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VG Nastätten

Lebenshilfe Rhein-Lahn zahlte monatelang nicht für Essenslieferungen vom “Gasthaus Zur Rose” in Miehlen

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Lebenshilfe Rhein-Lahn zahlte monatelang keine Rechnungen für Essenslieferungen vom "Gasthaus Zur Rose" in Miehlen

MIEHLEN Drei Jahre lang belieferte das Gasthaus Zur Rose in Miehlen die Kita Singhofen und vereinzelten Senioren der Lebenshilfe täglich mit Essen. Zusätzlich bereiteten sie auch die Speisen bei angebotenen Ferienevents des Unternehmens. Lange Zeit ging es gut. Seit dem August 2021 änderte sich die Lage. Plötzlich zahlte die Lebenshilfe Rhein-Lahn nicht mehr pünktlich.

Fragte der Inhaber bei der Lebenshilfe nach, wurde er mit den Worten hingehalten, dass der damalige Geschäftsführer die Zahlungen noch nicht freigegeben hätten. Mal begründete er das damit, dass die Kreisverwaltung angeblich noch nicht für das Essen gezahlt hätte. Dieses stimmte nicht. Teilweise standen für mehrere Monate die Vergütungen für erbrachte Leistungen von über 6000,00 EUR offen.

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Anfang Oktober floss endlich wieder Geld und es keimte wieder Hoffnung beim Gasthaus Zur Rose auf. Doch jene sollte sich als Trugschluss erweisen denn dieses sollte die letzte bezahlte Rechnung gewesen sein. Für die Monate Oktober, November und Dezember bekam das Restaurant keine Essenslieferungen mehr vergütet. Schaden etwa 6000 EUR. Dann der Schock am 21. Dezember 2021. Der neue Geschäftsführer Emrich meldete Insolvenz beim Amtsgericht Koblenz an. Sicherlich war dieses der richtige Schritt nach Prüfung gewesen doch für die Gläubiger der Lebenshilfe ein schlechtes Zeichen.

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Monatelang erhielt das Gasthaus Zur Rose die Rechnungen von der Lebenshilfe nicht bezahlt

Der Insolvenzverwalter der Lebenshilfe Rhein-Lahn teilte dem Gasthaus Zur Rose mit, dass für zukünftige Essenslieferungen garantiert entlohnt wird. Was die offenen Rechnungen betrifft müssten diese das laufende Insolvenzverfahren abwarten. Einem Insolvenzverwalter ist daran gelegen, dass die Gläubiger so viel wie möglich von einer Insolvenzmasse erhalten denn nur dann verdient auch ein solcher Insolvenzverwalter gut. Dabei schauen die Gläubiger zunächst einmal in die finanzielle Röhre. Ein Insolvenzverfahren ist teuer und die ersten 40% von 25.000 EUR Insolvenzmasse erhält der Insolvenzverwalter. Vom Mehrbetrag bis 50.000 EUR sind es noch 25% und 7% bis 250.000 EUR. Ein lukratives Geschäft bei Insolvenzen mit großer Insolvenzmasse. Sanieren oder beerdigen ist oft eine wichtige Frage für die Experten. In einem ersten Statement hofften die Anwälte darauf, die Lebenshilfe Rhein-Lahn sanieren zu können. Nicht selten müssen sie denken wie Unternehmer und nicht wie Rechtsberater. Kein leichtes Unterfangen.

Am Ende einer langen Gläubigerkette stehen oft lokale Unternehmen wie das Gasthaus Zur Rose in Miehlen. Häufig müssen sie berechtigte Forderungen in der Gänze oder zu großen Teilen abschreiben. Und genau solchen kleinen Unternehmen leiden enorm unter den Ausfällen.

Eines ist bereits klar: Die Lebenshilfe Rhein-Lahn strich die Zahlungen für die Essenslieferungen vom Gasthaus Zur Rose ein und zahlte diese nicht aus. Ob das Geld zweckentfremdet verwendet wurde oder versickert ist, werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zeigen müssen.  Möglich wäre, anhand der monatelangen nicht erfolgten Zahlungen, dass auch eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung in Betracht kommen könnte.

Das Gasthaus Zur Rose hat sich vorläufig dazu entschieden, die Lebenshilfe Rhein-Lahn, nach der Zusicherung der zukünftigen Zahlungen seitens des Insolvenzverwalters, fortzuführen. Dabei könnte für viele Zulieferer der Lebenshilfe Rhein-Lahn das Vertrauen in das Unternehmen schwinden. Betrachtet man die Einnahmen der Lebenshilfe Rhein-Lahn, so hätte man davon ausgehen dürfen, dass das Unternehmen auf sicheren Beinen steht doch dem ist leider nicht so. Zahlreiche Gelder scheinen verschwunden zu sein. Ursächlich verantwortlich dafür könnte der ehemalige Geschäftsführer Martin M. haftbar gemacht werden (Der BEN Kurier berichtete ausführlich). Abzuwarten bleibt es, ob und inwieweit weitere Personen in den Wirtschaftskrimi verwickelt sind.

Am Ende bleibt ein gut bürgerliches Restaurant in Miehlen welches auch Arbeitnehmer bezahlen muss und für die Waren in Vorleistung getreten ist. Wer ein wenig etwas Gutes tun möchte, kann heute von 17 bis 23 Uhr dort speisen. Insbesondere für das beliebte Gänseessen, ist das Restaurant in der Hauptstraße bekannt.

Auch am 2ten Feiertag ist das Gasthaus zur Rose für den Mittagstisch geöffnet.

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VG Nastätten

Neues Denkmal für die Nassauische Kleinbahn schaffen

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Foto: CDU Nastätten

NASTÄTTEN Die CDU in Nastätten setzt sich für die baldige Errichtung eines Denkmals ein, das an die historische Bedeutung der ehemaligen Nassauischen Kleinbahn für die Region um das Blaue Ländchen erinnert. Bis zum Jahr 2017 gab es bereits ein dementsprechendes Denkmal. Doch die weitbekannte grüne Lokomotive wurde verkauft, um sie wieder in einen fahrtüchtigen Zustand zu versetzen und so, neben dem optischen Erinnerungswert, auch eine bleibende technische Erinnerung zu erhalten. Seitdem klafft an ihrem einstigen Standort an der Brückwiese eine traurige Lücke.

CDU-Stadtratsmitglied Horst Fäseke erklärt: „Die Entscheidung zum Verkauf der alten ortsbildprägenden Lokomotive hatte sich der Stadtrat nicht leicht gemacht. Es wurde jedoch damals vereinbart, dass wir den Bürgern eine attraktive neue Erinnerungsmöglichkeit an die Kleinbahn schaffen werden.“ Aufgrund vieler anderer prioritärer Projekte in der Blaufärberstadt geriet das Denkmal-Vorhaben ein wenig ins Hintertreffen. Das will die CDU nun ändern und fordert einen Ideenwettbewerb für ein Kleinbahndenkmal.

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CDU schlägt Ideenwettbewerb vor

Wir wollen die Erinnerung an die Nassauische Kleinbahn lebendig halten. Es gibt irgendwann immer weniger Zeitzeugen, die selbst damit gefahren sind oder davon berichten können. In einem Ideenwettbewerb zur Gestaltung könnten Künstler oder

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Bürger gleichermaßen kreative Vorschläge für das Denkmal einreichen. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Erinnerung an die Nassauische Kleinbahn für zukünftige Generationen zu bewahren und die Geschichte unserer Region lebendig zu halten“, sagt das CDU-Stadtratsmitglied Andreas Müller.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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Foto: BEN Kurier

KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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Blaulicht

Wehrleiter der VG Nastätten legt Amt nieder: Schwere Vorwürfe gegen mehrere Wehrführer!

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Foto: BEN Kurier

NASTÄTTEN Der Nastätter Wehrleiter Stephan Allmeroth hat seinen Abschied zum 30. Juni 2024 bekannt gegeben. Gerne hätte er seine volle Amtszeit beendet, doch die Ereignisse der vergangenen Monate ließen ihn umdenken Aus einem uns vorliegenden Schreiben des Wehrleiters Allmeroth an die Verbandsgemeinde Nastätten geht hervor, dass an einem Konzept für den Fahrzeugbedarfsplan gearbeitet wurde, der in der letzten Sitzung des Arbeitskreises im erarbeiteten Planstand den politischen Vertretern vorgestellt wurde.

Laut Stephan Allmeroth soll es im Anschluss eine Entwicklung gegeben haben, die er als Wehrleiter nicht vertreten kann. Er schreibt an die Verbandsgemeinde: »Hinter meinem Rücken fanden Gespräche von zwei bis drei Wehrführern aus dem Arbeitskreis mit politischen Vertretern statt, mit dem Ziel die im Arbeitskreis demokratisch und mehrheitlich beschlossene Empfehlung in eine andere Richtung zu lenken. Eine solche intrigante Vorgehensweise ärgert mich maßlos und ist ebenso keine gute Entwicklung, wie die nicht vorhandene Gesprächsbereitschaft dieser Kameraden.«

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Weiter teilt er mit: »Diese Entwicklung, mit einem fehlenden Rückhalt für die Wehrleitung und der immer persönlicher werdende Verlauf, haben in mir diesen Entschluss reifen lassen, dass solch ein arbeitsintensives Ehrenamt wie das des Wehrleiters, ohne die Basis einer vertrauensvollen, wertschätzenden Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Dies ist daher mit meiner persönlichen Lebenseinstellung nicht mehr vereinbar! Gerne hätte ich mich persönlich von Euch verabschiedet, jedoch wurde meiner Forderung nach einer Wehrführerdienstversammlung zur Aussprache in diesem Thema, nicht stattgegeben.

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Für die Zukunft würde ich mir für das doch so wichtige Ehrenamt Feuerwehr wieder mehr Zusammenhalt und Kameradschaft wünschen. Die heutige Ellenbogenmentalität und das egoistische Verhalten (Kirchturmdenken) dürfen hier keinen Platz finden, der Blick muss auf die gesamte Feuerwehr der Verbandsgemeinde gerichtet werden, um alle gleichermaßen nach vorne zu entwickeln. Denn nur gemeinsam bekommen wir die in der Zukunft folgenden Herausforderungen, als eine Feuerwehr gemeistert. Ihr werdet mich auch künftig in der Feuerwehr der VG Nastätten antreffen, jedoch wieder in der Mannschaft! Denn diese Leidenschaft Feuerwehr ist und bleibt die richtige Entscheidung, seine Freizeit sinnvoll für seine Mitmenschen einzusetzen.«

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