VG Nastätten
Knappes Trinkwasser in der VG Nastätten – Einschränkungen gelten ab morgen
NASTÄTTEN Die anhaltende Trockenheit und der zunehmende Mangel an Grundwasser veranlassen die Verbandsgemeindewerke als für die Trinkwasserversorgung zuständiger Wasserlieferant die Nutzung des kostenbaren Gutes einzuschränken. Mit Wirkung vom 29. Juli tritt die dementsprechende Allgemeinverfügung in Kraft. Diese regelt, dass zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser die Entnahme und Verwendung von Trinkwasser für folgende Zwecke bis auf Widerruf verboten wird:
Befüllung von privaten Pools und Planschbecken, Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Pflanzbeeten (z.B. in Gärtnereien, Baumschulen, etc.), Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken, Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen, Bewässerung von öffentlichen Grünflächen und Blumenbeeten, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen
Die Verbandsgemeindewerke Nastätten sind verpflichtet, Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Eine Einschränkung ist möglich, soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich sind. Dies gilt auch für die Beschränkung der Wasserversorgung für bestimmte Zwecke. Eine Gefährdung der allgemeinen Wasserversorgung liegt derzeit vor, da die anhaltende Trockenheit zu stark erhöhten Trinkwasserverbräuchen in der Verbandsgemeinde führt. So wurde in den letzten Tagen und Wochen an heißen Tagen teilweise ein um 30 – 50 % höherer Verbrauch in einzelnen Versorgungsgruppen und Gemeinden registriert. Einen nicht unerheblichen Beitrag dazu leisten die immer öfter vorhandenen Pools in privaten Gärten. Durchschnittlich wurden in den letzten Wochen rund 10 Poolbefüllungen pro Woche angemeldet. Hinzu kommt die Zahl derer, die sich nicht im Vorfeld melden.
Dem hohen Verbrauch stehen stetig fallende Wasserdargebote gegenüber. So hat sich beispielsweise das Dargebot der Römerquelle Marienfels von 117.000 m³ im Jahr 2018 stetig auf 77.000 m³ im Jahr 2021 reduziert. Ein gleiches Bild ergibt sich bei der Betrachtung der Grundwasserstände, die sich im gleichen Zeitraum ebenfalls deutlich reduziert haben.
Die Verbandsgemeindewerke reagieren mit der nun erlassenen Allgemeinverfügung auf eine angespannte Situation. Das jetzige Handeln soll dazu beitragen, noch rechtzeitig die Grundversorgung zu stabilisieren, sodass der Grundbedarf in der Verbandsgemeinde stabil und dauerhaft gedeckt werden kann. Natürlich gab es im Vorfeld des nun ausgesprochenen Verbotes regelmäßige Appelle und öffentlichkeitswirksame Hinweise. So wurde allein im Jahr 2022 bereits sieben Mal im Mitteilungsblatt und auf Facebook auf die angespannte Situation hingewiesen und um sparsames Verhalten gebeten. Ebenso gab es beim Nachhaltigkeitstag am 10.6.2022 Informationen zum sparsamen Umgang mit dem kostenbaren Gut und Lebensmittel Trinkwasser. In den öffentlichen Sitzungen des Werkausschusses wurde ebenfalls die Thematik mehrmals besprochen. Leider haben alle Informationen und Appelle nicht zu einer spürbaren Entlastung geführt, weshalb mit der Verfügung nun ein verbindliches Verbot ausgesprochen wird.
Selbstverständlich wird die Einhaltung der nun veröffentlichten Regelungen auf verschiedenen Wegen überwacht und Zuwiderhandlungen im Rahmen der Allgemeinverfügung und der rechtlichen Grundlagen mit einem Zwangs- bzw. Bußgeld belegt. Die Verbandsgemeindewerke hoffen jedoch, dass sich die Bevölkerung an die Beschränkungen hält und Verständnis für die Maßnahmen aufbringt.
Gesundheit
Unklare Lage am Paulinenstift: Viele offene Fragen und noch mehr Gerüchte
NASTÄTTEN Immer wieder wird derzeit über den Fortbestand des Krankenhauses Paulinenstift in Nastätten gesprochen. Dabei sind viele Fragen offen und leider auch noch mehr Gerüchte im Umlauf. Fakt ist: Die gGmbH Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM), zu dem das Krankenhaus in Nastätten gehört, hat den Versorgungsauftrag vom Land und steht damit in der Verantwortung. Dazu gehören alle 5 Standorte (Mayen, Koblenz Kemperhof, Koblenz Ev. Stift, Boppard und Nastätten). Die Positionierung des Gesundheitsministers ist eindeutig: Nastätten ist bedarfsnotwendig und kann nicht separat rausgelöst werden.
Diskussion um das Paulinenstift in Nastätten: SPD fordert Klarheit in der weiteren Debatte
Mit Aufkommen der Diskussion hat Landrat Jörg Denninghoff gemeinsam mit seinem Kollegen Volker Boch (Landrat Rhein-Hunsrück-Kreis) schriftlich um Informationen bei den aktuellen Trägern des GKM gebeten. Wie Denninghoff auf Nachfrage der SPD-Kreistagsfraktion dieser mitteilte, gibt es bislang noch keine Reaktion auf die Anfrage. Bemerkenswert ist, dass es bisweilen auch trotz Nachfrage immer noch keine Reaktion gegenüber den beiden Kreisen gab.
„Wir bedauern das sehr. Gerne würden wir in den Kreisgremien über das weitere Vorgehen auf der Grundlage von Daten und Fakten beraten“, so Kreistagsmitglied und Stadtbürgermeister Marco Ludwig. „Wir wollen einen offenen und konstruktiven Dialog und stehen klar zum Erhalt des Standorts in Nastätten. Das ist für uns erklärtes Ziel“, ergänzt Fraktionsvorsitzender Carsten Göller.
VG Nastätten
Neues Denkmal für die Nassauische Kleinbahn schaffen
NASTÄTTEN Die CDU in Nastätten setzt sich für die baldige Errichtung eines Denkmals ein, das an die historische Bedeutung der ehemaligen Nassauischen Kleinbahn für die Region um das Blaue Ländchen erinnert. Bis zum Jahr 2017 gab es bereits ein dementsprechendes Denkmal. Doch die weitbekannte grüne Lokomotive wurde verkauft, um sie wieder in einen fahrtüchtigen Zustand zu versetzen und so, neben dem optischen Erinnerungswert, auch eine bleibende technische Erinnerung zu erhalten. Seitdem klafft an ihrem einstigen Standort an der Brückwiese eine traurige Lücke.
CDU-Stadtratsmitglied Horst Fäseke erklärt: „Die Entscheidung zum Verkauf der alten ortsbildprägenden Lokomotive hatte sich der Stadtrat nicht leicht gemacht. Es wurde jedoch damals vereinbart, dass wir den Bürgern eine attraktive neue Erinnerungsmöglichkeit an die Kleinbahn schaffen werden.“ Aufgrund vieler anderer prioritärer Projekte in der Blaufärberstadt geriet das Denkmal-Vorhaben ein wenig ins Hintertreffen. Das will die CDU nun ändern und fordert einen Ideenwettbewerb für ein Kleinbahndenkmal.
CDU schlägt Ideenwettbewerb vor
„Wir wollen die Erinnerung an die Nassauische Kleinbahn lebendig halten. Es gibt irgendwann immer weniger Zeitzeugen, die selbst damit gefahren sind oder davon berichten können. In einem Ideenwettbewerb zur Gestaltung könnten Künstler oder
Bürger gleichermaßen kreative Vorschläge für das Denkmal einreichen. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Erinnerung an die Nassauische Kleinbahn für zukünftige Generationen zu bewahren und die Geschichte unserer Region lebendig zu halten“, sagt das CDU-Stadtratsmitglied Andreas Müller.
Koblenz
Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!
KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.
62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.
In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.
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