Blaulicht
Lucas Kurz nun offiziell 2. stellvertretender Wehrführer in Altendiez
DIEZ Am 22. August wurde Lucas Kurz zum Oberbrandmeister befördert sowie endgültig zum zweiten stellvertretenden Wehrführer der Einheit Altendiez ernannt Lucas Kurz ist schon seit dem Jahr 2009 im aktiven Feuerwehrdienst und war bereits fünf Jahre zuvor in die Jugendfeuerwehr eingetreten. Schon im Jahr 2019 wurde er kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion als zweiter stellvertretender Wehrführer beauftragt. Nachdem er nunmehr alle erforderlichen Weiterbildungen und Zusatzqualifizierungen mit Erfolg absolviert hat, konnte die endgültige Ernennung erfolgen. Zunächst wurde er außerdem zum Oberbrandmeister befördert.
Beförderung, Ernennung und die Aushändigung der jeweiligen Urkunden erfolgten durch Bürgermeister Michael Schnatz, der dem 29-Jährigen herzlich gratulierte: „Lucas Kurz beweist seit vielen Jahren, dass er sich mit sprichwörtlichem Feuereifer in der Altendiezer Einheit und auch weit darüber hinaus in der Feuerwehr engagiert. Die Verbandsgemeinde Diez kann sich glücklich schätzen, dass motivierte junge Menschen sich in den Dienst am Nächsten stellen und sich im Ehrenamt für Brandbekämpfung und Menschenrettung einsetzen. Dass Lucas Kurz zielstrebig seinen Weg in der Feuerwehr weiterverfolgt, verdient neben den nun erfolgten formellen Karriereschritten in Form der Beförderung und der Ernennung zum zweiten stellvertretenden Wehrführer ein großes Lob und sehr viel Anerkennung!“
Diese Würdigung und der Dank des Bürgermeisters gelte zugleich „jeder und jedem einzelnen der Feuerwehrleute in der Verbandsgemeinde Diez für ihren unablässigen Einsatz im Interesse der Sicherheit und damit zum Wohle von uns allen“, so Schnatz weiter. Glückwünsche erhielt Lucas Kurz außerdem vom stellvertretenden VG Wehrleiter Sebastian Kuhmann, dem Wehrführer der Einheit Altendiez Thorsten Scherer und Roger Weimar vom Ordnungsamt der Verwaltung, die an diesem Beförderungs- und Ernennungstermin ebenfalls anwesend waren.
Blaulicht
Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts am 25.01.2024 in Montabaur beendet
MONTABAUR Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Tötung von drei Menschen am 25.01.2024 in Montabaur gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt (Ben Kurier Artikel hier). Der Beschuldigte hat sich wenige Stunden nach den Taten am 25.01.2024 selbst gerichtet. Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Hinweise auf weitere Tatbeteiligte erbracht. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt hat.
Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen schoss der verstorbene Täter am frühen Morgen des 25.01.2024 mit drei Schusswaffen zunächst ungezielt auf die drei Tatopfer, bevor er wenige Minuten später seine Taten mit mehreren gezielten Schüssen beendete. Auslöser der Taten dürften erhebliche und länger andauernde familiäre und finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Täter und den Tatopfern gewesen sein, aufgrund derer es einige Wochen zuvor bereits zu Bedrohungen und auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung sowie im Nachgang zu mehreren Polizeieinsätzen und einer Durchsuchung des von den Beteiligten gemeinsam bewohnten Anwesens gekommen war. Hierbei konnten jedoch weder unerlaubte Waffen aufgefunden noch konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat erlangt werden.
Zwei der zur Tatbegehung eingesetzten Schusswaffen konnten im Zuge der ergänzenden Ermittlungen zwischenzeitlich auf den Großvater des Täters zurückgeführt werden, der diese bis zu seinem Tod berechtigterweise besessen hatte und die nach dessen Versterben als angeblich verlustig gemeldet worden sind. Die Herkunft der weiteren Schusswaffe konnte nicht geklärt werden. Über einen den Besitz von Schusswaffen legitimierenden Waffenschein verfügte der verstorbene Beschuldigte nicht (Pressemitteilung: Staatsanwaltschaft Koblenz, Mannweiler | Leitender Oberstaatsanwalt).
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Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises besucht Fortbildung bei der Analytischen Task-Force
RHEIN-LAHN Wenn bei einem Ereignis gefährliche Substanzen freigesetzt werden, ist der Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises für die Lagebewältigung zuständig. Neben der Menschenrettung und der Beseitigung der akuten Gefahrenquelle ist es wichtig, genaue Informationen über die Art der gefährlichen Substanzen zu erhalten.
Zur Unterstützung wurde in Deutschland die Analytische Task Force (ATF) durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtet. Die Standorte der ATF können bei chemischen, biologischen, nuklearen und radiologischen Lagen in Amtshilfe angefordert werden. Schwerpunkt der ATF-Tätigkeit ist die Analytik und die fachliche Beratung. Für den Rhein-Lahn-Kreis ist die ATF in Köln zuständig.
Der Gefahrstoffzug des Landkreises konnte jüngst an einer Schulung der ATF in Köln teilnehmen. Neben einem theoretischen Vortrag über die Einsatzgrenzen und Möglichkeiten wurden in einer praktischen Stationsausbildung die Fahrzeuge vorgestellt. Mit verschiedenen Spektrometern, radiologischer und biologischer Analysentechnik verfügt die ATF über eine umfangreiche Mess- und Analysetechnik. Für die rund 45 Teilnehmer war es eine gelungene Fortbildungsveranstaltung.
Die Gefahrstoffzugführung aus Björn Ritscher, Sascha Lauer und Mark Reitz begleiteten die Fortbildungsveranstaltung ebenso wie der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Guido Erler, der das bereits bestehende Netzwerk zwischen der ATF in Köln und dem Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises als sehr gut bewertet.
Blaulicht
Festnahmen und Durchsuchungen: Tatverdächtige zum Raub in Dausenau und Bad Ems in Haft
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190 Mitarbeiter werden ab morgen im Elisabeth-Krankenhaus in Lahnstein entlassen: Hospital wird zur Psychiatrie!
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