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Koblenz

Hilfe aus Koblenz für das Ahrtal – Über 1.400 Personen nutzten Helfer-Shuttle der koveb

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Hilfe aus Koblenz für das Ahrtal – Über 1.400 Personen nutzten Helfer-Shuttle der koveb (Foto: Stadt Koblenz)
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KOBLENZ Sechs Wochen lang waren die Shuttlebusse der koveb jeden Tag zwischen Koblenz und Bad Neuenahr-Ahrweiler unterwegs, um freiwillige Helferinnen und Helfer ins Katastrophengebiet zu bringen. Gut 12.500 km haben sie in dieser Zeit zurückgelegt und 1.400 Personen einen verlässlichen Transfer in das schwer zugängliche Ahrtal ermöglicht – allen voran den vielen Helfenden, aber auch betroffenen Anwohnern, deren Zuhause von der Flut beschädigt oder zerstört wurde und die übergangsweise in Koblenz untergekommen sind. In der Spitze wurden täglich zwei Gelenkbusse eingesetzt, um 120 Personen von Koblenz ins Ahrtal zu fahren. Gegen Ende der Sommerferien ist die Nachfrage deutlich gesunken.

Als eines der ersten Busunternehmen der Region hat die koveb auf Anfragen von Hilfsorganisationen reagiert und den Shuttle-Betrieb bereits zum 19. Juli bereitgestellt. Möglich wurde dies auch, weil viele koveb-Mitarbeiter in Verwaltung und Werkstatt über einen Busführerschein verfügen und in dieser besonderen Situation zusätzlich eingesprungen sind. Ihnen und den vielen Helferinnen und Helfern gilt unser aufrichtiger Dank. Mit dem Ende der Sommerferien zum 28. August wurde der Shuttle-Betrieb aus Kapazitätsgründen eingestellt, weil Fahrzeuge und Personal für den mit Schulbeginn einsetzenden zusätzlichen Schülerverkehr benötigt werden.

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Blaulicht

Polizei kontrolliert in Fahrradstraße: Zahlreiche Verstöße in der Koblenzer Innenstadt

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Foto: Polizei Koblenz
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KOBLENZ Zum Start in die Fahrradsaison hat die Polizeiinspektion Koblenz 1 am vergangenen Donnerstag gezielte Verkehrskontrollen in der Casinostraße, einer reinen Fahrradstraße in der Koblenzer Innenstadt, durchgeführt. Zwischen 12 und 16 Uhr überprüften die Beamtinnen und Beamten ausschließlich diesen Bereich – mit deutlichem Ergebnis.

Mehr als 20 Radfahrende wurden wegen Rotlichtverstößen gestoppt und verwarnt. Darüber hinaus hielten sich auch mehrere Autofahrer nicht an das Durchfahrtsverbot: Sie befuhren die Fahrradstraße ohne jede Berechtigung und wurden entsprechend kostenpflichtig verwarnt. Zusätzlich stellte die Polizei zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. In einem weiteren Fall wurde ein Autofahrer kontrolliert, der ohne angelegten Sicherheitsgurt unterwegs war.

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Ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahme war die Verkehrssicherheit von Fahrrädern und Pedelecs. Kontrolliert wurden dabei unter anderem Bremsen und Beleuchtung. Die Polizei kündigte an, dass auch in den kommenden Wochen mit weiteren Kontrollen in der Casinostraße zu rechnen ist – mit dem Ziel, die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Sicherheit im Straßenraum zu verbessern.

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Koblenz

Samstagsarbeiten im Spundwandkasten an der Pfaffendorfer Brücke

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Foto: Stadt Koblenz |Mandy Steffens
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KOBLENZ Im Zuge des Neubaus der Pfaffendorfer Brücke werden am kommenden Samstag, 26. April, zwischen 7 und 17 Uhr Arbeiten durchgeführt. Derweil schreiten die Arbeiten im Spundwandkasten auf der Wasserbaustelle im Rhein – auf der Pfaffendorfer Seite – weiter voran. Um das Baufeld auf dem Wasser für die künftigen Arbeiten abzusichern, wird der Spundwandkasten mit den Stahlstreben ausgesteift. So kann der Spundwandkasten dem späteren Wasserdruck standhalten.

Weitere Informationen und visuelle Darstellungen zum Großbauprojekt „Neubau Pfaffendorfer Brücke“ erhalten Sie auf www.koblenz-baut.de/pb . Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter info-pfaffendorferbruecke@stadt.koblenz.de oder unter koblenzbaut@stadt.koblenz.de zur Verfügung.

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Bildunterschrift: Der Spundwandkasten auf der Pfaffendorfer Seite wird derweil für die anschließenden Arbeiten zur Erstellung des nächsten Behelfspfeilers vorbereitet. (Foto: Stadt Koblenz/ Mandy Steffens)

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Altenkirchen

Dreifachmord im Westerwald: 10.000 Euro Belohnung ausgesetzt

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Foto: BEN Kurier
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BLAULICHT |WW Trotz umfangreichster – auch internationaler – Fahndungsmaßnahmen ist es bislang leider nicht gelungen, den Aufenthaltsort des Tatverdächtigen zu ermitteln und ihn festzunehmen. Die vielfältigen und intensiven Maßnahmen zur Ergreifung des Täters dauern unvermindert an. Die Hintergründe der Tat und das Tatmotiv sind weiterhin unklar. Tatermittlungen und Fahndungsmaßnahmen laufen parallel.

Die Staatsanwaltschaft hat für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung von 10.000 EUR ausgesetzt.

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Öffentlichkeitsfahndung nach dreifachem Tötungsdelikt in Weitefeld (Landkreis Altenkirchen)

Sachverhaltsbeschreibung

Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.

Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen

Alexander Meisner

aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.

Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

– männlich
– 1,74 Meter
– 74 kg
– braune Haare
– blau-graue Augen

Beschreibung / Besondere Merkmale

– Narbe Oberarm rechts
– Narbe Augenbraue
– Narbe Unterarm links
– Tattoo: Handrücken links „Katja“ (russische Schreibweise)

Gesuchte Hinweise

Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.

Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399

Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Koblenz unter der Nummer:  0261/103 50399 oder an jede andere Polizeidienststelle.

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Rechtliche Hinweise:

Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. (pm Staatsanwaltschaft Koblenz – Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt).

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