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Koblenz

Gymnasium Nonnenwerth: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet

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Gymnasium Nonnenwerth: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet (Foto: Günter Rauch, Crative Commons Licence https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Ermittlungen im Zusammenhang mit der Veräußerung und der angekündigten Beendigung des Schulbetriebs des Gymnasiums Nonnenwerth eingeleitet (Aktenzeichen: 2020 Js 12483/22).

Die Insel Nonnenwerth sowie die Geschäftsanteile des darauf befindlichen Gymnasiums wurden zu Beginn des Jahres 2020 von der bisherigen Betreiberin veräußert. Unmittelbar nach der Veräußerung sollen die frühere und die neue Betreiberin den Eltern der die Schule besuchenden Schülerinnen und Schüler mitgeteilt haben, der Schulbetrieb werde ohne wesentliche Veränderungen fortgeführt. Entgegen dieser Aussage soll der Vertreter der neuen Betreiberin im Verlauf des Jahres 2021 mitgeteilt haben, es ergäben sich Schwierigkeiten für den Fortbestand der Schule, da das Schulgebäude sehr teure Investitionen in den Brandschutz erfordere, die die Betreiberin nicht tragen könne. Am 10.11.2021 soll diese dann mitgeteilt haben, sie werde den Schulbetrieb wegen der genannten Schwierigkeiten nicht über das Schuljahresende 2021/22 fortführen.

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Nach dem Inhalt der dem Verfahren zugrundeliegenden Strafanzeige des Vereins „Schulwerk des Gymnasiums Nonnenwerth“ sowie eines Elternteils soll der als Vertreter der für die Erwerber von Grundstück und Schule auftretende Beschuldigte von Anfang an beabsichtigt haben, den Schulbetrieb nicht fortzuführen. Hierüber seien die Veräußerinnen der Insel und der Geschäftsanteile an der Schule angeblich getäuscht worden, die deshalb einen niedrigeren als den ansonsten erreichbaren Kaufpreis vereinbart hätten. Außerdem soll der Beschuldigte Eltern von Schülerinnen und Schülern mit der Zusage der Schulfortführung über den Verein „Schulwerk des Gymnasiums Nonnenwerth“ zu Spenden im oberen sechsstelligen Bereich bewogen haben. Über die Verwendung der Spendengelder habe der Beschuldigte trotz Aufforderung keine Rechnung gelegt.

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Auf der Grundlage der in der Strafanzeige angeführten Angaben hat die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht des Betruges in einem besonders schweren Fall in zwei Fällen bejaht. Zu dessen Aufklärung sind am 23.03.2022 insgesamt 13 Objekte im nördlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen, u.a. Räumlichkeiten der Betreiberin und der Veräußerinnen, durch etwa 40 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie vier Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft Koblenz durchsucht worden. Die dabei sichergestellten Beweismittel werden nunmehr auszuwerten sein.

Erste Erkenntnisse deuten allerdings darauf hin, dass es keine rechtsverbindliche Zusage einer Fortführung der Schule gegenüber den Veräußerinnen gegeben hat. Die Staatsanwaltschaft bittet um Verständnis dafür, dass sie derzeit zu weitergehenden Auskünften aus Rechtsgründen und tatsächlich nicht in der Lage ist.

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den Beschuldigten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Wegen Betruges macht sich gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen beträgt die Strafandrohung Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahre. Ein besonders schwerer Fall liegt gemäß § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB in der Regel vor, wenn der Täter einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt. Allerdings hängt die Höhe etwaiger Strafen von einer Vielzahl von individuellen und einzelfallbezogenen Gesichtspunkten ab, so dass sie einer schematischen Beurteilung nicht zugänglich ist. Pressemitteilung:  Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz

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Koblenz

Dritte Auflage der AustauschBar im Spökes: Fair feiern in Koblenz

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Foto: Neumann Fotografie

KOBLENZ Bei der ersten AustauschBar im Jahr 2024 wurde das Thema #FAIRFEIERN in den Fokus gestellt. Das Format, welches vom Kultur- und Schulverwaltungsamt 2023 ins Leben gerufen wurde und an wechselnden Orten der Koblenzer Nachtkultur stattfindet, ging somit bereits in die dritte Runde. Interessierte waren dieses Mal in die Kneipe „Spökes“ in der Weißer Gasse zu einem Austausch in lockerer Atmosphäre eingeladen.

Rebekka Jachmig, Leiterin der Kulturabteilung der Stadt Koblenz, und Co-Moderatorin Kim Chi Le, Mitglied des Vereins dasKREATOP e.V., führten durch den Abend und regten eine Diskussion zum Thema faires Feiern in Koblenz an. Betreiber der Kneipe „Spökes“ Markus Rodemerk schilderte seine Erfahrungen als Akteur der Nachtkultur, während Natalie Bleser, Geschäftsführerin der Initiative „Sicherheit in unserer Stadt“, die städtische Kampagne ‚Koblenz feiert fair‘ vorstellte.

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Ziel der Kampagne ist es, durch einprägsame Slogans auf Postern und Bierdeckeln ein Bewusstsein für Rücksichtnahme und faires Feiern zu schaffen, um feiernde Gäste zu sensibilisieren. Einig waren sich die Gäste darüber, dass faires Feiern nur im Zusammenspiel zwischen allen beteiligten Akteur:innen, wie Feiernden, Anwohner:innen, Gastronom:innen und zuständigen Behörden gelingen kann. Markus Rodemerk verdeutlichte, dass dies vor allem durch einen direkten Austausch realisiert werden könne, der an verschiedenen Stellen auch bereits stattfinde. Eine weitere Schnittstelle zur Unterstützung stellt die Nachtkulturbeauftragte Adissa Ibrahim dar, die als Vermittlerin zwischen den Akteur:innen agieren kann.

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Bei einer anschließenden Diskussion zwischen den Gesprächsgästen und dem Publikum wurden weitere Ideen und Wünsche formuliert und Optimierungspotenzial für faires Feiern in Koblenz identifiziert. Von Seiten des Publikums wurde beispielsweise angeregt, dass Bars und Kneipen eigenständig Kriterien für einen fairen Umgang beim Feiern festlegen und diese mit einem Label, wie zum Beispiel ‚Safe space‘, in ihrer Bar kommunizieren könnten.

Zum Veranstaltungsformat:

Die AustauschBar ist ein lockeres Vernetzungsformat unter dem Dach des Netzwerks Kulturhaus Koblenz+. Mit der AustauschBar möchte das Kultur- und Schulverwaltungsamt Raum für kreative Impulse und entspanntes Miteinander bieten. Die erste Ausgabe am 01. Juni 2023 in der Atlas-Bar hatte sich dem Thema #Nachtkultur gewidmet und die zweite Ausgabe am 23. November 2023 im Mephisto dem Thema #Unistadt. Mit der Verzahnung der Veranstaltung und der Plattform Kulturhaus Koblenz+ möchte das Kultur- und Schulverwaltungsamt zudem deutlich machen, dass es um die längerfristige Entwicklung eines hybriden Kulturraums geht, in dem sich analoge Formate und digitale Möglichkeiten ideal ergänzen.

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Blaulicht

Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts am 25.01.2024 in Montabaur beendet

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Foto: BEN Kurier

MONTABAUR Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Tötung von drei Menschen am 25.01.2024 in Montabaur gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt (Ben Kurier Artikel hier). Der Beschuldigte hat sich wenige Stunden nach den Taten am 25.01.2024 selbst gerichtet. Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Hinweise auf weitere Tatbeteiligte erbracht. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt hat.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen schoss der verstorbene Täter am frühen Morgen des 25.01.2024 mit drei Schusswaffen zunächst ungezielt auf die drei Tatopfer, bevor er wenige Minuten später seine Taten mit mehreren gezielten Schüssen beendete. Auslöser der Taten dürften erhebliche und länger andauernde familiäre und finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Täter und den Tatopfern gewesen sein, aufgrund derer es einige Wochen zuvor bereits zu Bedrohungen und auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung sowie im Nachgang zu mehreren Polizeieinsätzen und einer Durchsuchung des von den Beteiligten gemeinsam bewohnten Anwesens gekommen war. Hierbei konnten jedoch weder unerlaubte Waffen aufgefunden noch konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat erlangt werden. 

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Zwei der zur Tatbegehung eingesetzten Schusswaffen konnten im Zuge der ergänzenden Ermittlungen zwischenzeitlich auf den Großvater des Täters zurückgeführt werden, der diese bis zu seinem Tod berechtigterweise besessen hatte und die nach dessen Versterben als angeblich verlustig gemeldet worden sind. Die Herkunft der weiteren Schusswaffe konnte nicht geklärt werden. Über einen den Besitz von Schusswaffen legitimierenden Waffenschein verfügte der verstorbene Beschuldigte nicht (Pressemitteilung: Staatsanwaltschaft Koblenz, Mannweiler | Leitender Oberstaatsanwalt).

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Koblenz

„Versteckte Engel“ der Tafel Koblenz e.V. freuen sich über erneute Spende

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Foto: HKB

KOBLENZ Bereits im vergangenen Jahr konnte sich die Tafel Koblenz e.V. über eine Spende der HKB GmbH aus Koblenz für ihre Plattform „Versteckte Engel“ freuen. Auch dieses Jahr hilft man Kindern und Jugendlichen aus der Region wieder mit einem finanziellen Beitrag.

Jährlich unterstützen die HKB GmbH Beratungsgesellschaft für Pflegeeinrichtung und die HKB GmbH Steuerberatungsgesellschaft & Rechtsanwaltsgesellschaft aus Koblenz eine regionale Organisation. Zum zweiten Mal fiel die Wahl durch die Mitarbeiterbefragung auf „Versteckte Engel“ der Tafel Koblenz e.V., um Kindern in Notlagen zu helfen. Gerade Kinder trifft Armut oftmals hart und unvermittelt. Es fehlt durchaus an elementaren Dingen, wie Nahrung, Bekleidung, Hygieneartikeln oder dem Geld für die Klassenfahrt. Durch den direkten Kontakt der Tafel Koblenz zu Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen weiß man hier sehr genau, wo Hilfe dringend benötigt wird.

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Einige HKB-Mitarbeiter übergaben Dieter Weiler von der Tafel Koblenz einen Scheck in Höhe von 2.000 Euro. So bekommen Kinder aus der Region gezielt die Unterstützung, die sie für eine kindgerechte Entwicklung brauchen. Darüber freuen sich nicht nur die Kinder und die Tafel Koblenz, sondern auch die Mitarbeiter der HKB GmbH. Etwas Gutes tun, etwas bewegen und sich für ein regionales Projekt engagieren – das ist die Idee der jährlichen Spendenaktion.

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Darüber hinaus wurde eine Patenschaft für zwei Kinder von PLAN International als Dauerprojekt von den Mitarbeitern gewählt. Somit wird bereits seit zwei Jahren einem Kind in Kenia und einem in Guinea beispielsweise eine Schulbildung ermöglicht.

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