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Wir sprechen mit den Opfern des Bad Emser Hobbyfotografen

Sonntag, 18 Uhr Live im ben-radio.de

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Bad Emser Hobbyfotograf lockte FRrauen in Falle - Jetzt sprechen die Opfer - Live - ab 18 Uhr Sonntag im ben-radio.de

Am Sonntag um 18 Uhr spricht das BEN Radio in einer Rhein-Lahn-Talk Spezial Sendung live mit den Opfern des Bad Emser Hobbyfotografen. Zu hören ist das Interview auf ben-radio.de

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Notfallseelsorge sucht Verstärkung im Rhein-Lahn-Kreis: Februar 2024 startet neuer Grundkurs

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RHEIN-LAHN Nachdem die ehemalige Leiterin der Notfallseelsorge Rhein-Lahn-Westerwald (NFS) in den Ruhestand verabschiedet wurde, hat ein hoch engagiertes Team Ehrenamtlicher diese Aufgabe übernommen: Bea Vogt, Rainer Dämgen und Gerhard Stubig kümmern sich um die Koordination der rund 40 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Von Seiten der Evangelischen Kirche sind Gerhard Stubig für das NFS-System Rhein-Lahn und Bea Vogt für den Bereich Westerwald zuständig. Rainer Dämgen vertritt die katholische Seite und leitet gemeinsam mit Bea Vogt die Ausbildung für beide Systeme.

Im Gespräch werben Dämgen und Vogt dafür, sich in der Notfallseelsorge zu engagieren, einem Dienst, der fordernd und sinnstiftend zugleich ist. Am Montag, 26. Februar kommenden Jahres beginnt der neue NFS-Grundkurs; noch bis Ende des Jahres können sich Interessierte dazu anmelden.

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Notfallseelsorge startet neuen Grundkurs: Ehrenamtliches Leitungsteam sucht Verstärkung für den Rhein-Lahn-Kreis

130-Mal sind die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im vergangenen Jahr ausgerückt – ungefähr so oft wie in den Jahren zuvor, sagt Bea Vogt: „Trotzdem wird die Situation herausfordernder. Denn den Ehrenamtlichen mangelt es zunehmend an Zeit.“ Nicht alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber seien bereit, Leute während des Bereitschaftsdienstes freizustellen. Um das abzufedern, wollen die beiden Systeme im Rhein-Lahn-Kreis und im Westerwaldkreis künftig noch enger zusammenarbeiten. Aber es braucht eben auch mehr Menschen, die sich in der NFS engagieren.

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Besondere Qualifikationen sind dafür nicht nötig. Neben dem Führerschein kommt es vor allen Dingen auf die innere Stabilität an, so Vogt: „Man sollte empathisch sein; offen über das sprechen können, was die Seele belastet, aber auch in der Lage sein, einen Einsatz hinter sich zu lassen.“ Denn die Einsätze kosten Kraft sowohl körperlich, wenn man schon mal lange an der Autobahn in der Kälte stehen muss, als auch seelisch. „Unsere Aufgabe ist, Menschen in Ausnahmesituationen beizustehen. Wir leisten erste Hilfe für die Seele und sind da, wenn für andere eine Welt zusammenbricht“, fasst Vogt zusammen. Besonders oft werden die Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger beim häuslichen Tod, zum Überbringen einer Todesnachricht oder bei Suizid gerufen.

So herausfordernd manche Einsätze auch sind: Die Notfallseelsorgerinnen lassen sich gegenseitig nicht alleine. Neben dem Diensthabenden vor Ort gibt es einen zusätzlichen Hintergrunddienst, der zu Hilfe kommt, wenn es die Situation erfordert. „Die Notfallseelsorgerinnen sind in ein stabiles System und eine gute Gemeinschaft eingebunden, zu der die Einsatznachbesprechung ebenso gehört wie die regelmäßige Supervision und eine fundierte Ausbildung“, sagt Rainer Dämgen.

Die beginnt am 26. Februar 2024 mit dem nächsten Grundkurs der Notfallseelsorge. „Der Grundkurs umfasst rund 140 Stunden“, erklärt Dämgen. Zu Beginn gibt es ein Vorgespräch mit Interessierten. „Währenddessen schauen wir, ob’s passt: Wir möchten wissen, warum jemand bei uns mitarbeiten möchte und ob die Person teamfähig ist. Denn die Gemeinschaft ist in unserem Dienst unglaublich wichtig: Wir müssen uns aufeinander verlassen können und Hand in Hand arbeiten – auch ohne große Worte“, unterstreicht der Ausbilder.

Dann beginnt eine Intensivwoche. „Währenddessen sprechen wir beispielsweise darüber, wie Menschen mit Tod und Trauer umgehen; es geht um Selbstfürsorge oder um die Strukturen der NFS. Außerdem stellen wir Einsätze mit Rollenspielen nach“, erläutert Vogt. Nach der Woche folgen kürzere Seminare sowie Praktika und Hospitationen. Die gesamte Ausbildung folgt einem bundeseinheitlichen Lehrplan und dauert etwa ein Jahr. An deren Ende werden die neuen Helferinnen und Helfer in einem feierlichen Gottesdienst in den Dienst eingeführt. Für das neue ehrenamtliche NFS-Leitungsteam ist dieser Segen wichtig und weit mehr als ein feierlicher Akt: „Wir arbeiten im Auftrag Gottes, der das Leben liebt“, sagt Dämgen. „Er gibt mir Kraft, das auszuhalten, was kaum auszuhalten ist.“

Nicht mehr und nicht weniger. Denn jeder Einsatz sei anders. „Und oft ist es gut und richtig, Menschen ohne große Worte oder gar gut gemeinte Ratschläge einfach beizustehen“, so Dämgen: „Wofür mache ich das? Für den Satz: Danke, dass Sie da waren. Menschen helfen – da, wo sie es brauchen. Darum geht es in unserer Arbeit.“

Mehr Infos und Anmeldung (bis 31. Dezember) zum nächsten Grundkurs für Interessierte aus dem Rhein-Lahn-Kreis: Telefon 02663/968210.

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Raub auf Nassauer Café Lieblingsstück: Zeugen gesucht!

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NASSAU (ots) Am heutigen Donnerstag, den 07.12.2023 gegen 12:00 Uhr, kam es zu einem Raub auf das Café “Lieblingsstück” in der Bahnhofstraße 1 in 56377 Nassau. Hierbei wurden durch bislang unbekannte Täter ca. 1000 Euro Bargeld erbeutet.

Bei den Tätern soll es sich um eine Frau mit langen schwarzen Haaren im Alter von ca. 25-40 Jahren und einen nicht näher beschriebenen Mann handeln. Beide Täter flüchteten nach der Tatausführung mit einem silbernen Peugeot mit französischen Kennzeichen mit überhöhter Geschwindigkeit und in riskanter Fahrweise vom Tatort. Die Polizei bittet etwaige Zeugen, die sachdienliche Angaben, insbesondere im Hinblick auf das flüchtende Fahrzeug, machen können, sich mit hiesiger Dienststelle unter der 02603/970-0 in Verbindung zu setzen.

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Grausam gequält und misshandelt: 31-jährige Prostituierte in Koblenz ermordet – Zwei Tatverdächtige in Haft

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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren. Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.

Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.

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Zwei Tatverdächtiger in Haft

Die in der Folge durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden im selben Anwesen wie das Opfer lebenden Beschuldigten, die sich offenbar ebenfalls seit Jahren im Rotlichtmilieu betätigen.

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Aufgrund der Spurenlage und sichergestellter Beweismittel, insbesondere gesicherter Fotodateien, muss davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten ihr Opfer über einen langen Zeitraum in menschenverachtender Weise grausam gequält und massivst misshandelt und dabei den Tod der wehrlosen Frau zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Die sichergestellten Fotos wie auch das äußere Erscheinungsbild des gequälten Opfers sind selbst für erfahrene Ermittler verstörend und offenbaren eine menschenverachtende Grausamkeit, die erschütternd und abstoßend ist,“ so Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler.

Die beiden Beschuldigten, die sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen haben, wurden am 23.11.2023 vorläufig festgenommen und am selben Tag dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

Von einer Unterrichtung der Medien wurde zunächst abgesehen, um den Erfolg der besonders wichtigen Erstermittlungen nicht zu gefährden. Dafür bitte ich um Verständnis.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen grausam tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe vor.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten. (Pressemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

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