Connect with us

Koblenz

Übervorteilte die ADD Bewerber auf Lehrerstelle? Verwaltungsgericht Koblenz gibt dem Kläger Recht!

Veröffentlicht

am

Übervorteilte die ADD Bewerber auf Lehrerstelle Verwaltungsgericht urteilt gegen das Land RLP! (Foto: Symbolbild - lizensiert durch Envato für den BEN Kurier)

KOBLENZ Die Vorwürfe gegen die ADD (Aufsichts-& Dienstleistungsdirektion) wiegen schwer. Laut eines stellvertretenden Schulleiters einer IGS (Integrierte Gesamtschule), würde die ADD die Neubesetzung von Stellen nicht nach der Qualifikation der Bewerber durchführen. Dem BEN Kurier liegen dazu brisante Unterlagen vor.

Im aktuellen Fall, bewarb sich der Konrektor Olaf K. (Name geändert, der Redaktion bekannt) auf eine ausgeschriebenen Stelle zum stellvertretenden Schulleiter einer IGS in Emmelshausen. Dabei konnte er sich gute Chancen ausrechnen, da er bereits jahrelange Erfahrung als stellvertretender Schulleiter an einer IGS aufweisen konnte. Seine Beurteilungen waren hervorragend. Von 300 möglichen Punkten, erreichte er 290. Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle.

Anzeige

Stellt die ADD bevorzugt SPD nahe Bewerber oder Mitglieder in Schlüsselpositionen ein? Dem BEN Kurier wurden Unterlagen zugespielt, aus denen das hervorgehen soll.

Dazu gab es den Hinweis, dass ein beeinträchtigter Bewerber, mit gleichen Voraussetzungen, bevorzugt eingestellt werden sollte. Und auch dieses war bei Olaf K. der Fall. 30 Grad ist der Anteil seiner Behinderung. Diese kann einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden.

Anzeige

Seine Mitbewerberin konnte keine Berufserfahrung als Konrektorin aufweisen. Auch war die Qualifizierung und Beurteilung keineswegs  so gut wie bei Olaf K. Dennoch entschied sich die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für die Konkurrentin auf die ausgeschriebene Position.

Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem Kläger Recht. Das Land RLP darf die Mitbewerberin nicht einstellen.

Üblicherweise soll der Bewerber die Stelle besetzen dürfen, der am ehesten dafür geeignet bzw. qualifiziert ist. Weshalb die ADD sich schlussendlich für die Konkurrentin entschied, erklärte sie nicht. Gegen diese Entscheidung ging Olaf K. vor das Koblenzer Verwaltungsgericht. Nicht das erste Mal hatte er das Nachsehen auf eine ausgeschrieben Stelle trotz besserer Beurteilung und Qualifizierung.

Verwaltungsgericht entschied: Bewerber dürfen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt werden. Weshalb wollte die ADD dennoch eine schlechtere Mitkonkurrentin einstellen?

Doch dem schob das Koblenzer Gericht im Wege einer einstweiligen Anordnung unter dem Aktenzeichen 5L 803/21.KO einen Riegel vor. Das beklagte Land Rheinland-Pfalz vertritt die ADD. Dem Ministerium für Bildung in Mainz wurde es bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt, die Stelle der Direktorstellvertreterin an der integrierten Gesamtschule in Emmelshausen, ständig oder vorläufig, durch die Mitbewerberin von Olaf K. zu besetzen.

Das Gericht erkannte in aller Deutlichkeit an, dass die ADD die Auswahlentscheidung fehlerhaft durchgeführt hatte. Nach Artikel 33. Absatz 2 des Grundgesetzes sowie Artikel 19 der Landesverfassung RLP und §9 des Beamtenstatusgesetzes, wird jedem Deutschen ein grundrechtgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung garantiert.  Genau dieses wurde durch die ADD ignoriert.

Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass die ADD bzw. das Land Rheinland-Pfalz, genau nicht nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entschied. Das Land RLP verwies auf das mögliche Ergebnis einer funktionsbezogenen Überprüfung. Diese durfte das Rheinland-Pfalz Olaf K. nicht unterziehen da er. schon seit geraumer Zeit, in seiner Funktion als stellvertretender Schulleiter einer anderen IGS, den Nachweis der Befähigung erbracht hatte. 290 von 300 möglichen Beurteilungspunkte sprachen deutlich für ihn. Diese Bestnoten gelten als Stufe A in der Bewertung. Mehr ist nicht möglich.

Das Land Rheinland-Pfalz legte vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde ein

Das Urteil erging am 15.10.2020. 10 Tage später teilte das Land Rheinland-Pfalz mit, dass es Olaf K. keineswegs die Position an der integrierten Gesamtschule in Emmelshausen zusprechen wird. Solange das Urteil nicht rechtskräftig wäre, bliebe die ausgeschriebene Stelle vakant. Dabei unterliegt das Bildungsministerium einem Irrtum. Die einstweilige Anordnung ist rechtskräftig bis zu einem möglichen Entschied im Hauptsacheverfahren. Da das Land Rheinland-Pfalz mittlerweile ohne Begründung Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht hat, wird die Sache neu verhandelt werden müssen. Für die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion geht es um sehr viel.

Sollte diese erwartungsgemäß erneut verlieren, wird es für diese nicht mehr so einfach sein, aus subjektiven Gründen eine Stellenbesetzung herbeizuführen. Und genau dieses wäre gut für alle Beschäftigen im öffentlichen Dienst. Denn nur dann kann in Zukunft garantiert werden, dass Bewerber ausschließlich nach ihrer fachlichen Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt werden.

Letztlich könnte man natürlich fragen, welche Intention die ADD haben sollte, eine schlechter qualifizierte Bewerberin, Olaf K. vorzuziehen? Dem BEN Kurier wurden Unterlagen zugespielt aus denen hervorgehen soll, dass die ADD bevorzugt SPD nahe Bewerber oder Mitglieder in Schlüsselpositionen einstellt. Ob sich dieses bewahrheitet, wird sich in den kommenden Wochen herausstellen, wenn dahingehende Recherchen abgeschlossen sind. Wir werden über das Ergebnis berichten.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
2 Kommentare

2 Comments

  1. Jens

    4. November 2021 at 10:53

    das ganze Land ist versüfft – Vetternwirtschaft und Korruption wie in der 3. Welt nur halt alles untern Deckmantel, man schaue sich nur die Namenslisten in den Behörden an. Wow da haben aber viele geheiratet, hahahah ach nee, sind ja alle untereinander verwandt Korruption fängt nicht in Berlin an, Sie endet dort am großen Honigtopf.
    Das gesamte System sollte mal aufgeräumt werden – Drogentest für alle Staatsbediensteten wie in den USA – Abschaffung des Beamtentums (Lehrer müssen keine Beamten sein und sind völlig überbewertet – virtuelles Lernen ist viel effektiver und kostengünstiger), Behörden schrumpfen, mehr Aufträge in die freie Wirtschaft und nach Leistung zahlen etc. etc. etc..

  2. Jupp Kleuren

    30. November 2021 at 21:42

Leave a Reply

Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Koblenz

Dritte Auflage der AustauschBar im Spökes: Fair feiern in Koblenz

Veröffentlicht

am

von

Foto: Neumann Fotografie

KOBLENZ Bei der ersten AustauschBar im Jahr 2024 wurde das Thema #FAIRFEIERN in den Fokus gestellt. Das Format, welches vom Kultur- und Schulverwaltungsamt 2023 ins Leben gerufen wurde und an wechselnden Orten der Koblenzer Nachtkultur stattfindet, ging somit bereits in die dritte Runde. Interessierte waren dieses Mal in die Kneipe „Spökes“ in der Weißer Gasse zu einem Austausch in lockerer Atmosphäre eingeladen.

Rebekka Jachmig, Leiterin der Kulturabteilung der Stadt Koblenz, und Co-Moderatorin Kim Chi Le, Mitglied des Vereins dasKREATOP e.V., führten durch den Abend und regten eine Diskussion zum Thema faires Feiern in Koblenz an. Betreiber der Kneipe „Spökes“ Markus Rodemerk schilderte seine Erfahrungen als Akteur der Nachtkultur, während Natalie Bleser, Geschäftsführerin der Initiative „Sicherheit in unserer Stadt“, die städtische Kampagne ‚Koblenz feiert fair‘ vorstellte.

Anzeige

Ziel der Kampagne ist es, durch einprägsame Slogans auf Postern und Bierdeckeln ein Bewusstsein für Rücksichtnahme und faires Feiern zu schaffen, um feiernde Gäste zu sensibilisieren. Einig waren sich die Gäste darüber, dass faires Feiern nur im Zusammenspiel zwischen allen beteiligten Akteur:innen, wie Feiernden, Anwohner:innen, Gastronom:innen und zuständigen Behörden gelingen kann. Markus Rodemerk verdeutlichte, dass dies vor allem durch einen direkten Austausch realisiert werden könne, der an verschiedenen Stellen auch bereits stattfinde. Eine weitere Schnittstelle zur Unterstützung stellt die Nachtkulturbeauftragte Adissa Ibrahim dar, die als Vermittlerin zwischen den Akteur:innen agieren kann.

Anzeige

Bei einer anschließenden Diskussion zwischen den Gesprächsgästen und dem Publikum wurden weitere Ideen und Wünsche formuliert und Optimierungspotenzial für faires Feiern in Koblenz identifiziert. Von Seiten des Publikums wurde beispielsweise angeregt, dass Bars und Kneipen eigenständig Kriterien für einen fairen Umgang beim Feiern festlegen und diese mit einem Label, wie zum Beispiel ‚Safe space‘, in ihrer Bar kommunizieren könnten.

Zum Veranstaltungsformat:

Die AustauschBar ist ein lockeres Vernetzungsformat unter dem Dach des Netzwerks Kulturhaus Koblenz+. Mit der AustauschBar möchte das Kultur- und Schulverwaltungsamt Raum für kreative Impulse und entspanntes Miteinander bieten. Die erste Ausgabe am 01. Juni 2023 in der Atlas-Bar hatte sich dem Thema #Nachtkultur gewidmet und die zweite Ausgabe am 23. November 2023 im Mephisto dem Thema #Unistadt. Mit der Verzahnung der Veranstaltung und der Plattform Kulturhaus Koblenz+ möchte das Kultur- und Schulverwaltungsamt zudem deutlich machen, dass es um die längerfristige Entwicklung eines hybriden Kulturraums geht, in dem sich analoge Formate und digitale Möglichkeiten ideal ergänzen.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Blaulicht

Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts am 25.01.2024 in Montabaur beendet

Veröffentlicht

am

von

Foto: BEN Kurier

MONTABAUR Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Tötung von drei Menschen am 25.01.2024 in Montabaur gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt (Ben Kurier Artikel hier). Der Beschuldigte hat sich wenige Stunden nach den Taten am 25.01.2024 selbst gerichtet. Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Hinweise auf weitere Tatbeteiligte erbracht. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt hat.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen schoss der verstorbene Täter am frühen Morgen des 25.01.2024 mit drei Schusswaffen zunächst ungezielt auf die drei Tatopfer, bevor er wenige Minuten später seine Taten mit mehreren gezielten Schüssen beendete. Auslöser der Taten dürften erhebliche und länger andauernde familiäre und finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Täter und den Tatopfern gewesen sein, aufgrund derer es einige Wochen zuvor bereits zu Bedrohungen und auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung sowie im Nachgang zu mehreren Polizeieinsätzen und einer Durchsuchung des von den Beteiligten gemeinsam bewohnten Anwesens gekommen war. Hierbei konnten jedoch weder unerlaubte Waffen aufgefunden noch konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat erlangt werden. 

Anzeige

Zwei der zur Tatbegehung eingesetzten Schusswaffen konnten im Zuge der ergänzenden Ermittlungen zwischenzeitlich auf den Großvater des Täters zurückgeführt werden, der diese bis zu seinem Tod berechtigterweise besessen hatte und die nach dessen Versterben als angeblich verlustig gemeldet worden sind. Die Herkunft der weiteren Schusswaffe konnte nicht geklärt werden. Über einen den Besitz von Schusswaffen legitimierenden Waffenschein verfügte der verstorbene Beschuldigte nicht (Pressemitteilung: Staatsanwaltschaft Koblenz, Mannweiler | Leitender Oberstaatsanwalt).

Anzeige
Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Koblenz

„Versteckte Engel“ der Tafel Koblenz e.V. freuen sich über erneute Spende

Veröffentlicht

am

von

Foto: HKB

KOBLENZ Bereits im vergangenen Jahr konnte sich die Tafel Koblenz e.V. über eine Spende der HKB GmbH aus Koblenz für ihre Plattform „Versteckte Engel“ freuen. Auch dieses Jahr hilft man Kindern und Jugendlichen aus der Region wieder mit einem finanziellen Beitrag.

Jährlich unterstützen die HKB GmbH Beratungsgesellschaft für Pflegeeinrichtung und die HKB GmbH Steuerberatungsgesellschaft & Rechtsanwaltsgesellschaft aus Koblenz eine regionale Organisation. Zum zweiten Mal fiel die Wahl durch die Mitarbeiterbefragung auf „Versteckte Engel“ der Tafel Koblenz e.V., um Kindern in Notlagen zu helfen. Gerade Kinder trifft Armut oftmals hart und unvermittelt. Es fehlt durchaus an elementaren Dingen, wie Nahrung, Bekleidung, Hygieneartikeln oder dem Geld für die Klassenfahrt. Durch den direkten Kontakt der Tafel Koblenz zu Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen weiß man hier sehr genau, wo Hilfe dringend benötigt wird.

Anzeige

Einige HKB-Mitarbeiter übergaben Dieter Weiler von der Tafel Koblenz einen Scheck in Höhe von 2.000 Euro. So bekommen Kinder aus der Region gezielt die Unterstützung, die sie für eine kindgerechte Entwicklung brauchen. Darüber freuen sich nicht nur die Kinder und die Tafel Koblenz, sondern auch die Mitarbeiter der HKB GmbH. Etwas Gutes tun, etwas bewegen und sich für ein regionales Projekt engagieren – das ist die Idee der jährlichen Spendenaktion.

Anzeige

Darüber hinaus wurde eine Patenschaft für zwei Kinder von PLAN International als Dauerprojekt von den Mitarbeitern gewählt. Somit wird bereits seit zwei Jahren einem Kind in Kenia und einem in Guinea beispielsweise eine Schulbildung ermöglicht.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier