VG Bad Ems-Nassau
Neue Absturzsicherung im Schweizertal


FRÜCHT Nach einigen Recherchen in unserem Ort konnte ich herausfinden, dass ca. im Jahre 1953 die erste Absturzsicherung zu unserer Nachbargemeinde Miellen durch das Schweizertal errichtet wurde. Im Laufe der letzten Zeit, ist diese allerdings immer mehr durch umstürzende Bäume, Witterungsverhältnisse ect. in Mitleidenschaft gezogen worden.
Unsere ortsansässige und auch in diesem Bereich fachkundige Firma Bosa Bau, hat sich diesem Problem angenommen und kurzum die alte Seilsicherung im Schweizertal gegen eine Neue ersetzt. Bei diesen Arbeiten wurden zunächst 68 alte T-Träger inklusive dem Führungsseil entfernt.
Im Anschluss daran wurden 65 Mikropfähle in eine Einbautiefe von 80 – 100cm gebohrt und mit Injektionsmörtel verpresst. Damit eine angenehme Benutzung der Seilsicherung, durch unsere mittlerweile immer mehr werdenden Wanderer gewährleistet wird, variiert die Griffhöhe des Seils zwischen 100 – 110cm. Am Ende jedes Pfahls wurden Ringösen aufgeschraubt. Durch diese wurden letztendlich die benötigten 350m widerstandsfähiges Stahllitzenseil geführt.
Als Ortsgemeinde sind wir an eine Instandhaltung, sowie auch an eine Sicherungspflicht unserer Feld und Wanderwege gebunden. Sehr froh bin ich, dass wir dieses Projekt schnell und unkompliziert umsetzen konnten. Deshalb möchte ich mich auf diesem Weg nochmal herzlich bei der Firma Bosa Bau bedanken. Ein sicheres Begehen unseres schönen Tals ist somit wieder ohne schlechtes Gewissen möglich und macht unsere wunderbaren Wanderwege noch ein kleines Stück attraktiver.
Ich wünsche viel Spass beim Wandern und Erkunden. (Pressemitteilung Andreas Schilbach, Ortsbürgermeister in Frücht)
VG Bad Ems-Nassau
Neueröffnung der Dorfbäckerei in Singhofen

SINGHOFEN Nach mehr als drei Jahrzehnten übergaben die Eheleute Uschi und Bernhard Bauer ihre “Dorfbäckerei Bauer”in jüngere Hände. Der ehemalige Auszubildende Raphael Marcheel hat zum 01. Juli 2025 die Bäckerei zur Freude des Ortsbürgermeisters Detlef Paul übernommen. Er bedankte sich bei den Eheleuten Bauer für Ihr jahrelanges Engagement in dem Sie den Bürgerinnen und Bürgern, sowie ihren Kunden mit ofenfrischen Produkten versorgt haben und ein wichtiger Bestandteil im Dorfleben waren.
Dem neuen Inhaber Herrn Marcheel wünschte er viel Glück beim Einstieg in die Selbständigkeit und gemeinsam mit seinen Mitarbeitern viel Erfolg (pm Detlef Paul | Ortsbürgermeister in Singhofen).
VG Bad Ems-Nassau
Traditionshaus „Hotel-Restaurant Nassauer Löwen“ hat einen neuen Pächter

NASSAU Vor sechs Jahren hat Familie Katsolidis das Traditionshaus „Hotel-Restaurant Nassauer Löwen“ im Obertal 11 als Pächterfamilie übernommen. Nach den erfolgreichen Jahren im Gastronomiebereich hat man sich nun schweren Herzens dazu entschlossen, sich aus familiären Gründen zurückzuziehen. Seit dem ersten Juli hat die Familie Jazvin das seit dem Jahr 1911 als Stammhaus der Nassauer Löwen Brauerei und heutige „Müllers Hotel-Restaurant“ als neuen Pächter, von Inhaberin Simone Müller, übernommen. Somit kann ohne Unterbrechung weiter nach Herzenslust gespeist werden.
Stadtbürgermeister Manuel Liguori, der bei der offiziellen Eröffnung zu den ersten Gästen zählte, war sehr erfreut darüber, dass die Gastronomie an diesem historischen Standort Nassaus nicht verloren geht und man einen neuen Pächter gewinnen konnte. Liguori wünschte den neuen Pächtern Jazvin von Seiten der Stadt viele zufriedene Gäste, eine glückliche Hand bei der Geschäftsführung und viel Erfolg für die Zukunft.
Es ist ein Familienbetrieb mit über 40 Jahren Erfahrung in der Gastronomie, dessen angebotene Küche mit gutbürgerlichen Gerichten und kroatischen Spezialitäten vielseitig und somit für jeden Geschmack etwas dabei ist. Das kulinarische Angebot reicht von der kalten und warmen Vorspeise, über Suppen, Salate, kroatische Spezialitäten, Fisch, vegetarische Gerichte, bis hin zu Fleischspezialitäten. Aber auch eine ordentliche Getränkeauswahl befindet sich auf der umfangreichen Speisekarte. Tauchen sie also ein und lassen sie sich von dem vielseitigen Angebot – welches Tag für Tag mit frischen Zutaten zubereitet wird – verwöhnen.
Das Hotel-Restaurant „Nassauer Löwen“ verfügt über fünf modern ausgestattete und großzügig geschnittene Doppelzimmer und einem Dreibettzimmer mit Bad/WC, TV und kostenlosem WLAN. Das Restaurant selbst bietet im Innenbereich Platz für 90 Gäste und eignet sich vorzüglich für familiäre, betriebliche und sonstige Feiern. Im Sommer lädt der Biergarten mit 100 Plätzen zum entspannten Verweilen ein. Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag: 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr und 17.00 – 22.00 Uhr Dienstag: Geschlossen (Text: Achim Steinhäuser)

Allgemein
Behörden bestätigen: Spielplatzbau Große Wiese in Bad Ems war nicht rechtskonform


BAD EMS In einem offenen Brief, unterzeichnet von den Fraktionen der CDU, FWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie einem fraktionslosen Ratsmitglied des Stadtrats Bad Ems, wurde dem regionalen Online-Medium BEN Kurier vorgeworfen, in der Berichterstattung zum Bau des Spielplatzes „Große Wiese“ tendenziös, unsachlich und persönlich motiviert vorgegangen zu sein. Die Vorwürfe richteten sich unter anderem gegen angeblich fehlerhafte Recherchen sowie die Nutzung einer „gefälschten E-Mail“ als Informationsquelle.
Die Redaktion des BEN Kuriers weist diese Vorwürfe entschieden zurück – und stützt sich dabei auf offizielle Auskünfte der zuständigen Behörden, die im Rahmen journalistischer Nachfragen erteilt wurden. Aus Sicht des BEN Kuriers ergibt sich daraus der Eindruck einer gezielten öffentlichen Diffamierung eines kritischen Mediums, die nach derzeitiger Prüfung auch strafrechtlich relevant sein könnte.
Keine Genehmigung – Kreisverwaltung widerspricht zentraler Behauptung
Im offenen Brief heißt es wörtlich, die Stadt Bad Ems habe beim Bau des Spielplatzes rechtskonform gehandelt. „… die Stadt jedoch handelt heute rechtskonform und verantwortungsbewusst, indem sie alle relevanten Regelwerke einhält. So auch bei der Bauantragsstellung nach dem vereinfachten Verfahren, die eine Genehmigungsfiktion von zwei Monaten mit sich bringt. Nach ungehemmten Ablauf dieser Frist ist diese, nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde, eingetreten und die Baugenehmigung galt als erteilt. Mitnichten kann davon gesprochen werden, dass die Stadt ohne Baugenehmigung gebaut habe – hier gehen die Meinungen mit der Baugenehmigungsbehörde auseinander.“
Die zuständige Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich. Auf Anfrage des BEN Kuriers teilte die Behörde mit:
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„Nein. Zum Zeitpunkt der Errichtung lag keine Baugenehmigung vor.“
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„Ja. Der Spielplatz wurde ohne gültige Genehmigung gebaut.“
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„Nein. Das Vorgehen war nicht rechtskonform.“
Diese Aussagen stehen in direktem Widerspruch zur Darstellung im offenen Brief, in dem unter anderem eine vermeintliche „Genehmigungsfiktion“ nach Ablauf einer gesetzlichen Frist behauptet wurde.
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau: Keine Genehmigungsfiktion – Darstellung ist unzutreffend
So wurde behauptet, nach Ablauf der Frist sei „nach der Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde“ eine Genehmigung als erteilt anzusehen gewesen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau widerspricht dieser Darstellung:
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„Nein. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat nie bestätigt, dass eine Genehmigungsfiktion eingetreten ist.“
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„Nein. Das vereinfachte Verfahren wurde nicht bejaht.“
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„Nein. Es wurde nie gesagt, dass eine Genehmigung automatisch gilt.“
Nach Auffassung der Redaktion sind diese Aussagen des offenen Briefs daher sachlich unzutreffend.
Die Stadt Bad Ems hat den Spielplatz „Große Wiese“ ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet und feierlich eröffnet. Hinsichtlich der Genehmigungslage besteht Einigkeit unter den zuständigen Baubehörden; deren Stellungnahmen lassen keinen Interpretationsspielraum.
Disziplinarprüfung durch Kommunalaufsicht verschwiegen
Ein weiterer Aspekt, der im offenen Brief keine Erwähnung findet, betrifft die disziplinarrechtliche Bewertung des Bauvorgangs durch die Kommunalaufsicht. Die Kreisverwaltung bestätigte gegenüber dem BEN Kurier:
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„Ja. Die Kommunalaufsicht hat eine disziplinarrechtliche Prüfung vorgenommen.“
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Eine Bewertung des Ergebnisses könne aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden.
Die Redaktion des BEN Kuriers wertet das vollständige Verschweigen dieses Vorgangs als bewusst irreführend gegenüber der Öffentlichkeit.
Zur E-Mail: Kein Fake, sondern zutreffender Hinweis
Als besonders problematisch wird die im offenen Brief enthaltene Behauptung angesehen, der BEN Kurier habe sich auf eine „gefälschte E-Mail“ eines angeblichen Informanten gestützt. Fakt ist: Die E-Mail wurde nachweislich an die Kreisverwaltung, mehrere Medien und den BEN Kurier versendet. Der Absender war technisch nicht erreichbar, was zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht erkennbar war. Der Inhalt der E-Mail war jedoch inhaltlich korrekt und wurde später durch Behörden bestätigt.
Nach rechtlicher Bewertung durch die Redaktion könnte diese öffentlich aufgestellte Behauptung den Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen. Die Redaktion prüft derzeit zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte gegen die Unterzeichner des offenen Briefs.
Sitzung des Stadtrates Bad Ems am 8.7.2025
Kurzfristig hat Stadtbürgermeister Oliver Krügel die Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung am 8. Juli 2025 um einen Punkt erweitert: Unter dem neu eingefügten Tagesordnungspunkt 10 sollen „Rechtsangelegenheiten“ behandelt werden – konkret geht es um die mögliche Beauftragung eines Rechtsbeistands im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung über den Spielplatz „Große Wiese“. Die Mitteilung hierzu wurde den Ratsmitgliedern am 3. Juli 2025 übermittelt. Der BEN Kurier wird an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.
Redaktion: „Nicht mit uns.“
„Kritischer Journalismus lebt davon, dass er Fragen stellt – auch unbequeme. Der offene Brief erscheint aus unserer Sicht nicht als sachliche Kritik, sondern als Versuch, ein unabhängiges Medium öffentlich zu diskreditieren – veröffentlicht zu einem Zeitpunkt, an dem der verantwortliche Redakteur urlaubsbedingt nicht reagieren konnte“, so die Redaktion in einer Stellungnahme.
Die Redaktion kündigt an, die Vorgänge juristisch und presserechtlich aufarbeiten zu lassen. Gleichzeitig werde eine medienethische Einordnung durch unabhängige Fachstellen angestrebt.
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