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Koblenz

Bronzeplatte am Deutschen Eck korrigiert

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„Alte_Platte“: Diese Platte lag fast 39 Jahre am Fuß des Kaiser-Wilhelm-Denkmals am Deutschen Eck, ehe sie Ende 2021 ausgebaut wurde. Foto: Firma Deisen

KOBLENZ Fast 39 Jahre lag sie dem Kaiser-Wilhelm-Denkmal am Deutschen Eck zu Füßen, doch im Winter 2021/2022 musste sie vorrübergehend weichen: Die Rede ist von einer französischen Bronzetafel am Zusammenfluss von Rhein und Mosel. Die Stadtverwaltung Koblenz sorgte dafür, dass ein inhaltlicher Fehler endgültig korrigiert wurde. Doch was war passiert?

Stadt Koblenz lässt nach fast 39 Jahren französische Inschrift ersetzen

Die Sparkasse Koblenz hatte 1983 drei Informationstafeln, die vom 2013 verstorbenen Koblenzer Künstler Heinz Kassung entworfen wurden, auf Deutsch, Französisch und Englisch gestiftet und am 30. März seinerzeit vor dem Kaiser-Wilhelm-Denkmal am Deutschen Eck eingelassen. Hiermit wollte das Geldinstitut die Geschichte des Denkmals darstellen.

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„Neue_Bronzeplatte“:
So sieht die neue Bronzetafel auf Französisch am Deutschen Eck aus. Foto: Stadt Koblenz/Egenolf

Knapp zwei Jahre nachdem die Bronzetafeln in den Boden eingelassen worden waren, machte Heinz Altenweg aus Gondershausen im August 1985 erstmals darauf aufmerksam, dass die französische Informationstafel einen inhaltlichen Fehler enthielt. Der erste Satz des Textes der deutschen Tafel lautet nämlich: „Bis 1945 erinnerte ein 14 Meter hohes Reiterstandbild an Kaiser Wilhelm I., dem die Rheinprovinz das Monument 1897 als Dank für die Einigung des Deutschen Reiches gewidmet hatte.“ Auf Französisch stand dort übersetzt allerdings zu lesen: „Jusqu’en 1945, une statue équestre de 14 mètres de haut évoquait le souvenir de l’empereur Guillaume 1er, qui avait dédié ce monument à la Prusse rhénane en 1897, en remerciement pour l’unification de l’empire allemand.“ So hieß es im französischen Text, dass Kaiser Wilhelm I. das Denkmal 1897 der Rheinprovinz gewidmet habe, was allerdings den Fakten widersprach. Wilhelm I. war schließlich bereits am 8. März 1888 gestorben. Das Denkmal wurde im Jahre 1897 vollendet, um des 100. Geburtstages des verstorbenen Kaisers zu gedenken.

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Nach dem Hinweis von Heinz Altenweg 1985 auf den Übersetzungsfehler blieb die zwei Jahre zuvor verlegte französische Gedenkplatte allerdings liegen. Was die genauen Gründe dafür waren, ist heute nicht mehr genau nachzuvollziehen. Das Deutsche Eck sowie die dazugehörige Landzunge gehörten seinerzeit dem Land Rheinland-Pfalz und nicht der Rhein-Mosel-Stadt. Erst im Mai 1992 schenkte das Land der Stadt Koblenz den berühmten Touristenmagneten samt der 16.122 Quadratmeter großen Landzunge, was der Stadtrat im Juni 1992 auch annahm. Um die falsche Bronzeplatte wurde es in den nachfolgenden Jahrzehnten allerdings wieder still.

Erst in den zurückliegenden Jahren gab es erneut vereinzelte Hinweise bei der Stadt auf die fehlerhafte französische Inschrift zu Füßen des Denkmals. Den endgültigen Auslöser, die Gedenkplatte auszutauschen, gab letztlich ein Bericht in der Koblenzer Lokalausgabe der Rhein-Zeitung im März 2021.  RZ-Mitarbeiter Reinhard Kallenbach griff im Rahmen einer Denkmalserie erneut die fehlerhafte Bronzeplatte auf und ließ Heinz Altenweg zu Wort kommen. Baudezernent Bert Flöck nahm die Berichterstattung zum Anlass, um den Sachverhalt durch die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Koblenz prüfen zu lassen. Die dortigen Denkmalexperten bestätigten den Übersetzungsfehler. Hiernach entschloss sich die Stadt, die französische Informationsplatte auszutauschen und durch eine korrigierte Inschrift anfertigen zu lassen. Gemeinsam mit der Koblenzer Gästeführerin und französischen Muttersprachlerin Monique Schmidt-de Fauw erarbeitete die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt eine sprachlich möglichst prägnante neue Übersetzung, die den Sachverhalt korrekt widergibt. Man entschied sich für folgende französische Inschrift: „Jusqu’en 1945, une statue équestre de 14 mètres de haut évoquait le souvenir de l’Empereur Guillaume 1er. En 1897, la Prusse rhénane dédia ce monument à l‘empereur en remerciement pour l’unification de l’empire allemand.“

„Alte_Platte“:
Diese Platte lag fast 39 Jahre am Fuß des Kaiser-Wilhelm-Denkmals am Deutschen Eck, ehe sie Ende 2021 ausgebaut wurde. Foto: Firma Deisen

Das Zentrale Gebäudemanagement der Stadtverwaltung unter fachlicher Begleitung der Unteren Denkmalschutzbehörde koordinierte im Anschluss den Guss sowie den Austausch der fehlerhaften Platte, die Ende des Jahres 2021 ausgebaut wurde. Den Auftrag für die Herstellung des Modells der neuen Tafel und den Guss erhielt die Gießerei Kai Pelikan aus dem Bendorfer Stadtteil Mülhofen, die in Koblenz beispielsweise bereits die Bronzetafeln am Barbara-Denkmal auf dem Friedrich-Ebert-Ring rekonstruiert hatte.

Vor geringe Probleme stellte der Nachguss die Firma lediglich zu Beginn der Arbeiten: Da sich im Nachlass von Heinz Kassung, dem Schöpfer der Ursprungstafeln, keine Entwürfe oder Modelle der 1983 gegossenen Inschriften mehr finden ließen und die Lettern, die Gießereien als Vorlage zur Verfügung stehen, nicht ganz den Originaltafeln entsprachen, nahm die Gießerei Pelikan Abdrücke der Lettern der Originaltafel. Auf dieser Basis erstellte die Bendorfer Fachfirma das Modell für den Neuguss der französischen Bronzetafel. Anfang März konnte nunmehr die neue Tafel von Mitarbeitern der Firma Deisen fachgerecht wieder eingebaut werden. Insgesamt hat die Stadtverwaltung der Austausch und Neuguss der Bronzetafel rund 5525 Euro gekostet.

Die korrigierte Tafel kommt gestalterisch ihrem Vorbild nahe, bietet nun aber auch französischsprachigen Besuchern des Denkmals am Deutschen Eck durchgehend korrekte Informationen. Seit der Rekonstruktion des Standbildes Kaiser Wilhelms I. im Jahr 1993 sind allerdings alle drei Tafeln ohnehin nicht mehr ganz aktuell, weil sie nur an den Bau des Denkmals und die Zerstörung des Kaiser-Standbildes erinnern, aber sie halten auch in Erinnerung, dass das Denkmal am Deutschen Eck 1953 zum Mahnmal der deutschen Einheit wurde. Die Tafeln sind deshalb selbst ein Stück Geschichte des Denkmals.

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Verantaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen >Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Eine Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

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Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

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Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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