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Zapfenstreich für Veranstaltungen im Rhein-Lahn-Kreis ist 0:00 Uhr – Doch warum eigentlich?

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Zapfenstreich für Veranstaltungen im Rhein-Lahn-Kreis ist 0:00 Uhr - Doch warum eigentlich? (Symbolbild)

BAD EMS-NASSAU Einige Gastronomen und Veranstalter im Rhein-Lahn-Kreis würden einen verlängerten Zapfenstreich für ihre angebotenen Events begrüßen. Nach der langen Corona-Durststrecke ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch. Die Menschen, nicht nur in der Region Rhein-Lahn, lechzen nach solchen angebotenen Möglichkeiten. Frei sein, den Tag mit Freunden genießen und ausgelassen feiern doch eines hat sich nicht verändert: Um 24:00 ist Feierabend. Die Musik geht aus, der Ausschank ist in der Regeln noch bis 1:00 Uhr erlaubt. Nachtruhe.

Dabei ist die musikalisch untermalte Feier bis 0:00 Uhr bereits eine Ausnahme. Normalerweise enden solche Feste um 22 Uhr. Alles andere bedarf einer Genehmigung vom Ordnungsamt. Bei der Bahamas Nacht in Nassau sollen etwa 2500 Gäste vor Ort gewesen sein. Wahrscheinlich hätten diese auf dem abgelegenen Gelände gerne noch bis tief in die Nacht weiter gefeiert doch dieses war nicht erlaubt. Wir sprachen mit dem zuständigen Ordnungsamtsleiter Lars Hilgert von der Verbandsgemeinde Bad Ems -Nassau: “Natürlich können wir den Wunsch der Veranstalter und Gastronomen auf längere Öffnungszeiten verstehen, aber das rheinlandpfälzische Immissionschutzgesetz lässt da kaum einen Spielraum. Um 24:00 Uhr muss die Musik heruntergedreht werden. Dieses ist keine Willkür sondern die Gesetzeslage. Die müsste erst geändert werden, um länger in die Nacht feiern zu können.  So sind uns die Hände gebunden.

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Ministerium Mainz: In Rheinland – Pfalz werden generell keine Veranstaltungen über 24:00 hinaus genehmigt

Wir haben sowohl bei der SG Nord und beim Ministerium in Mainz nachgefragt. Die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt als Nachruhezeit. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG). Ausnahmen von diesem Verbot sind nur dann zulässig, wenn die nächtliche, störende Betätigung im öffentlichen Interesse geboten ist. Dieses ist vielfach bei Volksfesten, Großveranstaltungen oder auch Hochzeiten gegeben.

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In der Regel werden diese unproblematisch per Ausnahme bis 0:00 Uhr durch die Ordnungsbehörden genehmigt doch darüber hinaus wird es schwierig. Dazu schreibt das Ministerium:

Die Zulassung von Ausnahmen ist geprägt von einer Abwägung zwischen den Interessen des Veranstalters an der Durchführung der Veranstaltung einerseits und den Interessen von Anwohnern an einer möglichst ungestörten Nachtruhe andererseits. Bei dieser Abwägung sind neben den Vorschriften des LImSchG auch die Grenzen zu beachten, die von der Rechtsprechung entwickelt wurden. Dabei hat sich einschließlich der Berücksichtigung des An- und insbesondere Abstromverkehrs der Besucher, die Grenze von 24:00 herausgebildet. Abweichungen davon sind in Anlehnung an die sog. Freizeitlärmrichtlinie der LAI nur in absoluten Sonderfällen denkbar und bleiben einer Einzelfallbetrachtung vorbehalten. Da es auch bei großen, publikumswirksamen Veranstaltungen in der Praxis keine Fälle gibt, in denen das Interesse an der Durchführung der Veranstaltung so überwiegend erscheint, dass das Interesse der Nachbarn auch während der Zeit nach 24:00 zurücktritt, werden in Rheinland – Pfalz generell keine Veranstaltungen über 24:00 hinaus genehmigt.

Es gibt diese Sonderfälle in denen durchaus ein Veranstaltungsende nach 0:00 Uhr möglich war und ist. Bei großen Volksfesten wurden Veranstaltungen über 0:00 Uhr akzeptiert. Teilweise kamen Städte und Gemeinden den Gastronomen und Veranstaltern entgegen. Ob dieses mit dem RLP Immissionsschutzgesetz vereinbar war, bleibt dahingestellt. Ein Festival auf dem freien Feld (z.B. Rock am Ring, Nature One) erhält häufiger eine solche Ausnahmegenehmigung.

Ordnungsamt Bad Ems: “Auch für den Bad Emser Bartholomäusmarkt Bad Ems heißt es um 0:00 Uhr Feierabend”

Vielfach hängt dieses von der Bewertung der einzelnen Ordnungsbehörden ab. Wir fragten in den Verbandsgemeinden des Rhein-Lahn-Kreises an, wie die Ordnungsbehörden die Veranstaltungen nach 0:00 Uhr bewerten würden. Die Loreley sieht es so, dass jeder Einzelfall separat sehr genau geprüft werden muss. Restriktiv abgelehnt wird es nicht. Ähnlich äußerte sich auch der Nastättener Verbandsbürgermeister Jens Güllering: “Prinzipiell bedarf es einer genauen Einzelfallprüfung aufgrund dessen die Ordnungsbehörden eine Entscheidungsgrundlage haben.

Ein weiteres Ärgernis für die Gastronomen ist das Ausschankverbot nach 1:00 Uhr trotz ausgeschalteter Musik. Dieses wurde in vielen Städten und Gemeinden in RLP auf 2:00 Uhr erweitert sofern die Einhaltung der Immissionschutzwerte gewährleistet werden kann. Schlussendlich hat die Ordnungsbehörde in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau nach geltenden Recht gehandelt. Spielraum hätte es letztlich nur im Bereich der Ausschankzeit gegeben. Doch genau dort geht die Ordnungsbehörde einen Spagat ein. Die Anwohner haben ein Recht auf Nachtruhe bei geöffneten Fenster. Kann dieses bei nächtlichen Ausschank bis 2:00 Uhr garantiert werden? Bei den etwas abgelegenen Bahamas Night in Nassau wäre dieses eventuell möglich gewesen wenn da nicht gleich 2500 Menschen gewesen wären. Zum Immisionschutz gehört auch die mögliche An- und Abfahrt mit Fahrzeugen. Ob darin eine Beeinträchtigung für die Bewohner gegeben war, können nur die Besucher, Veranstalter und zuständigen Behörden einschätzen.

Andere Bundesländer handhaben es freizügiger und weitere durchaus restriktiver. In Bayern ist draußen um 23 Uhr Zapfenstreich und das ist bereits eine Ausnahme. Auf Hamburgs Reeperbahn? Feiern bis zum Morgengrauen. Und RLP ist irgendwo in der Mitte. Also doch nicht alles schlecht oder?

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Ärger bei den Freien Wählern: Lahnsteins Siefert und Seifert treten nicht mehr für den Kreis an

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Foto: Archivbild Stadt Lahnstein

LAHNSTEIN Die Landtagsabgeordnete Lisa-Marie Jeckel lehnte auf dem Bundesparteitag der Freien Wähler in Bitburg den Antrag gegen die Zusammenarbeit mit der AFD ab. Zum gleichen Zeitpunkt war Sebastian Siefert für die Freien Wähler als Redner auf der Demonstration gegen Rechts in Nastätten. Für den Lahnsteiner Oberbürgermeister Siefert eine unerträgliche Situation. Während auf der einen Seite der Stadtratskollege gegen Rechtsextremismus demonstrierte, musste das Stadtoberhaupt erleben, dass die Landtagsabgeordnete sich nicht klar abgrenzte gegen die AFD.

Zusätzlich steht Lisa-Marie Jeckel auf dem ersten Listenplatz der Freien Wähler für den Kreistag Rhein-Lahn. Für Siefert ist jede Zusammenarbeit mit der AFD ausgeschlossen. Er befürchtet, dass Jeckel themenbezogen eine solche nicht kategorisch abweisen würde.

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Rund 92 Prozent sprachen sich in Bitburg für ein Kooperationsverbot mit der AFD aus. Ein klares Votum. Vier Personen aus den rheinland-pfälzischen Freien Wähler stimmten dagegen. Eine davon war die Landtagsabgeordnete Lisa-Marie Jeckel. Gründe für die Ablehnung sollen rein juristisch gewesen sein. Von einer Zusammenarbeit mit der AFD möchte die Landtagsabgeordnete nichts wissen. Dagegen würde bereits der Bundesbeschluss der Partei sprechen.

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Doch das alleine sollen nicht die Gründe von Siefert und Seifert für die Ablehnung Lisa-Marie Jeckel gewesen sein. Sie bemängeln fehlende Unterstützung und Zusammenarbeit für die Kreistagsfraktion. Im Kreis wäre die Landtagsabgeordnete wenig präsent gewesen. Doch dabei alleine ist es nicht geblieben. Die Lahnsteiner Mitglieder der Freien Wähler stellten sich demonstrativ hinter den Lahnsteiner Oberbürgermeister Lennart Siefert und Sebastian Seifert, indem sie allesamt eine Kandidatur für den Kreistag ausschlossen.

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Lahnsteiner Rathaus öffnet seine Türen für Schüler der Freiherr-vom-Stein-Schule

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Fotos: Mira Bind | Stadtverwaltung Lahnstein

LAHNSTEIN Voller Neugier betraten die Schüler und Schülerinnen der 4. und 5. Klassen der Freiherr-vom-Stein-Schule in Lahnstein das Rathaus, um einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsbereiche dort zu erhalten. Im Fach „Geschichte / Erdkunde / Soziales“ behandelten sie das Thema „Lahnstein“ und beschäftigten sich mit Sehenswürdigkeiten und Attraktionen der Stadt, aber auch mit bekannten Persönlichkeiten.

Aufgeteilt in zwei Gruppen und mit zahlreichen Fragen bewaffnet führte sie ihre Tour ins Büro des Oberbürgermeisters. „Warum bist du Oberbürgermeister geworden?“, „Arbeitest du jeden Tag?“, „Bist du reich?“, „Was machst du in deiner Freizeit?“, „Wo bist das goldene Buch?“ – von der Arbeit als Stadtchef bis hin zum Privatleben des Oberbürgermeisters reichte das breite Spektrum der Gesprächsthemen, die die jungen Besucher interessierten und für die sich Lennart Siefert gerne geduldig Zeit nahm. Sie nutzten aber auch die Gelegenheit, Themen anzusprechen, die sie persönlich betreffen. Wünsche wie eine Schaukel und ein Klettergerüst auf dem Schulhof konnte er nicht erfüllen, versprach jedoch, die Ideen an den zuständigen Landrat Jörg Denninghoff weiterzugeben.

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Einen Einblick in die Arbeit der Lahnsteiner Stadtverwaltung erhielten die 15 Kinder auch in anderen Abteilungen: Sie besuchten das Personalamt, wo sie außerdem Informationen über Ausbildungs- und Praktikumsplätze erhielten, den Büroleiter, der ihnen die Organisation der Stadtverwaltung erklärte, sowie die Zentrale, in der sie die Arbeitsweise der Mitarbeiter live miterleben konnten. Eine Station führte die zwei Gruppen aus dem Rathaus raus bis zum Salhof. Hier befindet sich die Touristinformation der Stadt, die sie ebenfalls besichtigten. Anschaulich erhielten sie einen ein Einblick in den Bereich des Tourismus.

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Zum Abschluss des Besuchs versammelten sich alle Schüler im Konferenzraum des Rathauses. Dort erwartete sie eine Stärkung und kleine Geschenktüten als Andenken an ihren Besuch.

OB Siefert stellte sich gerne allen Fragen der Schüler | Foto: Mira Bind - Stadtverwaltung Lahnstein
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Kreisstraße K 10 bei Dessighofen wird ausgebaut

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Foto: LBM Diez

DESSIGHOFEN Am Montag, dem 18. März 2024 beginnen die Arbeiten für den Ausbau der K 10 von der Landesstraße L 335 bis in die Ortslage von Dessighofen.  Der Rhein-Lahn-Kreis investiert rund 1,2 Millionen Euro, wovon das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßenbaus etwa 70 Prozent übernimmt. Sämtliche Arbeiten erfolgen aufgrund der vorhandenen geringen Fahrbahnbreiten unter Vollsperrung. Die Umleitungsstrecke verläuft über die Kreisstraßen K 11 und K 9 über Geisig nach Dessighofen.

Zur Minimierung der Beeinträchtigungen der Anwohner sowie Verkehrsteilnehmer und zur Gewährleistung der größtmöglichen Erreichbarkeit der Anlieger von Dessighofen wird der Ausbau in zwei Bauabschnitten ausgeführt.

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Der Straßenausbau selbst erfolgt auf der freien Strecke als Hocheinbau mit einseitiger Verbreiterung auf eine durchschnittliche Straßenbreite von rund 5 m, die dann einen reibungslosen Begegnungsfall Lkw/Pkw ermöglichen.

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Die Ortslage von Dessighofen wird im Vollausbau als Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem Rhein-Lahn-Kreis, der Verbandsgemeindewerke Bad-Ems-Nassau, der Ortsgemeinde Dessighofen sowie der Syna GmbH durchgeführt. Durch den Ausbau soll der Straßenquerschnitt auch in der Ortsdurchfahrt vereinheitlicht werden. Es ist eine einheitliche, für das auftretende Verkehrsaufkommen genügende Fahrbahnbreite ebenso vorgesehen wie ein durchgehender 1,50 m breiter Gehweg innerhalb der Ortslage. Ergänzend erfolgen notwendig gewordene Erneuerungen am Leitungssystem der Versorger, Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau und der Syna GmbH.

Mit Baubeginn am Montag, dem 18. März 2024, erfolgt zunächst der Ausbau der freien Strecke zwischen der Landesstraße L 335 bis zur Kehlbachstraße in Dessighofen. Erst nach Abschluss der Arbeiten auf diesem Streckenabschnitt werden die Arbeiten bis zum Ortsrand von Dessighofen fortgeführt.

Insgesamt wird die Maßnahme voraussichtlich bis Ende 2024 fertiggestellt sein. Der Landesbetrieb Mobilität Diez bittet die Verkehrsteilnehmer und Anlieger für die während der Bauarbeiten auftretenden Behinderungen um Verständnis. In Abhängigkeit des Baufortschrittes wird der LBM Diez zu weiteren Verkehrsbeschränkungen informieren.

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