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Koblenz

Erfolglose Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenennachweises

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Erfolglose Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenennachweises

KOBLENZ Die Antragstellerinnen haben keinen Anspruch auf die vorläufige Feststellung des Gerichts, dass die ihnen ausgestellten Genesenennachweise trotz der von der Bundesregierung und dem Robert Koch-Institut entschiedenen Verkürzung des Genesenenstatus weiterhin sechs Monate gelten. Den Antragstellerinnen wurden von den in Anspruch genommenen Landkreisen im Dezember 2021 Genesenennachweise ausgestellt. Darin wurde bescheinigt, dass die maßgeblichen Testungen, die bei den Antragstellerinnen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergeben haben, am 24. bzw. 26. Mai 2022 sechs Monate zurückliegen.

Nachdem die Bundesregierung zum 15. Januar 2022 beschlossen hatte, dem Robert Koch-Institut die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus zu überlassen und sich dieses für eine Verkürzung des Genesenenstatus für nicht geimpfte Personen von sechs Monaten auf 90 Tage entschieden hatte, befürchteten die nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Antragstellerinnen nunmehr, dass ihre Genesenennachweise bereits nach 90 Tagen ihre Gültigkeit verlieren und sie deshalb nicht mehr in den Genuss der für Genesene geltenden Ausnahmen von den infektionsschutzrechtlichen Geboten und Verboten kommen würden. Vor diesem Hintergrund beantragten sie beim Verwaltungsgericht Koblenz den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Feststellung, dass ihre Genesenennachweise weiterhin sechs Monate ab dem Tag der Testung gelten.

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Das Verwaltungsgericht lehnte dies ab. Die Anträge, so die Koblenzer Richter, seien bereits unzulässig. Es fehle an einem konkreten feststellungsfähigen Rechtsverhältnis zwischen den Antragstellerinnen und den in Anspruch genommenen Landkreisen. Denn zum einen habe der Landkreis keine Entscheidungskompetenz über die Dauer des Genesenenstatus. Er bescheinige lediglich, dass im Zeitpunkt der Ausstellung des Nachweises die Voraussetzungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-verordnung an einen Genesenennachweis vorgelegen hätten. Zum anderen sei weder für die Kammer ersichtlich noch von den Antragstellerinnen substantiiert vorgetragen worden, dass infektionsschutzrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der
Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung seitens der Landkreise gegen sie konkret im Raum stünden.

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Sollte es dennoch dazu kommen, sei es den Antragstellerinnen zuzumuten, solche Maßnahmen abzuwarten und dann dagegen rechtliche Schritte einzuleiten. Denn vorbeugender Rechtsschutz sei nur ausnahmsweise unter engen – hier nicht vorliegenden – Voraussetzungen zulässig. Die Anträge seien aber auch unbegründet. Soweit sich die Antragstellerinnen auf die Verfassungswidrigkeit der Verkürzung des Genesenenstatus beriefen, stellten sich schwierige Rechtsfragen, die nicht im Eilverfahren, sondern im Hauptsacheverfahren zu klären seien. Die deshalb durchzuführende Folgenabwägung falle zulasten der Antragstellerinnen aus. Das Auslaufen des Genesenenstatus für die Antragstellerinnen sei nämlich, selbst wenn sich die Verkürzung der Geltungsdauer nachträglich als rechtswidrig herausstellen würde, jedenfalls nicht mit einer solchen Beeinträchtigung ihrer Rechte verbunden, die in ihrem Ausmaß und ihrer Schwere diejenigen Nachteile, die bei einer vorläufigen Verlängerung des Genesenenstatus gerade für vulnerable Personen zu besorgen wären, überwiegen würden.

Darüber hinaus bleibe es den Antragstellerinnen unbenommen, sich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen, um Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Geboten und Verboten zu erhalten. Gegen diese Entscheidungen steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschlüsse vom 23. Februar 2022, 3 L 150/22.KO und3 L 169/22.KO) – Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz

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Koblenz

Dritte Auflage der AustauschBar im Spökes: Fair feiern in Koblenz

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Foto: Neumann Fotografie

KOBLENZ Bei der ersten AustauschBar im Jahr 2024 wurde das Thema #FAIRFEIERN in den Fokus gestellt. Das Format, welches vom Kultur- und Schulverwaltungsamt 2023 ins Leben gerufen wurde und an wechselnden Orten der Koblenzer Nachtkultur stattfindet, ging somit bereits in die dritte Runde. Interessierte waren dieses Mal in die Kneipe „Spökes“ in der Weißer Gasse zu einem Austausch in lockerer Atmosphäre eingeladen.

Rebekka Jachmig, Leiterin der Kulturabteilung der Stadt Koblenz, und Co-Moderatorin Kim Chi Le, Mitglied des Vereins dasKREATOP e.V., führten durch den Abend und regten eine Diskussion zum Thema faires Feiern in Koblenz an. Betreiber der Kneipe „Spökes“ Markus Rodemerk schilderte seine Erfahrungen als Akteur der Nachtkultur, während Natalie Bleser, Geschäftsführerin der Initiative „Sicherheit in unserer Stadt“, die städtische Kampagne ‚Koblenz feiert fair‘ vorstellte.

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Ziel der Kampagne ist es, durch einprägsame Slogans auf Postern und Bierdeckeln ein Bewusstsein für Rücksichtnahme und faires Feiern zu schaffen, um feiernde Gäste zu sensibilisieren. Einig waren sich die Gäste darüber, dass faires Feiern nur im Zusammenspiel zwischen allen beteiligten Akteur:innen, wie Feiernden, Anwohner:innen, Gastronom:innen und zuständigen Behörden gelingen kann. Markus Rodemerk verdeutlichte, dass dies vor allem durch einen direkten Austausch realisiert werden könne, der an verschiedenen Stellen auch bereits stattfinde. Eine weitere Schnittstelle zur Unterstützung stellt die Nachtkulturbeauftragte Adissa Ibrahim dar, die als Vermittlerin zwischen den Akteur:innen agieren kann.

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Bei einer anschließenden Diskussion zwischen den Gesprächsgästen und dem Publikum wurden weitere Ideen und Wünsche formuliert und Optimierungspotenzial für faires Feiern in Koblenz identifiziert. Von Seiten des Publikums wurde beispielsweise angeregt, dass Bars und Kneipen eigenständig Kriterien für einen fairen Umgang beim Feiern festlegen und diese mit einem Label, wie zum Beispiel ‚Safe space‘, in ihrer Bar kommunizieren könnten.

Zum Veranstaltungsformat:

Die AustauschBar ist ein lockeres Vernetzungsformat unter dem Dach des Netzwerks Kulturhaus Koblenz+. Mit der AustauschBar möchte das Kultur- und Schulverwaltungsamt Raum für kreative Impulse und entspanntes Miteinander bieten. Die erste Ausgabe am 01. Juni 2023 in der Atlas-Bar hatte sich dem Thema #Nachtkultur gewidmet und die zweite Ausgabe am 23. November 2023 im Mephisto dem Thema #Unistadt. Mit der Verzahnung der Veranstaltung und der Plattform Kulturhaus Koblenz+ möchte das Kultur- und Schulverwaltungsamt zudem deutlich machen, dass es um die längerfristige Entwicklung eines hybriden Kulturraums geht, in dem sich analoge Formate und digitale Möglichkeiten ideal ergänzen.

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Blaulicht

Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts am 25.01.2024 in Montabaur beendet

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Foto: BEN Kurier

MONTABAUR Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Tötung von drei Menschen am 25.01.2024 in Montabaur gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt (Ben Kurier Artikel hier). Der Beschuldigte hat sich wenige Stunden nach den Taten am 25.01.2024 selbst gerichtet. Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Hinweise auf weitere Tatbeteiligte erbracht. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt hat.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen schoss der verstorbene Täter am frühen Morgen des 25.01.2024 mit drei Schusswaffen zunächst ungezielt auf die drei Tatopfer, bevor er wenige Minuten später seine Taten mit mehreren gezielten Schüssen beendete. Auslöser der Taten dürften erhebliche und länger andauernde familiäre und finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Täter und den Tatopfern gewesen sein, aufgrund derer es einige Wochen zuvor bereits zu Bedrohungen und auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung sowie im Nachgang zu mehreren Polizeieinsätzen und einer Durchsuchung des von den Beteiligten gemeinsam bewohnten Anwesens gekommen war. Hierbei konnten jedoch weder unerlaubte Waffen aufgefunden noch konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat erlangt werden. 

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Zwei der zur Tatbegehung eingesetzten Schusswaffen konnten im Zuge der ergänzenden Ermittlungen zwischenzeitlich auf den Großvater des Täters zurückgeführt werden, der diese bis zu seinem Tod berechtigterweise besessen hatte und die nach dessen Versterben als angeblich verlustig gemeldet worden sind. Die Herkunft der weiteren Schusswaffe konnte nicht geklärt werden. Über einen den Besitz von Schusswaffen legitimierenden Waffenschein verfügte der verstorbene Beschuldigte nicht (Pressemitteilung: Staatsanwaltschaft Koblenz, Mannweiler | Leitender Oberstaatsanwalt).

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Koblenz

„Versteckte Engel“ der Tafel Koblenz e.V. freuen sich über erneute Spende

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Foto: HKB

KOBLENZ Bereits im vergangenen Jahr konnte sich die Tafel Koblenz e.V. über eine Spende der HKB GmbH aus Koblenz für ihre Plattform „Versteckte Engel“ freuen. Auch dieses Jahr hilft man Kindern und Jugendlichen aus der Region wieder mit einem finanziellen Beitrag.

Jährlich unterstützen die HKB GmbH Beratungsgesellschaft für Pflegeeinrichtung und die HKB GmbH Steuerberatungsgesellschaft & Rechtsanwaltsgesellschaft aus Koblenz eine regionale Organisation. Zum zweiten Mal fiel die Wahl durch die Mitarbeiterbefragung auf „Versteckte Engel“ der Tafel Koblenz e.V., um Kindern in Notlagen zu helfen. Gerade Kinder trifft Armut oftmals hart und unvermittelt. Es fehlt durchaus an elementaren Dingen, wie Nahrung, Bekleidung, Hygieneartikeln oder dem Geld für die Klassenfahrt. Durch den direkten Kontakt der Tafel Koblenz zu Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen weiß man hier sehr genau, wo Hilfe dringend benötigt wird.

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Einige HKB-Mitarbeiter übergaben Dieter Weiler von der Tafel Koblenz einen Scheck in Höhe von 2.000 Euro. So bekommen Kinder aus der Region gezielt die Unterstützung, die sie für eine kindgerechte Entwicklung brauchen. Darüber freuen sich nicht nur die Kinder und die Tafel Koblenz, sondern auch die Mitarbeiter der HKB GmbH. Etwas Gutes tun, etwas bewegen und sich für ein regionales Projekt engagieren – das ist die Idee der jährlichen Spendenaktion.

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Darüber hinaus wurde eine Patenschaft für zwei Kinder von PLAN International als Dauerprojekt von den Mitarbeitern gewählt. Somit wird bereits seit zwei Jahren einem Kind in Kenia und einem in Guinea beispielsweise eine Schulbildung ermöglicht.

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