,  sowohl zur Buchung und Registrierung, als auch nützliche Hinweise zur Nutzung und Zugangsregelung, sind auf der Internetseite https://koblenz.de/fahrradparkhaus veröffentlicht (pm).

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Blaulicht

Ermittlungserfolg: Festnahmen wegen schweren Bandendiebstahls bei Planenschlitzern auf der Autobahn

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Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato

KOBLENZ Seit Mitte Mai diesen Jahres führen eine hierfür eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe der Kriminaldirektion Koblenz und die Staatsanwaltschaft Koblenz gezielt umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen eine professionell agierende Tätergruppierung, die sich darauf spezialisiert hat, auf Rastplätzen und Rastanlagen an Autobahnen – insbesondere der A61 zwischen dem Autobahnkreuz Meckenheim und dem Autobahnkreuz Koblenz –  Planen von LKWs aufzuschlitzen und anschließend die mitgeführten Transportgüter zu entwenden. Die Taten erfolgen dabei stets in der Nacht, während die Fahrer schlafen und daher den Ladungsdiebstahl aufgrund des konspirativen und eingespielten Vorgehens der Täter nicht mitbekommen.

Nach umfangreichen Ermittlungsmaßnahmen unter Einsatz starker Polizeikräfte und gezielter technischer Überwachungsmaßnahmen konnten in der Nacht vom 3. auf den 4. September sechs Mitglieder einer Diebesbande festgenommen werden.

Die Beschuldigten sollen vor ihrer Festnahme zunächst auf zwei an der BAB 61 gelegenen Rastplätzen bei Grafschaft und Sinzig die Planen von insgesamt vier dort geparkten LKWs aufgeschlitzt haben, ohne jedoch geeignetes Diebesgut zu erlangen. Nachdem sie schließlich auf einer an der BAB 4 bei Düren in Nordrhein-Westfalen gelegenen Rastanlage in arbeitsteiligem Zusammenwirken über 100 Pakete mit hochwertigen Glasschmuck von einem geparkten Lastwagen gestohlen hatten, wurden die Beschuldigten von den eingesetzten Polizeikräften festgenommen. Das gesamte Stehlgut konnte hierbei sichergestellt werden. 

Bei den festgenommenen Personen im Alter zwischen 31 und 37 Jahren handelt es sich um zwei albanische und vier nordmazedonische Staatsangehörige. Die Beschuldigten wurden noch am Tag der Festnahme der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz wurde gegen alle Beschuldigten Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des schweren Bandendiebstahls und des Haftgrundes der Fluchtgefahr erlassen. Sie befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in verschiedenen rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen und haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz: „Das ist ein empfindlicher Schlag gegen organisierte Diebesbanden, die entlang der rheinland-pfälzischen Autobahnen ihr Unwesen treiben. Der Ermittlungserfolg ist im Wesentlichen der sehr gezielten und erfolgreichen, eng mit der Staatsanwaltschaft Koblenz abgestimmten Polizeiarbeit der letzten Monate geschuldet“. Im Nachgang zu den Festnahmen wurden mehrere Objekte durchsucht. Hierbei wurde weiteres Beweismaterial sichergestellt, das nunmehr auszuwerten ist. Angesichts der noch fortlaufenden Ermittlungen können – auch auf Nachfrage – derzeit keine weitergehenden Informationen mitgeteilt werden.(Pressemitteilung:  Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt, Koblenz).

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