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Koblenz

Erfolglose Klage einer Corona-Kontaktperson gegen die Anordnung ihrer Gesundheitsüberwachung

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Erfolglose Klage einer Corona-Kontaktperson gegen die Anordnung ihrer Gesundheitsüberwachung
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KOBLENZ Das zuständige Gesundheitsamt durfte aufgrund eines positiven Corona-Falles im Jahr 2020 an einer Grundschule trotz negativer Ergebnisse eines sog. Sammelabstrichs bei den Schülerinnen und Schülern und dem Lehrpersonal sämtliche Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen der Kategorie II einstufen und deren Beobachtung und Gesundheitsüberwachung anordnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage einer Grundschülerin ab. Nachdem dem Gesundheitsamt des Beklagten am 1. September 2020 der Nachweis
einer Infektion mit dem Coronavirus bei einer Schülerin an der Grundschule der Klägerin gemeldet worden war, teilte der Beklagte den Eltern der Klägerin telefonisch mit, dass alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule als Kontaktpersonen der Kategorie II eingestuft würden.

Ein Kontakt in der Schule könne nicht sicher ausgeschlossen werden. Sodann ordnete das Gesundheitsamt die Beobachtung und Gesundheitsüberwachung der Klägerin bis zum 11. September 2020 an. Während dieser Zeit müsse bei der Klägerin zweimal täglich die Körpertemperatur gemessen werden und täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen geführt werden. Nach erfolglosem Widerspruch erhob die Klägerin Klage und trug vor, die Beobachtung sei rechtswidrig gewesen, weil ein Ansteckungsverdacht bei ihr nicht vorgelegen habe.

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Ein unmittelbarer Kontakt zwischen ihr und einer infizierten Person habe zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Dem trat der Beklagte mit dem Einwand entgegen, sein Vorgehen habe der Empfehlung des Robert Koch-Instituts für Kontaktpersonen der Kategorie II entsprochen. Die Beobachtung sei auch das mildeste Mittel zur Überwachung der Symptome und Durchführung von Tests. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Die Klägerin habe nach der maßgeblichen Kenntnislage im Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung als Ansteckungsverdächtige eingestuft werden können, so die Koblenzer Richter. Ausreichend für diese Einschätzung sei, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher sei als das Gegenteil.

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Dies sei bei der Klägerin der Fall gewesen, da ihre Mitschülerin positiv auf das Corona-Virus getestet worden und die Klägerin nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts als ansteckungsverdächtig einzustufen gewesen sei. Einer individuellen Risikoeinschätzung durch den Beklagten habe es – auch angesichts der rasanten Verbreitung des Coronavirus und der nur
eingeschränkten Testmöglichkeiten zum damaligen Zeitpunkt und der mit diesem Virus verbundenen Gefahren – nicht bedurft. Deshalb habe dem Einwand der Klägerin, sie habe keinen Kontakt mit der infizierten Mitschülerin gehabt, nicht weiter nachgegangen werden müssen.

Ausreichend für die Einschätzung des Gesundheitsamtes sei vielmehr gewesen, dass es sich um eine schwer zu überblickende Kontaktsituation gehandelt habe. Denn zum damaligen Zeitpunkt habe noch keine Maskenpflicht an der Schule bestanden, die Unterrichtspausen aller Klassen hätten damals noch zeitgleich auf dem Pausenhof und nicht zeitversetzt stattgefunden und es seien von den etwa 110 Schülern ca. 40 gemeinsam mit der infizierten Mitschülerin in einem Schulbus gefahren. Hinzu komme, dass sich Kinder in Grundschulen nach allgemeiner Lebenserfahrung typischerweise spielerisch verhielten und derart miteinander kommunizierten, dass es regelmäßig zu infektionsgeeigneten Kontakten komme, vor allem, da der Kontakt
regelmäßig körpernah sei.

Von der Einhaltung eines ausreichenden Abstandes der Kinder untereinander insbesondere in Pausen, in den Sanitäranlagen oder auf dem Weg in die Unterrichtsräume habe deshalb ebenfalls nicht ausgegangen werden können. Die angeordneten Maßnahmen seien auch verhältnismäßig gewesen, da kein gegenüber der Beobachtung und Gesundheitsüberwachung milderes, gleich geeignetes Mittel ersichtlich gewesen sei. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21. März 2022, 3 K 964/21.KO – Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz)

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Koblenz

Luisa Burghartz gewinnt den Vorlesewettbewerb in der Stadtbibliothek

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Fotos Stadt Koblenz | Nathalie Roschmann
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KOBLENZ Beim von der Stadtbibliothek Koblenz veranstalteten Stadtentscheid im Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels traten vor kurzem 13 Kinder der sechsten Klassen an, um in zwei Runden die besten Vorleserinnen und Vorleser des Jahres 2025 zu ermitteln.

Die Koblenzer Schulsieger:innen wurden von Bibliotheksdirektorin Susanne Ott und Juryleiter Peter Stein im Forum Confluentes begrüßt. Bevor die Schüler:innen des diesjährigen Vorlesewettbewerbs aus ihren Geschichten vorlasen, sorgte Fenja Krauthakel von der Musikschule der Stadt Koblenz mit sanften Gitarrenklängen für eine besondere Atmosphäre. Ihre musikalische Darbietung zu Beginn der Veranstaltung stimmte das Publikum ein und schuf eine ruhige, konzentrierte Stimmung für die folgenden Lesebeiträge.

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Die Kinder, die bereits ihre jeweiligen Schulentscheide gewonnen hatten, hatten sich für den Wettbewerb interessante Bücher ausgesucht, aus denen sie dem Publikum in der ersten Runde jeweils drei Minuten vorlasen. Im zweiten Durchlauf trugen die Schüler:innen zwei Minuten aus einem unbekannten Text vor. Die Jury bewertete die Beiträge dann anhand verschiedener Kriterien wie Lesetechnik, Interpretation und Textauswahl.

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Die Teilnehmenden, Amal Abou, Dilara Basören, Luisa Burghartz, Noam Cantori, Emir Dersuniyelioglu, Alina Hintze, Karsten Hirsch, Charlotte Höß, Alexander Mauer, Milan Pánek, Mats Sauerborn, Elisa Schmelzer und Luca-Joel Schumann, lasen hervorragend und voller Engagement vor. Von fantastischen Geschichten wie „Wings of Fire“ bis hin zu bekannteren Werken wie „Paluten“ war die Vielfalt der ausgewählten Bücher breit gefächert und begeisterte das Publikum, die anwesenden Lehrkräfte und Familien.

Im Anschluss erhielten alle Vorlesenden als Anerkennung für die Teilnahme und ihre sehr guten Leistungen eine Urkunde und einen Buchpreis überreicht. Die Jury mit Marion Eickschen (Stadtbibliothek), Gisela Nülle (Förderverein „Lesen und Buch“), Antje Kraus (Mittelrhein-Museum), Peter Stein (Stadtbibliothek) und Paula Zimmermann (Buchhandlung Reuffel) lobte die großartigen Vorträge der Teilnehmenden.

Zur Stadtsiegerin wurde die Schülerin Luisa Burghartz vom Bischöflichen Cusanus-Gymnasium Koblenz gekürt. Sie überzeugte mit ihrer tollen Leseleistung, u.a. aus dem Buch „Ist Oma noch zu retten?“ von Marie Hüttner.

Die glückliche Gewinnerin Luisa wird nun als Stadtsiegerin für Koblenz beim Bezirksentscheid im Vorlesewettbewerb antreten. Der Bezirksentscheid, der am 08. April 2025 stattfindet, wird ebenfalls von der Stadtbibliothek und dem Bibliotheksteam um Nathalie Roschmann und Marion Eickschen organisiert.

Der seit 1959 stattfindende Vorlesewettbewerb ist einer der größten Schülerwettbewerbe Deutschlands. Rund 600.000 Schülerinnen und Schüler beteiligen sich jedes Jahr. Er wird von der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels veranstaltet und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Ziele des Vorlesewettbewerbs sind, Freude am Lesen zu wecken, die Begeisterung für Bücher in die Öffentlichkeit zu tragen sowie die Lesekompetenz von Kindern zu stärken. Die Etappen führen von der Schule über Stadt-/Kreis-, Bezirks- und Länderebene bis zum Bundesfinale, das im Juni in Berlin ausgetragen wird.

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Gesundheit

Kemperhof garantiert vertrauliche Hilfe nach Gewalt

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Foto: GK-Mittelrhein | Kerstin Macher
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KOBLENZ Mehr als eine Viertelmillion Menschen, davon rund 70 Prozent Frauen, wurden 2023 Opfer häuslicher Gewalt. Für diese und alle weiteren von Gewalt Betroffenen geht nun in Koblenz das landesweite Projekt „Vertrauliche Hilfe nach Gewalt“ an den Start. Vor diesem Hintergrund hat der Kemperhof in Koblenz, einer der fünf Krankenhausstandorte des Maximalversorgers Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein, nun mit Frauenministerin Katharina Binz zur Pressekonferenz eingeladen.

Wir sind sehr froh, dass wir den Kemperhof in Koblenz hier im nördlichen Rheinland-Pfalz als einen von zwölf wichtigen Partnern im Land zur Umsetzung des Konzepts gewonnen haben und die Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Mainz die zentrale Koordination übernommen hat“, betont Frauenministerin Katharina Binz.

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Das Projekt Vertrauliche Hilfe nach Gewalt ist das Nachfolgeprojekt zur Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung. Uns auch hier engagiert im Sinne der Betroffen einzubringen, ist für uns selbstverständlich. Insofern begrüßen wir auch das umfangreiche Schulungskonzept“, erläutert Christian Straub, Geschäftsführer des GK-Mittelrhein.

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Worum geht es konkret? Es wird eine sichere Anlaufstelle für Betroffene geboten. Dazu Dr. med. Cleo Walz, Projektleiterin am Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Mainz: „Mit diesem Projekt bieten wir Betroffenen nach häuslicher und sexualisierter Gewalt ein standardisiertes Verfahren, um Spuren vertraulich und gerichtsfest zu sichern und aufzubewahren. Dies hat den großen Vorteil, dass Betroffene sich untersuchen lassen können, ohne entscheiden zu müssen, ob sie Anzeige erstatten wollen oder nicht.“

Diese sichere Anlaufstelle in Koblenz und der Region ist der Kemperhof. „Das neue Konzept macht Mut, sich Hilfe zu holen. Wir erleben es häufig, dass Frauen und Männer insbesondere in der ersten Schockphase nicht an eine Anzeige denken. Dass wir aber nun professionell und rechtssicher Spuren bereits in der Notaufnahme sichern können, ist für die Betroffenen äußerst wertvoll“, erläutert Karin Stahl, Chefärztin der Notaufnahme im Kemperhof. Und Dr. med. Arno Franzen, Chefarzt der Frauenheilkunde, ergänzt: „Unsere Ärzteteams sind speziell geschult, um sensibel und professionell mit den Betroffenen umzugehen. Die ärztliche Schweigepflicht gilt selbstverständlich uneingeschränkt. Das Projekt ist somit ein wichtiger Schritt zur noch besseren Versorgung von Gewaltopfern.“

Wichtiger Partner dabei sind auch die Frauenunterstützungseinrichtungen. Die psychosozialen Schulungen, die ergänzend zu den Schulungen der Rechtsmedizin stattfinden, übernimmt in Koblenz das Frauenhaus. Alexa Koßmann-Hau, Leiterin Frauenhaus Mayen-Koblenz, verdeutlicht die Notwendigkeit: „Es ist wichtig, die betroffenen Frauen ernst zu nehmen, ihnen zu glauben und ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen. Damit medizinisches Fachpersonal Sicherheit im Umgang mit und in der Versorgung von Betroffenen nach erlebter Gewalt erlangt, ist eine besondere Sensibilität und Fachwissen erforderlich.“

Das Projekt Vertrauliche Hilfe nach Gewalt vereint Kliniken, Rechtsmedizin und Frauenunterstützungseinrichtungen wie den Frauennotruf und das Frauenhaus in einem wichtigen Zusammenspiel.

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Koblenz

Neues Auto für die mobile Jugendverkehrsschule

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Foto: Stadt Koblenz | Julian Häuser
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KOBLENZ Ein Fahrradführerschein, der den jungen Radfahrerinnen und -fahrern die Kenntnis über korrektes und sicheres Verhalten im Straßenverkehr bescheinigt. Das ist das Ziel vieler Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Schuljahre in den Koblenzer Grundschulen. Verkehrserziehung ist ein fester Bestandteil des Lehrplans. In Kooperation mit den Polizeiinspektionen I und II in Koblenz erfolgt dementsprechend die theoretische und praktische Radfahrausbildung der Kinder auf den Schulhöfen der Stadt.

Die Kinder lernen, wie sie sich im Verkehr sicher bewegen. Zum Ende erfolgt eine Lernkontrolle mit anschließender Ausgabe der angestrebten Führerscheine.  Während einige Grundschulen den Unterricht auf dem Übungsplatz der Realschule plus auf der Karthause veranstalten, kommt für alle weiteren Schulen und deren Unterricht auf den eigenen Schulhöfen die mobile Jugendverkehrsschule zum Einsatz. Da oftmals der Raum fehlt, um nötiges Equipment wie einige Räder und Schilder vor Ort zu lagern, bringt der Verkehrssicherheitsberater das Material im speziell dafür umgebauten Bus einfach mit.   Bei einer feierlichen Übergabe konnte Bildungs- und Kulturdezernent Ingo Schneider das Fahrzeug nun offiziell an den Verkehrssicherheitsberater Benjamin Krahl von der Polizeiinspektion II Koblenz übergeben werden.

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Er wird mit dem neuen Peugeot Boxer künftig die Schulen anfahren und dort den Kindern die Verkehrssicherheit nahebringen.  „Mit dem neuen Fahrzeug ersetzen wir das vorherige, in die Jahre gekommene und können damit vielen weiteren Generationen von Grundschülerinnen und Grundschülern eine gute Verkehrserziehung ermöglichen. Das gibt nicht nur den Schülerinnen und Schülern, sondern auch den Eltern die nötige Sicherheit,“ freut sich Ingo Schneider.  Die Kosten für die Anschaffung des Fahrzeugs und dessen Ausbau betragen insgesamt 37.600 €, wobei das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eine Zuwendung in Höhe von maximal 14.270 € leistet.

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