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VG Bad Ems-Nassau

Lückenschluss am Güterbahnhof für den öffentlichen Verkehr freigegeben

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Stadtbürgermeister Oliver Krügel (3. von links) und bauleitender Ingenieur Edmund Richartz (3. von rechts) bei der Eröffnung. (von links): Rainer Fuchs (Bauamt der Verbandsgemeinde), Steve Jung (Baufirma Sauer), Rolf Daniel (stv. Bauhofleiter der Stadt) sowie Katrin Schmidt und Annabelle Mersch von Amperio - dem Anbieter der E-Ladestationen (Fotos: privat)

BAD EMS Nach etwas über 9 Monaten Bauzeit wurde am vergangenen Freitag die Sanierung der Fahrbahn sowie 59 öffentliche Parkplätze und 2 Busparkplätze durch Stadtbürgermeister Oliver Krügel für den öffentlichen Verkehr freigegeben.  “Mit diesem Lückenschluss gewinnt der obere Stadtteil Spieß weiter an Attraktivität durch neue Infrastruktur”, betont Krügel. 

Der Ladepark ist noch nicht gänzlich installiert, allerdings besteht bereits heute durch vorübergehend 2 AC-Ladesäulen mit jeweils zwei Ladepunkten (sog. Double Charger) eine attraktive Ladenmöglichkeit zu günstigen Konditionen (derzeit 30ct./kWh zzgl. einmalig 35ct.). Die “Übergangslösung” ist ausgestattet mit dem kontaktlosen Zahlungsverfahren Giro-e und einer automatischen Benutzerführung. Nahezu jede Bankkarte im Umlauf ist kompatibel mit dieser Zahlungsmethode. Der Ladevorgang ist für die Nutzer selbsterklärend.

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Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Übergangslösung ersetzt durch Ladesäulen mit einem einzelnen Ladepunkt, so wie es die Fundamente vorsehen. Die künftig vorgesehenen AC-Ladepunkte erfüllen dann bereits gesetzlichen Anforderungen der nahen Zukunft, unter anderem hinsichtlich der Eichrecht-Konformität. In Punkto Benutzerfreundlichkeit werden sie den neusten Standards entsprechen. Ergänzt werden diese durch eine DC-Ladesäule, die im Gleichstrom spürbar zügiger den Akku füllt.

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In seiner letzten Installationsstufe wird er nach unserem Kenntnisstand der derzeit modernste Ladepark seiner Art im Rhein-Lahn-Kreis und unserer Region!

“Ich bin froh, dass ich die Ladesäulen noch mit vorsehen konnte”, gesteht der Stadtbürgermeister. Denn ursprünglich, die erste Planung wurde vor einigen Jahren erstellt, war dieser Aspekt bei den Planungen zum Lückenschluss nicht berücksichtigt. “Das wäre ja Wahnsinn gewesen, darauf jetzt zu verzichten und dann in ein paar Jahren die neu gemachte Straße wieder aufzureißen”, findet er.

Bereits heute hat Bad Ems mit nun 8 öffentlichen Ladepunkten das größte Angebot im Rhein-Lahn-Kreis. Dies kann jedoch nur ein Anfang sein bei der Anzahl an Neuzulassungen von reinen Elektro- oder Hybridfahrzeugen. Dieser Standortfaktor wird über kurz oder lang zu einem wichtigen Aspekt für potenzielle Besucher unserer Stadt. Im Parkhaus der Emser Therme werden demnächst weitere Ladesäulen in Betrieb genommen, auch befinden sich zwei weitere Projekte zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in der Projektierungsphase. “Wir wollen diesen zukunftsweisenden Weg weitergehen”, so Stadtbürgermeister Krügel.

Stadtbürgermeister Krügel lässt sich von Annabelle Mersch und Katrin Schmidt (von links) die Bedienung der E-Ladesäulen zeigen

In den kommenden Wochen werden alle Parkplätze noch kostenlos zu nutzen sein. Nachdem die neuen Parkautomaten geliefert und installiert wurden, wird der Parkplatz bewirtschaftet und Gebühren erhoben – mit der üblichen Ausnahme für Elektro-Fahrzeuge, nur während des Ladevorgangs.

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VG Bad Ems-Nassau

Umleitung B 260 – Es funktioniert nicht: In Nievern sind Anwohner und Autofahrer schon jetzt genervt!

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NIEVERN Schon nach wenigen Tagen ist die Vorhersage ortskundiger Personen eingetroffen: Sattelschlepper quälen sich durch die enge Nieverner Ortslage, lange Autoschlangen stauen sich am Bahnübergang und ortsfremde Fahrzeugfahrer irren in den Ortsstraßen umher und suchen verzweifelt den Verlauf der Umgehung der B 260 Richtung Koblenz, den sie natürlich in Nievern nicht finden! Nach mehreren Gesprächen mit genervten Autofahrern wird die mangelnde bzw. unzureichende Beschilderung auf der Umgehungsstraße genannt.

So wird aus Richtung Nassau kommend zwar am Anfang des Bad Emser Stadttunnels auf die geänderte Fahrtrichtung nach Koblenz hingewiesen. Am Ausgang des Tunnels wartet dann im Halbdunkel nur noch kleinen gelbes Schildchen (U1 – Richtung Koblenz), das – so die Hinweise – kaum wahrgenommen wird, so dass viele Autofahrer weiterfahren und über die Nieverner Brücke Richtung Frücht abbiegen. Selbst Navigationssysteme versagen. Hier sollte/muss der Landesbetrieb Mobilität (LBM) unbedingt nachbessern, z.B. durch einen größeren Fahrtrichtungshinweis nach dem Stadttunnel (Pressemitteilung: Lutz Zaun, Ortsbürgermeister in Nievern).

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Politik

Mit Beherbergungssteuer auf Irrwegen: Gästebeitrag ist die bessere Alternative!

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BAD EMS Seit Monaten bestimmen Diskussionen um leere Kassen in Kommunen und Städten die Medien. Die Erhöhung von Steuern oder deren Einführung ist ein mögliches Mittel um dem entgegenzuwirken. Auch im Rhein-Lahn-Kreis beschäftigen sich einzelne Gremien mit der Einführung einer Beherbergungs- oder Bettensteuer, weiß die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH (WFG), Tanja Steeg, zu berichten.

Der Rhein-Lahn-Kreis treibt seit etwa zwei Jahren mit der Unterstützung der WFG das Projekt „Gästekarte Rhein-Lahn-Limes“ voran und steht hierzu mit den hauptamtlichen Bürgermeistern im gesamten Kreis, aber auch mit den Kommunen, Touristikern und Beherbergungsbetrieben im Austausch. „Mit dem Angebot der Einführung einer kreisweiten Gästekarte verfolgen wir, anders als bei der Beherbergungssteuer den Ansatz, dass Gäste einen Gästebeitrag zahlen, dafür aber auch klar definierte Gegenleistungen erhalten. Bei uns im Rhein-Lahn-Kreis wäre das die Nutzung des ÖPNV für die komplette Zeit des Aufenthalts mit der Gästekarte als Ticket sowie vergünstigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder, etc.. Gästekarten sind in vielen Urlaubsregionen erprobt und vom Gast akzeptiert“, so Steeg.

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„Die Einnahmen aus der Gästekarte verbleiben nach unserem Plan vollständig auf der kommunalen Ebene und sind für touristische Zwecke und Infrastruktur zweckgebunden, die Einführung wird mit voll digitalen Prozessen möglich sein“, ergänzt die Geschäftsführerin, die im Kreis auch für die touristischen Themen mitverantwortlich ist. Steeg ist sich sicher, dass bei der Vielzahl der möglichen Konzepte eine Auseinandersetzung im Detail sinnvoll und wichtig ist.

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„Die Bettensteuer oder Beherbergungssteuer ist zwar schnell eingeführt, aber die Einnahmen sind nicht zweckgebunden im Tourismus zu verwenden. Ergo werden die Einnahmen wohl im Tourismus generiert, landen aber in den meisten Fällen im allgemeinen Haushalt zum Stopfen der Löcher“. Anders sehe es aus beim Gästebeitrag. Die Kalkulation sei hier zwar auf der Finanzseite herausfordernder, aber die Verwendung des Gästebeitrags sei zweckgebunden und dürfe, egal wie die Finanzlage sei, nur für die im Kommunalabgabengesetz definierten touristischen Themen verwendet werden. Das sind Infrastruktur, Wanderwege, Tourismusinformation oder Besucherzentrum, Museen oder auch neue Investitionsprojekte im Tourismus, die Investitionskosten verursachen.

Für die derzeit bereits rund 800.000 Übernachtungsgäste im Rhein-Lahn-Kreis sieht Steeg klare Vorteile: „Wir können dem Gast zeigen, was wir mit seinem gezahlten Gästebeitrag für ihn machen. Auch für den Beherbergungsbetrieb bietet das eindeutig Vorteile.“ Insbesondere in einer Region mit Flüssen, dem Rheinsteig oder den Strecken-Radwegen bietet die nach den aktuellen Plänen mit dem ÖPNV gekoppelte Gästekarte Rhein-Lahn-Limes viele Vorteile.

Mit dem Kanu fahren, mit dem Zug zurück. Rheinsteigetappe wandern, mit dem Zug oder Bus zurück. Hinfahrt an den Limes mit dem Bus und zurück zur Unterkunft per Pedes oder mit dem Fahrrad, das alles geht unkompliziert mit unserer geplanten Gästekarte“, so Steeg.

Die Position der Touristiker, der DEHOGA und beispielsweise auch des ADAC ist hier sehr klar“, so Steeg, die als Gesellschafterin bzw. im Vorstand der Destinationen Lahntal Tourismusverband e.V., Romantischer Rhein Tourismus GmbH und in der Rheinland-Pfalz-Tourismus GmbH involviert ist. „Ein Gästebeitrag gilt als akzeptiert, weil es konkrete Gegenleistungen gibt. Eine Bettensteuer stößt erfahrungsgemäß eher auf Ablehnung.“

Steeg weiß aus der Erfahrung aus bereits 2 Jahren Projektmanagement im Thema Gästebeitrag, dass die Einführung in Rheinland-Pfalz aus vielfältigen Gründen deutlich schwieriger ist als in anderen Bundesländern, trotzdem ist sie sicher: „Die extra Meile für die Gästekarte und den Gästebeitrag zu gehen und diese Option mit Priorität zu prüfen lohnt sich, und zwar für alle Beteiligten. Auch das ist Wirtschaftsförderung, denn es dient auch und vor allem unseren Beherbergungsbetrieben.“ Die WFG bedient sich für das komplexe Thema des Know-how von Fachleuten.

„Juristisch begleiten uns der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, Dr. Stefan Meiborg und sein Team, für die Umsetzung in Fläche haben wir ein Beratungsunternehmen an Bord, das deutschland- und europaweit als Marktführer bei Gästekarten gilt“, berichtet Tanja Steeg. Abschließend resümiert die Geschäftsführerin: „Wir glauben, dass die Gästekarte Rhein-Lahn-Limes für die Kommunen in der Gesamtheit eine riesige Chance ist. Wir zahlen die Beratung, begleiten die Prozesse. Kommunale Selbstverwaltung heißt aber auch, dass am Ende die Kommune entscheidet – hoffentlich in Kenntnis aller Möglichkeiten und ihrer Konsequenzen.“

 

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Politik

Die Grünen stellen Anfrage an den Kreis zur Beförderung von Menschen mit Behinderung

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RHEIN-LAHN Der Rhein Lahn Kreis verfügt über ein dichtes Netz an Fördermöglichkeiten sowie integrativen Angeboten für Menschen mit Behinderung. Um an diesen Angeboten teilzunehmen, sind organisierte Transportfahrten notwendig. Des Weiteren finden auch Transportfahrten in andere Landkreise statt, weil der Rhein Lahn Kreis nicht die entsprechenden Schulformen anbietet (Landesschule für Hörbehinderte, Landesschule für Sehbehinderte und Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Neuwied).

In der Zeit der Hochbrückensperrung werden diese Transporte herausfordernder.  Durch Presseartikel* kam jüngst auch ein Fall in die Öffentlichkeit, wo es Probleme im Transport einer Schülerin gab und die Eltern sich in Ihren Sorgen nicht ernst genommen fühlten seitens der Verantwortlichen in der Kreisverwaltung.

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Deshalb haben wir, B90/ die Grünen eine Liste von Fragen zusammengefasst, die wir gerne in der nächsten Kreisausschusssitzung beantwortet haben möchten:

1. Wie hoch ist die Zahl der Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen, die mit Taxen und Kleinbussen angefahren werden.

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2. Wie viele Menschen mit Behinderung sind in Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen untergebracht und müssen von beauftragten Transportunternehmen dorthin gebracht werden.

3. Wie stellt die Kreisverwaltung sicher, dass für Menschen mit Behinderung ausreichend Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten durchgeführt werden können?

4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Vergabe von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten?

5. Welche Organisationen haben Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten im Kreis durchgeführt (bitte entsprechende Organisationen auflisten)?

6. In welchen Abständen werden Transportfahrten in der Kreisverwaltung ausgeschrieben (bitte die Form mit angeben)?

7. Welche Institution in der Kreisverwaltung entscheidet über die Vergabe von Aufträgen an Transportfahrten? Wird zwischen Schul- Kindergartenfahrten und Transporten zu Werkstätten unterschieden oder Synergieeffekte genutzt?

8. Welche Kriterien müssen Anbieter von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten erfüllen, um in Vergabeverfahren aufgenommen zu werden (bei rechtlichen Kriterien bitte die gesetzliche Grundlage angeben)?

9. Von welcher staatlichen Stelle werden die Transportunternehmen geprüft, ob sie die vertraglichen Vereinbarungen erfüllen?

10. Durch welche Stelle werden in der Kreisverwaltung Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben bei der Durchführung von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten geahndet?

11. Wie hoch waren die jährlichen Kosten der Kreisverwaltung für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu Werkstatten, Arbeitsstellen, Förderstätten und Förderschulen?

12. Gibt es besondere Maßnahmen z.B. Begleitpersonen bei Epileptikern, Einzelfahrten und Ähnliches? Wie viele und werden diese, bei Vorlage von ärztlichen Attesten auch umgesetzt und kontrolliert?

13. Verfügen die Transportunternehmen über Personal mit Kenntnissen in Erster Hilfe bezogen auf das anvertraute Klientel?

14. Gibt es besondere Überlegungen für die Zeit der Brückensperrung der Lahnhochbrücke bezogen auf Mehrfahrten mit weniger Personen, um die wahrscheinlich verlängerte Fahrzeit durch das Anfahren von weniger Stationen abzukürzen?

15. An wen in der Kreisverwaltung dürfen sich Eltern und Angehörige in der schwierigen Zeit wenden, um Probleme anzusprechen ?

16. Aus welchem Grund verlangt der Rechnungshof eine Neuausschreibung der Fahrdienstleistung?

(Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion Rhein-Lahn an den Landrat Jörg Denninghoff).
*geändert durch den BEN Kurier.

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Lückenschluss am Güterbahnhof für den öffentlichen Verkehr freigegeben

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Stadtbürgermeister Oliver Krügel (3. von links) und bauleitender Ingenieur Edmund Richartz (3. von rechts) bei der Eröffnung. (von links): Rainer Fuchs (Bauamt der Verbandsgemeinde), Steve Jung (Baufirma Sauer), Rolf Daniel (stv. Bauhofleiter der Stadt) sowie Katrin Schmidt und Annabelle Mersch von Amperio - dem Anbieter der E-Ladestationen (Fotos: privat)

BAD EMS Nach etwas über 9 Monaten Bauzeit wurde am vergangenen Freitag die Sanierung der Fahrbahn sowie 59 öffentliche Parkplätze und 2 Busparkplätze durch Stadtbürgermeister Oliver Krügel für den öffentlichen Verkehr freigegeben.  “Mit diesem Lückenschluss gewinnt der obere Stadtteil Spieß weiter an Attraktivität durch neue Infrastruktur”, betont Krügel. 

Der Ladepark ist noch nicht gänzlich installiert, allerdings besteht bereits heute durch vorübergehend 2 AC-Ladesäulen mit jeweils zwei Ladepunkten (sog. Double Charger) eine attraktive Ladenmöglichkeit zu günstigen Konditionen (derzeit 30ct./kWh zzgl. einmalig 35ct.). Die “Übergangslösung” ist ausgestattet mit dem kontaktlosen Zahlungsverfahren Giro-e und einer automatischen Benutzerführung. Nahezu jede Bankkarte im Umlauf ist kompatibel mit dieser Zahlungsmethode. Der Ladevorgang ist für die Nutzer selbsterklärend.

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Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Übergangslösung ersetzt durch Ladesäulen mit einem einzelnen Ladepunkt, so wie es die Fundamente vorsehen. Die künftig vorgesehenen AC-Ladepunkte erfüllen dann bereits gesetzlichen Anforderungen der nahen Zukunft, unter anderem hinsichtlich der Eichrecht-Konformität. In Punkto Benutzerfreundlichkeit werden sie den neusten Standards entsprechen. Ergänzt werden diese durch eine DC-Ladesäule, die im Gleichstrom spürbar zügiger den Akku füllt.

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In seiner letzten Installationsstufe wird er nach unserem Kenntnisstand der derzeit modernste Ladepark seiner Art im Rhein-Lahn-Kreis und unserer Region!

“Ich bin froh, dass ich die Ladesäulen noch mit vorsehen konnte”, gesteht der Stadtbürgermeister. Denn ursprünglich, die erste Planung wurde vor einigen Jahren erstellt, war dieser Aspekt bei den Planungen zum Lückenschluss nicht berücksichtigt. “Das wäre ja Wahnsinn gewesen, darauf jetzt zu verzichten und dann in ein paar Jahren die neu gemachte Straße wieder aufzureißen”, findet er.

Bereits heute hat Bad Ems mit nun 8 öffentlichen Ladepunkten das größte Angebot im Rhein-Lahn-Kreis. Dies kann jedoch nur ein Anfang sein bei der Anzahl an Neuzulassungen von reinen Elektro- oder Hybridfahrzeugen. Dieser Standortfaktor wird über kurz oder lang zu einem wichtigen Aspekt für potenzielle Besucher unserer Stadt. Im Parkhaus der Emser Therme werden demnächst weitere Ladesäulen in Betrieb genommen, auch befinden sich zwei weitere Projekte zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in der Projektierungsphase. “Wir wollen diesen zukunftsweisenden Weg weitergehen”, so Stadtbürgermeister Krügel.

Stadtbürgermeister Krügel lässt sich von Annabelle Mersch und Katrin Schmidt (von links) die Bedienung der E-Ladesäulen zeigen

In den kommenden Wochen werden alle Parkplätze noch kostenlos zu nutzen sein. Nachdem die neuen Parkautomaten geliefert und installiert wurden, wird der Parkplatz bewirtschaftet und Gebühren erhoben – mit der üblichen Ausnahme für Elektro-Fahrzeuge, nur während des Ladevorgangs.

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Umleitung B 260 – Es funktioniert nicht: In Nievern sind Anwohner und Autofahrer schon jetzt genervt!

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NIEVERN Schon nach wenigen Tagen ist die Vorhersage ortskundiger Personen eingetroffen: Sattelschlepper quälen sich durch die enge Nieverner Ortslage, lange Autoschlangen stauen sich am Bahnübergang und ortsfremde Fahrzeugfahrer irren in den Ortsstraßen umher und suchen verzweifelt den Verlauf der Umgehung der B 260 Richtung Koblenz, den sie natürlich in Nievern nicht finden! Nach mehreren Gesprächen mit genervten Autofahrern wird die mangelnde bzw. unzureichende Beschilderung auf der Umgehungsstraße genannt.

So wird aus Richtung Nassau kommend zwar am Anfang des Bad Emser Stadttunnels auf die geänderte Fahrtrichtung nach Koblenz hingewiesen. Am Ausgang des Tunnels wartet dann im Halbdunkel nur noch kleinen gelbes Schildchen (U1 – Richtung Koblenz), das – so die Hinweise – kaum wahrgenommen wird, so dass viele Autofahrer weiterfahren und über die Nieverner Brücke Richtung Frücht abbiegen. Selbst Navigationssysteme versagen. Hier sollte/muss der Landesbetrieb Mobilität (LBM) unbedingt nachbessern, z.B. durch einen größeren Fahrtrichtungshinweis nach dem Stadttunnel (Pressemitteilung: Lutz Zaun, Ortsbürgermeister in Nievern).

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Mit Beherbergungssteuer auf Irrwegen: Gästebeitrag ist die bessere Alternative!

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BAD EMS Seit Monaten bestimmen Diskussionen um leere Kassen in Kommunen und Städten die Medien. Die Erhöhung von Steuern oder deren Einführung ist ein mögliches Mittel um dem entgegenzuwirken. Auch im Rhein-Lahn-Kreis beschäftigen sich einzelne Gremien mit der Einführung einer Beherbergungs- oder Bettensteuer, weiß die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH (WFG), Tanja Steeg, zu berichten.

Der Rhein-Lahn-Kreis treibt seit etwa zwei Jahren mit der Unterstützung der WFG das Projekt „Gästekarte Rhein-Lahn-Limes“ voran und steht hierzu mit den hauptamtlichen Bürgermeistern im gesamten Kreis, aber auch mit den Kommunen, Touristikern und Beherbergungsbetrieben im Austausch. „Mit dem Angebot der Einführung einer kreisweiten Gästekarte verfolgen wir, anders als bei der Beherbergungssteuer den Ansatz, dass Gäste einen Gästebeitrag zahlen, dafür aber auch klar definierte Gegenleistungen erhalten. Bei uns im Rhein-Lahn-Kreis wäre das die Nutzung des ÖPNV für die komplette Zeit des Aufenthalts mit der Gästekarte als Ticket sowie vergünstigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder, etc.. Gästekarten sind in vielen Urlaubsregionen erprobt und vom Gast akzeptiert“, so Steeg.

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„Die Einnahmen aus der Gästekarte verbleiben nach unserem Plan vollständig auf der kommunalen Ebene und sind für touristische Zwecke und Infrastruktur zweckgebunden, die Einführung wird mit voll digitalen Prozessen möglich sein“, ergänzt die Geschäftsführerin, die im Kreis auch für die touristischen Themen mitverantwortlich ist. Steeg ist sich sicher, dass bei der Vielzahl der möglichen Konzepte eine Auseinandersetzung im Detail sinnvoll und wichtig ist.

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„Die Bettensteuer oder Beherbergungssteuer ist zwar schnell eingeführt, aber die Einnahmen sind nicht zweckgebunden im Tourismus zu verwenden. Ergo werden die Einnahmen wohl im Tourismus generiert, landen aber in den meisten Fällen im allgemeinen Haushalt zum Stopfen der Löcher“. Anders sehe es aus beim Gästebeitrag. Die Kalkulation sei hier zwar auf der Finanzseite herausfordernder, aber die Verwendung des Gästebeitrags sei zweckgebunden und dürfe, egal wie die Finanzlage sei, nur für die im Kommunalabgabengesetz definierten touristischen Themen verwendet werden. Das sind Infrastruktur, Wanderwege, Tourismusinformation oder Besucherzentrum, Museen oder auch neue Investitionsprojekte im Tourismus, die Investitionskosten verursachen.

Für die derzeit bereits rund 800.000 Übernachtungsgäste im Rhein-Lahn-Kreis sieht Steeg klare Vorteile: „Wir können dem Gast zeigen, was wir mit seinem gezahlten Gästebeitrag für ihn machen. Auch für den Beherbergungsbetrieb bietet das eindeutig Vorteile.“ Insbesondere in einer Region mit Flüssen, dem Rheinsteig oder den Strecken-Radwegen bietet die nach den aktuellen Plänen mit dem ÖPNV gekoppelte Gästekarte Rhein-Lahn-Limes viele Vorteile.

Mit dem Kanu fahren, mit dem Zug zurück. Rheinsteigetappe wandern, mit dem Zug oder Bus zurück. Hinfahrt an den Limes mit dem Bus und zurück zur Unterkunft per Pedes oder mit dem Fahrrad, das alles geht unkompliziert mit unserer geplanten Gästekarte“, so Steeg.

Die Position der Touristiker, der DEHOGA und beispielsweise auch des ADAC ist hier sehr klar“, so Steeg, die als Gesellschafterin bzw. im Vorstand der Destinationen Lahntal Tourismusverband e.V., Romantischer Rhein Tourismus GmbH und in der Rheinland-Pfalz-Tourismus GmbH involviert ist. „Ein Gästebeitrag gilt als akzeptiert, weil es konkrete Gegenleistungen gibt. Eine Bettensteuer stößt erfahrungsgemäß eher auf Ablehnung.“

Steeg weiß aus der Erfahrung aus bereits 2 Jahren Projektmanagement im Thema Gästebeitrag, dass die Einführung in Rheinland-Pfalz aus vielfältigen Gründen deutlich schwieriger ist als in anderen Bundesländern, trotzdem ist sie sicher: „Die extra Meile für die Gästekarte und den Gästebeitrag zu gehen und diese Option mit Priorität zu prüfen lohnt sich, und zwar für alle Beteiligten. Auch das ist Wirtschaftsförderung, denn es dient auch und vor allem unseren Beherbergungsbetrieben.“ Die WFG bedient sich für das komplexe Thema des Know-how von Fachleuten.

„Juristisch begleiten uns der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, Dr. Stefan Meiborg und sein Team, für die Umsetzung in Fläche haben wir ein Beratungsunternehmen an Bord, das deutschland- und europaweit als Marktführer bei Gästekarten gilt“, berichtet Tanja Steeg. Abschließend resümiert die Geschäftsführerin: „Wir glauben, dass die Gästekarte Rhein-Lahn-Limes für die Kommunen in der Gesamtheit eine riesige Chance ist. Wir zahlen die Beratung, begleiten die Prozesse. Kommunale Selbstverwaltung heißt aber auch, dass am Ende die Kommune entscheidet – hoffentlich in Kenntnis aller Möglichkeiten und ihrer Konsequenzen.“

 

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Die Grünen stellen Anfrage an den Kreis zur Beförderung von Menschen mit Behinderung

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RHEIN-LAHN Der Rhein Lahn Kreis verfügt über ein dichtes Netz an Fördermöglichkeiten sowie integrativen Angeboten für Menschen mit Behinderung. Um an diesen Angeboten teilzunehmen, sind organisierte Transportfahrten notwendig. Des Weiteren finden auch Transportfahrten in andere Landkreise statt, weil der Rhein Lahn Kreis nicht die entsprechenden Schulformen anbietet (Landesschule für Hörbehinderte, Landesschule für Sehbehinderte und Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Neuwied).

In der Zeit der Hochbrückensperrung werden diese Transporte herausfordernder.  Durch Presseartikel* kam jüngst auch ein Fall in die Öffentlichkeit, wo es Probleme im Transport einer Schülerin gab und die Eltern sich in Ihren Sorgen nicht ernst genommen fühlten seitens der Verantwortlichen in der Kreisverwaltung.

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Deshalb haben wir, B90/ die Grünen eine Liste von Fragen zusammengefasst, die wir gerne in der nächsten Kreisausschusssitzung beantwortet haben möchten:

1. Wie hoch ist die Zahl der Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen, die mit Taxen und Kleinbussen angefahren werden.

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2. Wie viele Menschen mit Behinderung sind in Werkstätten und Förderstätten und Förderschulen untergebracht und müssen von beauftragten Transportunternehmen dorthin gebracht werden.

3. Wie stellt die Kreisverwaltung sicher, dass für Menschen mit Behinderung ausreichend Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten durchgeführt werden können?

4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Vergabe von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten?

5. Welche Organisationen haben Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten im Kreis durchgeführt (bitte entsprechende Organisationen auflisten)?

6. In welchen Abständen werden Transportfahrten in der Kreisverwaltung ausgeschrieben (bitte die Form mit angeben)?

7. Welche Institution in der Kreisverwaltung entscheidet über die Vergabe von Aufträgen an Transportfahrten? Wird zwischen Schul- Kindergartenfahrten und Transporten zu Werkstätten unterschieden oder Synergieeffekte genutzt?

8. Welche Kriterien müssen Anbieter von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten erfüllen, um in Vergabeverfahren aufgenommen zu werden (bei rechtlichen Kriterien bitte die gesetzliche Grundlage angeben)?

9. Von welcher staatlichen Stelle werden die Transportunternehmen geprüft, ob sie die vertraglichen Vereinbarungen erfüllen?

10. Durch welche Stelle werden in der Kreisverwaltung Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben bei der Durchführung von Transportfahrten zu Werkstätten und Förderstätten geahndet?

11. Wie hoch waren die jährlichen Kosten der Kreisverwaltung für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu Werkstatten, Arbeitsstellen, Förderstätten und Förderschulen?

12. Gibt es besondere Maßnahmen z.B. Begleitpersonen bei Epileptikern, Einzelfahrten und Ähnliches? Wie viele und werden diese, bei Vorlage von ärztlichen Attesten auch umgesetzt und kontrolliert?

13. Verfügen die Transportunternehmen über Personal mit Kenntnissen in Erster Hilfe bezogen auf das anvertraute Klientel?

14. Gibt es besondere Überlegungen für die Zeit der Brückensperrung der Lahnhochbrücke bezogen auf Mehrfahrten mit weniger Personen, um die wahrscheinlich verlängerte Fahrzeit durch das Anfahren von weniger Stationen abzukürzen?

15. An wen in der Kreisverwaltung dürfen sich Eltern und Angehörige in der schwierigen Zeit wenden, um Probleme anzusprechen ?

16. Aus welchem Grund verlangt der Rechnungshof eine Neuausschreibung der Fahrdienstleistung?

(Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion Rhein-Lahn an den Landrat Jörg Denninghoff).
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