Koblenz
Gymnasium Nonnenwerth: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Ermittlungen im Zusammenhang mit der Veräußerung und der angekündigten Beendigung des Schulbetriebs des Gymnasiums Nonnenwerth eingeleitet (Aktenzeichen: 2020 Js 12483/22).
Die Insel Nonnenwerth sowie die Geschäftsanteile des darauf befindlichen Gymnasiums wurden zu Beginn des Jahres 2020 von der bisherigen Betreiberin veräußert. Unmittelbar nach der Veräußerung sollen die frühere und die neue Betreiberin den Eltern der die Schule besuchenden Schülerinnen und Schüler mitgeteilt haben, der Schulbetrieb werde ohne wesentliche Veränderungen fortgeführt. Entgegen dieser Aussage soll der Vertreter der neuen Betreiberin im Verlauf des Jahres 2021 mitgeteilt haben, es ergäben sich Schwierigkeiten für den Fortbestand der Schule, da das Schulgebäude sehr teure Investitionen in den Brandschutz erfordere, die die Betreiberin nicht tragen könne. Am 10.11.2021 soll diese dann mitgeteilt haben, sie werde den Schulbetrieb wegen der genannten Schwierigkeiten nicht über das Schuljahresende 2021/22 fortführen.
Nach dem Inhalt der dem Verfahren zugrundeliegenden Strafanzeige des Vereins „Schulwerk des Gymnasiums Nonnenwerth“ sowie eines Elternteils soll der als Vertreter der für die Erwerber von Grundstück und Schule auftretende Beschuldigte von Anfang an beabsichtigt haben, den Schulbetrieb nicht fortzuführen. Hierüber seien die Veräußerinnen der Insel und der Geschäftsanteile an der Schule angeblich getäuscht worden, die deshalb einen niedrigeren als den ansonsten erreichbaren Kaufpreis vereinbart hätten. Außerdem soll der Beschuldigte Eltern von Schülerinnen und Schülern mit der Zusage der Schulfortführung über den Verein „Schulwerk des Gymnasiums Nonnenwerth“ zu Spenden im oberen sechsstelligen Bereich bewogen haben. Über die Verwendung der Spendengelder habe der Beschuldigte trotz Aufforderung keine Rechnung gelegt.
Auf der Grundlage der in der Strafanzeige angeführten Angaben hat die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht des Betruges in einem besonders schweren Fall in zwei Fällen bejaht. Zu dessen Aufklärung sind am 23.03.2022 insgesamt 13 Objekte im nördlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen, u.a. Räumlichkeiten der Betreiberin und der Veräußerinnen, durch etwa 40 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie vier Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft Koblenz durchsucht worden. Die dabei sichergestellten Beweismittel werden nunmehr auszuwerten sein.
Erste Erkenntnisse deuten allerdings darauf hin, dass es keine rechtsverbindliche Zusage einer Fortführung der Schule gegenüber den Veräußerinnen gegeben hat. Die Staatsanwaltschaft bittet um Verständnis dafür, dass sie derzeit zu weitergehenden Auskünften aus Rechtsgründen und tatsächlich nicht in der Lage ist.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den Beschuldigten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Wegen Betruges macht sich gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen beträgt die Strafandrohung Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahre. Ein besonders schwerer Fall liegt gemäß § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB in der Regel vor, wenn der Täter einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt. Allerdings hängt die Höhe etwaiger Strafen von einer Vielzahl von individuellen und einzelfallbezogenen Gesichtspunkten ab, so dass sie einer schematischen Beurteilung nicht zugänglich ist. Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz
Koblenz
Bauarbeiten in Lahnstein früher fertig: Einfahrtsverbot in die Emser Straße wird ab Mittwoch angepasst

LAHNSTEIN Seit Montag, 20. November, läuft in Lahnstein die Sanierung des Kreisverkehrs an der Kölner Straße. In diesem Zuge hatte die Stadtverwaltung Koblenz nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Lahnstein das Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ausgeweitet, um so erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtteil Horchheim zu vermeiden.
Ursprünglich war der erste Bauabschnitt der Kreiselsanierung für zwei Wochen angesetzt. Trotz der schlechten Witterungsverhältnisse konnten am Montag die Asphaltdeckenarbeiten am Kreisverkehr in der Kölner Straße in Lahnstein durchgeführt werden. Damit kann am Mittwoch, 29. November, der erste Bauabschnitt abgeschlossen werden und es stehen ab diesem Zeitpunkt wieder drei von vier Ausfahrten des Kreisverkehrs, darunter die Zufahrt zur Bundesstraße 42 in Fahrtrichtung Koblenz, zur Verfügung.
Mit dem Umbau der Verkehrsführung im Kreisverkehr Kölner Straße für den zweiten Bauabschnitt rechnen die beteiligten Behörden damit, dass es zu einer deutlichen Entspannung der Verkehrssituation kommt. Aus diesem Grund wird, wie bereits vor Beginn der Kreiselsanierung angekündigt, das aktuelle Einfahrtsverbot (Montag bis Samstag, 6.30 bis 18 Uhr) in die Emser Straße aus Richtung Lahnstein kommend ab Mittwoch, 29. November, vonseiten der Stadtverwaltung Koblenz wieder auf die ursprüngliche, gewohnte Regelung angepasst. Das bedeutet, dass ab Mittwoch wieder von 6.30 bis 8 Uhr von montags bis samstags ein Einfahrtsverbot in die Emser Straße aus Richtung Süden gilt. Die Wechselverkehrszeichenanlage und der Blitzer werden entsprechend umprogrammiert. Für den Schwerlastverkehr gilt weiterhin ein dauerhaftes Einfahrtsverbot. Der Öffentliche Personennahverkehr und der Radverkehr sind wie bisher von der Regelung ausgenommen.
Gesundheit
Sag mal „Aaaaaah“: Kinderarztpraxen in der Krise

KOBLENZ Ins Gummibärchenglas durfte er nicht greifen, der CDU-Bundestagsabgeordnete Josef Oster. Aber er musste auch nicht sonderlich tapfer sein beim Besuch der Kinderärzte in der Bahnhofstraße in Koblenz. Tapferkeit ist eine Tugend, mit der vielmehr das Personal und damit auch die Eltern ausgestattet sein sollten. Denn die Praxen in den Städten und auf dem Land sind am Limit. Einen Kinderarzt zu finden, der die Betreuung eines neuen kleinen Patienten übernimmt, ist heute eine echte Herausforderung.
Das berichten Mütter und Väter, die nach Koblenz oder ins Umland ziehen oder solche, deren Kinderarzt gerade in Rente gegangen oder aus anderen Gründen die Praxis geschlossen hat. Eltern nehmen teils lange Anfahrten von bis zu 50 Kilometern in Kauf. Das weiß auch Dr. Martin Schwenger, der mit seinen Kolleginnen und Kollegen täglich den ganz normalen Wahnsinn wuppt: „Heute hatten wir 127 Kinder“, erzählt er. „Ein normaler Montag.“ Der Wochenanfang ist immer besonders arbeitsreich.
Keine Termine für neue Patienten – CDU-Bundestagsabgeordneter Josef Oster spricht mit Fachleuten in Koblenz
Von Lappalien, die eigentlich keinen Arztbesuch erfordern, über Routineuntersuchungen bis hin zu schweren Krankheitsfällen reicht die Palette. „Im Schnitt behandeln wir locker 500 Patienten pro Woche – ohne Notdienst.“ Letzteren muss jede Praxis im Verbund von Koblenz und der Region mindestens einmal im Monat übernehmen. „Wir können nicht alle auffangen, die einen Kinderarzt suchen.“ Nicht alle Eltern nehmen eine Absage hin. Da wird geschimpft oder gar gedroht.
Das Problem sehen Schwenger und sein Team im System. „Es gibt zu wenig Fachpersonal.“ Das betreffe nicht nur die Mediziner selbst, sondern auch Helferinnen und Co. Auch in Kliniken würden Kinderbetten abgebaut, weil Personal fehle. „Der Beruf für Medizinische Fachangestellte muss dringend attraktiver gemacht werden“, ist Schwenger überzeugt – nicht nur finanziell. Klare Sache, dass sich die Belastungen fürs Personal verschärfen, wenn weniger Fachleute in den Praxen und Krankenhäusern zur Verfügung stehen.
„Ich werde mich im Rahmen meiner Arbeit in Berlin weiterhin dafür einsetzen, dass Eltern nicht vor geschlossenen Praxistüren stehen“, versprach Josef Oster.
Koblenz
Wärme für Obdachlose: Aktion gegen soziale Kälte von DIE LINKE in Koblenz

KOBLENZ Ohne festen Wohnsitz lebende Menschen freuen sich vor allem in den kalten Wintermonaten über Unterstützung, denn soziale und ökonomische Verwerfungen nehmen stetig zu. Wie jedes Jahr wird DIE LINKE daher in der Vorweihnachtszeit von 11:00 bis 15:00 Uhr am Hauptbahnhof in Koblenz zu finden sein, um Spenden entgegenzunehmen und an diejenigen weiterzugeben, die sie benötigen – aus was für Gründen auch immer. Außerdem wird es natürlich wieder warme Getränke, heiße Suppe und nette Gespräche für diejenigen geben, die vorbeikommen möchten.
Der Auftakt zu dieser „Aktion gegen soziale Kälte“ ist für den 02.12.2023 geplant, am 09.12, 16.12. und 23.12. wird DIE LINKE. Koblenz ebenfalls vor Ort sein. Sie haben Dinge, von denen Sie glauben, dass sie gebraucht werden? Dann kommen Sie doch gerne zu den genannten Standzeiten vorbei! Besonders benötigt werden Schlafsäcke, Decken, Felle, Taschenlampen, Thermoskannen, Hygieneartikel, Rucksäcke und Dosennahrung (auch für Hunde), die bitte mit der Hand zu öffnen sein sollte.
Alle Sachen, die nicht direkt am Bahnhof eine neue Besitzerin oder Besitzer finden (und natürlich alle Spenden in Geldform), werden an das MAMPF in Koblenz weitergegeben. Geldspenden können übrigens auch direkt auf folgendes Konto überwiesen werden: IBAN DE49 5705 0120 0000 2822 51, bitte „Aktion gegen soziale Kälte“ oder „MAMPF“ als Verwendungszweck angeben! DIE LINKE. Koblenz freut sich auf Ihren Besuch! (Pressemitteilung Stadtverband DIE LINKE. Koblenz)
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