Koblenz
Quarantäneanordnung gegen Schülerin rechtmäßig
KOBLENZ Eine Anordnung auf Absonderung ist auch dann nicht zu beanstanden, wenn eine Schülerin im Klassenraum nicht in der Nähe einer mit der Omikronvariante des Sars-CoV-2-Virus infizierten Schulkameradin gesessen hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Antragstellerin besucht ein Gymnasium. Unter anderem im Fach Religion werden die Schüler ihrer Jahrgangsstufe klassenübergreifend unterrichtet. Am vorletzten Schultag vor den Weihnachtsferien nahm auch eine Mitschülerin der Parallelklasse am Religionsunterricht teil, die mit der Omikronvariante des Sars-CoV-2-Virus infiziert war. Daraufhin ordnete das Ordnungsamt der Stadt Koblenz gegenüber der Antragstellerin an, sich bis zum Ablauf des 5. Januar 2022 in häusliche Quarantäne zu begeben, d. h. ihre Wohnung ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht zu verlassen und keinen Besuch von haushaltsfremden Personen zu empfangen.
Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und stellte bei Gericht einen Eilantrag mit dem Hinweis, sie habe im Religionsunterricht nicht in der Nähe der infizierten Mitschülerin gesessen und stets eine FFP2-Maske getragen. Ein am 29. Dezember 2021 durchgeführter PCR-Test habe keinen Befund ergeben.
Der Antrag blieb ohne Erfolg. Die in Eilverfahren notwendige Interessenabwägung, so die Koblenzer Richter, falle zu Lasten der Antragstellerin aus. Die Absonderungsverfügung sei nämlich rechtmäßig. Sie finde ihre Grundlage in den einschlägigen infektionsrechtlichen Vorschriften. Nach den Bewertungen des Robert Koch-Instituts werde das Infektionsrisiko in Schulräumen nicht allein durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und regelmäßiges Lüften, sondern u.a. auch durch die Symptomatik der infizierten Person, Art und Lautstärke des Sprechens im Unterricht und die Belegungsdichte bestimmt.
Diese Risikofaktoren ließen sich nicht sämtlich ausschließen. Bei Schülern einer achten Klasse liege es nahe, dass es bei Betreten und Verlassen des Raumes sowie in der Pause zu engeren Kontakten und damit zu zusätzlichen Ansteckungsrisiken komme. Auch der von der Antragstellerin am 29. Dezember 2021 durchgeführte PCR-Test mit negativem Ergebnis ändere hieran
nichts.
Denn seit dem 22. Dezember 2021, dem Zeitpunkt des letzten möglichen Kontakts der Antragstellerin mit der positiv getesteten Mitschülerin, sei die vom Robert Koch-Institut ermittelte Inkubationszeit von bis zu vierzehn Tagen noch nicht abgelaufen. Dies sei erst am 5. Januar 2022 der Fall. Von daher sei es nicht zu beanstanden, dass die Schülerin als ansteckungsverdächtige Person bis zum Ablauf dieses Tages in häusliche Quarantäne abgesondert worden sei.
Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 4. Januar 2022, 3 L 1/22.KO)
Koblenz
Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!
KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.
62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.
In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.
Koblenz
Wie sieht das Fortbewegungsmittel für den Schängel der Zukunft aus?
KOBLENZ In Koblenz haben sich Mitglieder der CDU Koblenz und des CDU-Nachwuchses (Junge Union Koblenz) mit der Frage beschäftigt, wie das zukünftige Mobilitätskonzept für Koblenz aussehen könnte. Zu diesem Zweck besuchten sie das Bahnbetriebswerk der Mittelrheinbahn von Trans Regio in Koblenz-Moselweiß. Auf der Agenda stand eine Werksbesichtigung, um sich einen Eindruck von der Arbeit des Verkehrsunternehmens zu verschaffen. Mit dabei waren die Kandidaten für den Stadtrat: Philip Rünz (Chef des CDU-Nachwuchses auf Listenplatz 13), Martina von Berg (Listenplatz 17) und Peter Balmes.
Henrik Behrens, der Geschäftsführer der Mittelrheinbahn, führte die Gruppe durch die Hallen des Bahnbetriebswerks und gab ihnen einen Überblick über den öffentlichen Nahverkehr in der Region. Der Austausch mündete in eine belebte Diskussion über die Zukunft der Mobilität. „Für Koblenz als Oberzentrum ist es essenziell, einen öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, der durch attraktive Preise und eine effiziente Infrastruktur besticht“, erklärte Philip Rünz.
Alle Teilnehmer waren sich einig, dass die Digitalisierung der Bushaltestellen durch die Installation von digitalen Anzeigen in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben werden muss. Zudem sollen Linien, die eine hohe Nachfrage aufweisen, bedarfsgerecht und zu angemessenen Preisen ausgebaut werden.
Ein besonderes Augenmerk lag auf dem Thema Schienenhaltepunkte. „Wir hoffen, dass der Schienenhaltepunkt im Rauental den Durchgangsverkehr, insbesondere durch Moselweiß, endlich spürbar reduzieren wird und die Anbindung für das Verwaltungszentrum und Koblenz als Wirtschaftsstandort verbessern wird“, ist sich Rünz sicher.
In Ergänzung zu diesen Punkten betonten die Ratskandidaten Balmes, Rünz und von Berg auch die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Mobilitätsstrategie: „Koblenz, seine Bewohner, Berufspendler und viele Familien sind auf das Auto angewiesen. Unser Ziel ist es, Auto, Fahrrad und den öffentlichen Nahverkehr auf Augenhöhe zu bringen, nicht das eine dem anderen gänzlich vorzuziehen!“
Der Besuch lieferte der Truppe einige Einblicke und Anregungen, die in die politische Arbeit der CDU einfließen werden. Das Ziel: Den Nahverkehr in Koblenz so zu gestalten, dass er den Bedürfnissen der Einwohner gerecht wird (Pressemitteilung: Junge Union Koblenz).
Koblenz
Unterbringung von Flüchtlingen in Koblenz
KOBLENZ Sowohl im Bereich der Gemeinschaftsunterkunft Niederberger Höhe, wie auch bei der Gemeinschaftsunterkunft im Rauental, wurden neue Containeranlagen aufgebaut. Bürgermeisterin Ulrike Mohrs und Josef Pelikan, beim Ordnungsamt Koblenz für die Unterbringungs- und Wohnraumkoordination verantwortlich, machten sich im Rahmen einer Begehung der Baustellen ein Bild von der neuerlichen Entwicklung.
So werden in der Gemeinschaftsunterkunft Rauental ab ca. Mitte/Ende Juni dieses Jahres zusätzlich rund 140 Personen untergebracht werden können. Es entstehen auch zusätzlich Spielflächen für die Kinder sowie Schattenplätze durch zwei große Bäume (Ulmen) mit Sitzmöglichkeiten auf der Hoffläche.
In der Gemeinschaftsunterkunft Niederberger Höhe wird die Unterbringung von zusätzlich etwa 70 Personen ermöglicht, beginnend ab ca. Anfang Mai. Darüber hinaus werden hier im Herbst die alten Einzelcontainer durch zwei von der Debeka geschenkte Containermodule ausgetauscht.
„Es handelt sich bei beiden Maßnahmen um mittel- bis langfristige Lösungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen in der Stadt Koblenz, die unseren Handlungsspielraum wieder etwas erweitern. Eine genügende Zahl an Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten zu können, bleibt aber auch weiterhin eine herausfordernde Aufgabe.“, so Bürgermeisterin Ulrike Mohrs.
-
Allgemeinvor 2 Jahren
Rhein-Lahn-Kreis feiert 1. Mai – Wir waren in Dornholzhausen, Nievern, Hirschberg und Fachbach – Video im Beitrag
-
VG Loreleyvor 3 Jahren
VG Loreley bietet Sommerfreizeit für Kinder aus den Flutgebieten
-
Koblenzvor 2 Jahren
Koblenz beschließt neue Baumschutzsatzung
-
Schulenvor 2 Jahren
VG Bad Ems-Nassau investiert in die Sanierung der Turnhalle der Freiherr-vom-Stein Schule Bad Ems
-
Gesundheitvor 1 Jahr
Pflegekammer RLP muss Beiträge an Mitglieder erstatten!
-
Gesundheitvor 2 Monaten
190 Mitarbeiter werden ab morgen im Elisabeth-Krankenhaus in Lahnstein entlassen: Hospital wird zur Psychiatrie!
-
Rhein-Lahn-Kreisvor 1 Jahr
Beamtinnen auf Lebenszeit ernannt
-
Lahnsteinvor 1 Jahr
Sorge vor Vollsperrung der B42 hält an