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Versuchtes Tötungsdelikt auf zweijährigen Jungen

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Versuchtes Tötungsdelikt in Koblenz am 13.03.2022

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen einen 39jährigen deutschen Staatsangehörigen, wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung. Ihm liegt zur Last, am 13.03.2022, gegen 14.15 Uhr im Bereich des Markenbildchenwegs nahe des Koblenzer Hauptbahnhofs einen in einem Kinderwagen liegenden zweijährigen Jungen angegriffen und durch Messerstiche schwer verletzt zu haben, nachdem er dessen Mutter weggeschubst hatte. Der Beschuldigte konnte von mehreren Passanten überwältigt werden. Das u.a. im Oberkörperbereich verletzte Kind wurde operiert; es befindet sich außer Lebensgefahr, aber weiter in stationärer Behandlung. Durch das beherzte Eingreifen der Passanten dürfte Schlimmeres verhindert worden sein.

Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte bei der in Rede stehenden Tat nicht schuldfähig war. Daher hat die zuständige Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft heute einen Beschluss zur einstweiligen Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 126a der Strafprozessordnung erlassen. Er ist demgemäß einstweilen in einer geschlossenen Maßregelvollzugseinrichtung in Rheinland-Pfalz untergebracht worden.

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Ein wichtiger Zeuge, der bei dem Vorfall als Erster reagierte, beherzt eingriff und dem mutmaßlichen Angreifer das Messer entriss, konnte nach dem Eintreffen der Polizeibeamten am Einsatzort nicht mehr angetroffen werden. Anderen Zeugen zufolge soll es sich um eine männliche, dunkel gekleidete Person, gehandelt haben. Mehr ist derzeit leider nicht bekannt. Dieser Zeuge wird nun gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Koblenz unter der Telefonnummer 0261/103-2690 zu melden.

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Rechtlicher Hinweis:

Das deutsche Strafrecht sieht vor, dass Strafen nur wegen schuldhaft begangener Straftaten verhängt werden können. War ein Täter bei Begehung der Tat schuldunfähig, kommt die Verhängung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, z.B. die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik, in Betracht. Zum Schutz der Allgemeinheit kann eine vorläufige Unterbringung angeordnet werden. Der Erlass eines Unterbringungsbefehls bedeutet nicht, dass gegen die untergebrachte Person bereits ein Tatnachweis erbracht wäre oder sicher zu führen sein wird. Vielmehr gilt für die beschuldigte Person bis zur Rechtskraft einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung weiterhin die Unschuldsvermutung (Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz, Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt). 

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Dachstuhlbrand in Cramberg: Glücklicherweise keine Verletzten!

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CRAMBERG Zunächst wurde ein Dachstuhlbrand mit Menschenrettung in Cramberg gemeldet. Dem war glücklicherweise nicht so. Bewohner des Wohnhauses konnten sich selbständig aus dem Haus retten. Eine Rauchgasvergiftung wurde nicht festgestellt. Somit das Wichtigste vorab: Keine Verletzten.

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Vor Ort stellten die Feuerwehrkräfte Flammen im Dachstuhl fest. Mit starken Einheiten aus Diez, Cramberg, Balduinstein, Birlenbach, Wasenbach, Steinsberg  und Holzappel, bekamen die Feuerwehrkräfte den Brand schnell in den Griff. Dennoch kein einfacher Einsatz. Mehrere Atemschutztruppen mussten vor Ort eingesetzt werden. Dabei waren zwei im Innenangriff direkt unter dem Dachstuhl im Einsatz, um Brandnester abzulöschen.

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Zusätzlich war der Regelrettungsdienst, das Notarzteinsatzfahrzeug und ein Rettungswagen vor Ort. Zur Eigensicherung der Feuerwehrkräfte war das DRK Diez zugegen.

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Garagenbrand in Gemmerich: Schnelle Feuerwehreinsatzkräfte verhindern Schlimmeres!

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GEMMERICH Gegen 22:19 Uhr wurde ein Garagenbrand an einem anliegenden Haus in Gemmerich gemeldet. Dabei galt es zu verhindern, dass das Feuer aus der Garage auf das Wohngebäude übergreifen konnte. Dank starker Einsatzkräfte aus Gemmerich, Hainau, Oberbachheim, Miehlen, Nastätten, Bogel, Niederwallmenach und Ruppertshofen konnte der Brand schnell unter Kontrolle gebracht werden.

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Verletzte gab es glücklicherweise keine. Und auch der Vierbeiner der Bewohner konnte von den Feuerwehrkräften gerettet werden. An solchen Situationen sieht man wieder, wie wichtig das Ehrenamt ist. Rund 117 (!) Feuerwehrleute rückten zum Einsatz aus. Das ist sicherlich keine Selbstverständlichkeit. Zusätzlich waren 3 Einsatzkräfte des Rettungsdienstes vor Ort und die Polizei aus St. Goarshausen sowie der Nastätter Verbandsbürgermeister Jens Güllering.

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Nachdem schlussendlich nach der erfolgreichen Brandbekämpfung noch die Dachhaut kontrolliert werden konnte, wurde der Einsatz beendet. Für die Bewohner sicherlich ein Glück im Unglück. Auch wenn das in der Garage befindliche Fahrzeug ausgebrannt ist, so konnte die Feuerwehr durch ihren schnellen Einsatz das anliegende Haus retten.

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Anm. Das Interview mit dem Wehrleiter Stephan Almeroth ist leider nur teilweise verfügbar, da der Akku der Kamera leer war!

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Heiße Pfanne: 2 Verletzte bei Brand in einer Restaurantküche in Nastätten

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NASTÄTTEN Gemeldet war zunächst eine unklare Rauchentwicklung in einem Gebäude in der Römerstraße in Nastätten. Durch eine heiße Pfanne soll ein Brand in einer Restaurantküche ausgebrochen sein. Vor Ort konnten die Kräfte der Feuerwehr Nastätten den Brand schnell eindämmen. Zwei Personen wurden mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung in ein umliegendes Krankenhaus zur weiteren Behandlung gebracht.

Für die Feuerwehrkräfte kein einfacher Einsatz, da sich unter dem Dach eine hohe Hitze entwickelt hatte. Atemschutzkräfte waren vor Ort.

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