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Aufmerksamer Nachbar verhindert Enkeltrick in Dausenau

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Aufmerksamer Nachbar verhindert Enkeltrick in Dausenau (Beispielbild)

DAUSENAU Dieser perfide Enkeltrick hatte es in sich. Bei einer 84-jährigen Dausenauerin rief ein Mann an, der sich als ihr eigener Sohn ausgab. Die etwas schwerhörige Rentnerin glaubte die Stimme ihres Kindes zu erkennen.

Angeblicher Sohn benötigt 90.000 EUR Kaution um nicht inhaftiert zu werden

Angeblich hätte ihr Sohn zwischen Bad Ems und Rüsselsheim einen Menschen mit dem Auto totgefahren, wäre von der Polizei festgenommen worden und säße jetzt bei seinem Anwalt. Um nicht inhaftiert zu werden, müsste er sofort 90.000 EUR Kaution hinterlegen. Die 84-jährige Rentnerin war schockiert und wollte umgehend das Geld besorgen um ihrem vermeintlichen Sohn aus der Patsche zu helfen.

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Nachbar der 84-jahrigen Rentnerin verhindert Enkeltrick in letzter Minute

Nur durch einen glücklichen Zufall konnte der Enkeltrick verhindert werden. Auf dem Weg zur Bank, begegnete der aufgelösten Frau ein Nachbar, dem sie von dem Unglück erzählte. Und dieser reagierte goldrichtig. Ein Anruf bei dem richtigen Sohn ergab, dass sich dieser wohlbehalten in seinem Büro Bad Emser Büro aufhielt. Die Polizei wurde über den Vorfall informiert.

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Doch diese Art des Enkeltricks hat eine neue Qualität. Die Täter wussten sehr genau über die persönlichen Umstände des richtigen Sohnes Bescheid. In der Vergangenheit, suchten sich die Betrüger klassische bzw. ältere Namen aus den Telefonverzeichnissen heraus. In dem jetzigen Fall, wurde sich richtig Mühe gegeben das Umfeld zu eruieren. Dadurch konnten sie die Rentnerin leicht täuschen.

Die Polizei nimmt keine Wertgegenstände und Kaution an

Die Masche ist immerzu ähnlich. Mal geben sich die Täter als Polizeibeamte oder Verwandte aus, immerzu wird eine gefährliche oder Notlage konstruiert. Die Opfer, meist ältere Menschen, werden massiv unter Druck gesetzt. Die Täter versuchen die betroffenen Personen am Telefon zu halten damit keine anderweitigen Freunde, Polizei etc. um Rat gefragt werden können.

Letztlich kommt es zu einer Geldübergabe. Häufig sind es Boten der Täter, welche die Wertgegenstände in Empfang nehmen. Nicht selten sitzen die Drahtzieher, in regelrechten Callcentern, im Ausland.

Informieren sie immer die Polizei. Sprechen sie mit Freunden oder Nachbarn

Die Polizei teilt mit, dass sie niemals eine Kaution entgegen nimmt. Die Polizei holt auch keine Wertgegenstände zur Aufbewahrung ab. Die Polizei rät, umgehend das Telefonat zu beenden. Sprechen sie mit Freunden oder rufen sie ihre möglicherweise betroffenen Kinder bzw. Verwandten unter der ihnen bekannten Rufnummer an. Lassen sie sich niemals unter Druck setzten. Auch wenn möglicherweise die bekannte Polizeirufnummer auf dem Display erscheinen sollte, so legen sie dennoch auf und rufen sie selber die örtliche Polizei an. Dort wird man den Betroffen weiterhelfen bevor es zu einem Vermögensschaden kommt.

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Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts am 25.01.2024 in Montabaur beendet

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Foto: BEN Kurier

MONTABAUR Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Tötung von drei Menschen am 25.01.2024 in Montabaur gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt (Ben Kurier Artikel hier). Der Beschuldigte hat sich wenige Stunden nach den Taten am 25.01.2024 selbst gerichtet. Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Hinweise auf weitere Tatbeteiligte erbracht. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt hat.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen schoss der verstorbene Täter am frühen Morgen des 25.01.2024 mit drei Schusswaffen zunächst ungezielt auf die drei Tatopfer, bevor er wenige Minuten später seine Taten mit mehreren gezielten Schüssen beendete. Auslöser der Taten dürften erhebliche und länger andauernde familiäre und finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Täter und den Tatopfern gewesen sein, aufgrund derer es einige Wochen zuvor bereits zu Bedrohungen und auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung sowie im Nachgang zu mehreren Polizeieinsätzen und einer Durchsuchung des von den Beteiligten gemeinsam bewohnten Anwesens gekommen war. Hierbei konnten jedoch weder unerlaubte Waffen aufgefunden noch konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat erlangt werden. 

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Zwei der zur Tatbegehung eingesetzten Schusswaffen konnten im Zuge der ergänzenden Ermittlungen zwischenzeitlich auf den Großvater des Täters zurückgeführt werden, der diese bis zu seinem Tod berechtigterweise besessen hatte und die nach dessen Versterben als angeblich verlustig gemeldet worden sind. Die Herkunft der weiteren Schusswaffe konnte nicht geklärt werden. Über einen den Besitz von Schusswaffen legitimierenden Waffenschein verfügte der verstorbene Beschuldigte nicht (Pressemitteilung: Staatsanwaltschaft Koblenz, Mannweiler | Leitender Oberstaatsanwalt).

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Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises besucht Fortbildung bei der Analytischen Task-Force

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Foto: ATF

RHEIN-LAHN Wenn bei einem Ereignis gefährliche Substanzen freigesetzt werden, ist der Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises für die Lagebewältigung zuständig. Neben der Menschenrettung und der Beseitigung der akuten Gefahrenquelle ist es wichtig, genaue Informationen über die Art der gefährlichen Substanzen zu erhalten.

Zur Unterstützung wurde in Deutschland die Analytische Task Force (ATF) durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtet. Die Standorte der ATF können bei chemischen, biologischen, nuklearen und radiologischen Lagen in Amtshilfe angefordert werden. Schwerpunkt der ATF-Tätigkeit ist die Analytik und die fachliche Beratung. Für den Rhein-Lahn-Kreis ist die ATF in Köln zuständig.

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Der Gefahrstoffzug des Landkreises konnte jüngst an einer Schulung der ATF in Köln teilnehmen. Neben einem theoretischen Vortrag über die Einsatzgrenzen und Möglichkeiten wurden in einer praktischen Stationsausbildung die Fahrzeuge vorgestellt. Mit verschiedenen Spektrometern, radiologischer und biologischer Analysentechnik verfügt die ATF über eine umfangreiche Mess- und Analysetechnik. Für die rund 45 Teilnehmer war es eine gelungene Fortbildungsveranstaltung.

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Die Gefahrstoffzugführung aus Björn Ritscher, Sascha Lauer und Mark Reitz begleiteten die Fortbildungsveranstaltung ebenso wie der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Guido Erler, der das bereits bestehende Netzwerk zwischen der ATF in Köln und dem Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises als sehr gut bewertet.

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Blaulicht

Festnahmen und Durchsuchungen: Tatverdächtige zum Raub in Dausenau und Bad Ems in Haft

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Foto: Pixabay
BAD EMS/NASSAU/LAURENBURG (ots) Beamte der Kriminalpolizei in Montabaur haben am Donnerstag, den 14.03.2024, mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum vollstreckt. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz, anlässlich zweier Raubüberfalle vom 08.01.2024 in Dausenau und vom 20.01.2024 in Bad Ems. Hierbei verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen und raubten unter Vorhalt einer Waffe Schmuck sowie Wertgegenstände.
Das Verfahren richtet sich derzeit gegen insgesamt sieben tatverdächtige Personen. Davon wurden vier Personen der Haftrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl – die vier Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.
Bei den Tätern handelt es sich zum Teil um Jugendliche sowie heranwachsende Personen. Der Erlass des Haftbefehls gegen einen jugendlichen Tatverdächtigen erfolgte im Zusammenhang mit einer anderen Tat und nicht aufgrund der ihm vorgeworfenen Beteiligung an den Raubstraftaten. Im Rahmen der durchgeführten Durchsuchungen konnte weiteres Beweismaterial sichergestellt werden, welches nun durch Beamte der Kriminalpolizei Montabaur ausgewertet wird.
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