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Rheinland-Pfalz

Landesregierung lockert Corona Regeln

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Sportminister Roger Lewentz verkündet gelockerte Sport Regelungen

Mainz Bereits am gestrigen Tage war es beschlossene Sache. Die 10. Corona Bekämpfungsverordnung wurde teilweise gelockert. Im Bereich Sport ist ab Heute der Wettkampf wieder zulässig. Auch die Teilnehmerzahlen im sportlichen Training wurden auf bis zu 30 Personen erweitert. Somit wurden einigen Sportarten die Türe für den  Spielbetrieb und die saisonale Vorbereitung geöffnet.

Und dennoch ist dieses kein Freibrief sondern lediglich eine Reaktion auf die geringen Corona Fallzahlen in Rheinland-Pfalz. “Um die Lockerungen dauerhaft umzusetzen, sind wir weiterhin darauf angewiesen, dass sich die Sportlerinnen und Sportler so rücksichtsvoll wie bisher verhalten” sagte der Sportminister Roger Lewentz.

Auch in der Gastronomie gibt es Lockerungen. Die Sperrzeiten von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr entfallen. Der Aufenthalt an der Theke ist wieder erlaubt. Für alle Bereiche gilt weiterhin das Abstandsgebot und die Kontakterfassungsregelungen.

Letztlich dürfen auch Kitas ab dem 01. August wieder den Regelbetrieb aufnehmen. Von der Bevölkerung werden diese Lockerungen mit großer Freude und Wohlwollen aufgenommen. Dennoch darf eines nicht vergessen werden……. Noch immer gibt es kein wirksames Mittel gegen die Pandemie. Nur wenn sich die Menschen weiterhin so achtsam verhalten wie bisher, können diese Erleichterungen aufrechterhalten werden.

All dieses ist ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität. Doch wie leicht es wieder zu massiven Einschränkungen kommen kann, sehen wir im Ausland. Somit gilt das Gebot der Stunde: “Lockerungen genießen aber die bestehenden Corona Regelungen zur eigenen Sicherheit und die der Anderen explizit einhalten.”

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Blaulicht

Tragischer Unglücksfall in Kröv: Ministerpräsident Alexander Schweitzer dankt den Einsatzkräften vor Ort

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Foto: Olaf Kosinsky | Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany

KRÖV Bei einem Hoteleinsturz in Kröv an der Mosel sind zwei Menschen getötet worden. Dank des professionellen Einsatzes über Stunden in einer extrem schwierigen und auch gefährlichen Lage konnten seit dem Morgen alle sieben Eingeschlossenen gerettet werden. Darunter eine Familie mit einem kleinen Kind. Das kleine Hotel ist regelrecht in sich zusammengesackt. Eine Etage ist komplett eingebrochen. Fenster, Balken und Giebel sind verschoben.

Seit Dienstagnacht haben mehr als 250 Einsatzkräfte alles gegeben, um die Menschen zu befreien. Am späten Mittwochabend kam dann die erlösende Nachricht: Die letzte überlebende Frau konnte aus den Trümmern gerettet werden. „Das ist ein sehr tragischer Unglücksfall. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der Opfer. Gleichzeitig sind wir erleichtert, dass alle Überlebenden befreit werden konnten. Allen Rettungskräften und der sehr professionellen Leitung des Einsatzes gilt mein großer Dank“, erklärte Ministerpräsident Alexander Schweitzer, der sich gemeinsam mit Innenminister Michael Ebling ein Bild von der Lage in dem Moselort machte.

Der Opferbeauftragte der rheinland-pfälzischen Landesregierung, Detlef Placzek, weist auf das Angebot des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung hin: Betroffene des Unglücks erhalten unter der kostenlosen Hotline-Nummer 0800 0010218 täglich von 8 bis 20 Uhr unmittelbar psychosoziale Unterstützung durch erfahrene Therapeutinnen und Therapeuten oder können den Opferbeauftragten und sein Team direkt kontaktieren: Telefon: 06131 967-100 E-Mail: Opferbeauftragter(at)lsjv.rlp.de

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Politik

Freie Wähler Rheinland-Pfalz fordern die Einführung eines Tierschutzbeauftragten

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Foto: Lisa Marie Jeckel

POLITIK Die Freien Wähler in Rheinland-Pfalz setzen sich entschieden für den Schutz der Tiere ein und haben daher einen Antrag zur Einführung eines Tierschutzbeauftragten im Landtag gestellt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Interessen der Tiere angemessen vertreten werden und Tierschutzbelange in politischen Entscheidungen entsprechend berücksichtigt werden. „Wir haben in der jüngerern Vergangenheit gesehen, wohin uns die Landespolitik unter Frau Eder geführt hat bei Tierwohl und Tierschutz. Mir und gerade vielen Landwirten in unserer Region fehlte eine neutrale und parteipolitisch unabhängige Ansprechstelle bei diesen Belangen“, erklärt die Kreisvorsitzende der Freien Wähler im Rhein-Lahn Kreis Lisa-Marie Jeckel.

“Es ist bedauerlich, dass unser Antrag von den Grünen abgelehnt wurde, obwohl sie Tierschutz in ihrem Wahlprogramm nicht nur hervorheben, sondern sogar explizit einen Tierschutzbeauftragten fordern”, befindet die junge Landtagsabgeordnete Lisa-Marie Jeckel und betont auch, dass

Tierschutz ihr persönliches Herzensanliegen ist. Ein Beispiel aus der Region verdeutlicht die Dringlichkeit des Anliegens der FREIEN WÄHLER: Der Erlass zur hofnahen Schlachtung, bei dessen Erstellung das Ministerium nicht auf den Tierschutzbeirat hörte und gegen geltendes Recht verstieß. Erst durch ein Verwaltungsgerichtliches Urteil wurde ein Einsehen erzwungen. Tierhalter aus dem Rhein-Lahn Kreis zogen damals erfolgreich vor Gericht.

„Solche Vorfälle zeigen, dass es an der Zeit ist, den Tierschutz auf eine neue Ebene zu heben und ihm eine angemessene institutionelle Vertretung zu geben“ erklärt Jeckel. Die Freien Wähler appellieren an alle Parteien im Landtag, über parteipolitische Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten, um den Schutz von Tieren zu gewährleisten und sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse in politischen Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden.

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