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Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt weiter gegen zwei Beschuldigte zur Katastrophe im Ahrtal

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Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt weiter gegen zwei Beschuldigte zur Katastrophe im Ahrtal

KOBLENZ Am 06.08.2021 hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – mitgeteilt. In der in diesem Zusammenhang durchgeführten Pressekonferenz vom gleichen Tag hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für beide Beschuldigte geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist.

Dieser Zusage und dem skizzierten Rechtsrahmen entsprechend sollen mit dieser Presseerklärung die bisher vorgenommenen Ermittlungsschritte sowie das weiter geplante Vorgehen dargestellt werden.

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Das Ermittlungsverfahren gliedert sich in aufeinander aufbauende Schritte. Die bisher durchgeführten Ermittlungen dienten vorrangig dazu, möglichst umfassend Informationen zum Ablauf der Unwetterkatastrophe zu sammeln. Zu diesem Zweck wurden die Geodaten des Katastrophengebiets sowie Wetterdaten beigezogen und über 200 Zeuginnen und Zeugen vernommen, bei denen es sich zu einem Großteil um Rettungskräfte und Personen gehandelt hat, die sich über die hier eingerichtete Mailanschrift unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de gemeldet hatten. Zur Sammlung der Daten gehörte auch die Sichtung der sichergestellten, bei der Integrierten Rettungsleitstelle in Koblenz sowie bei der Polizei eingegangenen Notrufe. Alle Daten sind zur Rekonstruktion des Hergangs elektronisch erfasst worden, um hieraus eine möglichst präzise Modellierung des Katastrophengeschehens zu entwickeln. Die geschilderten Arbeiten sind bereits erfreulich weit fortgeschritten, was nicht zuletzt daran liegt, dass das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mit Unterstützung aller Polizeipräsidien des Landes eine große Ermittlungsgruppe für die Zeugenvernehmungen, die Datensichtung und die Datenerfassung zur Verfügung stellen konnte.

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In dem nun anstehenden zweiten Schritt sollen die vorhandenen Informationen zusammengeführt und eingehend bewertet werden. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf der Frage liegen, ob und ab wann ggf. für wen absehbar war, dass es zu massiven Überschwemmungen mit Personenschäden oder gar Todesfällen kommen würde. Parallel dazu werden die bereits erfolgten Vernehmungen der Mitglieder des Krisenstabes sowie die dort vorhandenen Daten daraufhin überprüft werden, welche Informationen wann und in welcher Form vorlagen und wie diese bewertet worden sind. Da dieser Schritt erfordert, dass alle ermittelnden Beamtinnen und Beamten fundierte Kenntnisse aller Zusammenhänge haben, ist zur Vermeidung von Informationsverlusten und überzogenen Abstimmungsbedarfen der ermittelnden Personen untereinander die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten auf eine Kernermittlungsgruppe reduziert worden. Hierdurch bleibt gewährleistet, dass die Ermittlungen weiterhin zügig und mit Nachdruck geführt werden.

Eine fundierte inhaltliche Bewertung der bisherigen Ermittlungen ist nach dem Vorstehenden bislang nicht möglich; vorschnelle Beurteilungen verbieten sich. Die Staatsanwaltschaft teilt daher ausdrücklich nicht die in den letzten Tagen bekannt gewordenen Bewertungen einzelner Ermittlungsergebnisse, die ohne Mitwirken der Staatsanwaltschaft in die Öffentlichkeit gelangt sind. Die der öffentlichen Berichterstattung zu entnehmende Wiedergabe einzelner Aussagen oder Erkenntnisse ersetzt eine sorgfältige Gesamtschau aller Ermittlungsergebnisse – die die Staatsanwaltschaft möglichst zügig vornehmen wird – nicht. Für beide Beschuldigte gilt daher auch im Lichte der so genannten Rechercheergebnisse in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft wird die Medien und die Öffentlichkeit auch weiterhin über den Gang der Ermittlungen auf dem Laufenden halten. Hiermit sowie durch die mit dem Opferbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz vereinbarte Kooperation soll auch den verständlichen Belangen von Hinterbliebenen und Geschädigten der Flutkatastrophe entgegengekommen werden.

Abschließend weise ich darauf hin, dass das eigens für Hinweise aus der Bevölkerung eingerichtete E-Mail-Postfach unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de weiterhin geöffnet ist. Für die vielen konstruktiven Hinweise, die dort bereits eingegangen sind, möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken. gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt

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Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts am 25.01.2024 in Montabaur beendet

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Foto: BEN Kurier

MONTABAUR Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Tötung von drei Menschen am 25.01.2024 in Montabaur gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt (Ben Kurier Artikel hier). Der Beschuldigte hat sich wenige Stunden nach den Taten am 25.01.2024 selbst gerichtet. Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Hinweise auf weitere Tatbeteiligte erbracht. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt hat.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen schoss der verstorbene Täter am frühen Morgen des 25.01.2024 mit drei Schusswaffen zunächst ungezielt auf die drei Tatopfer, bevor er wenige Minuten später seine Taten mit mehreren gezielten Schüssen beendete. Auslöser der Taten dürften erhebliche und länger andauernde familiäre und finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Täter und den Tatopfern gewesen sein, aufgrund derer es einige Wochen zuvor bereits zu Bedrohungen und auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung sowie im Nachgang zu mehreren Polizeieinsätzen und einer Durchsuchung des von den Beteiligten gemeinsam bewohnten Anwesens gekommen war. Hierbei konnten jedoch weder unerlaubte Waffen aufgefunden noch konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat erlangt werden. 

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Zwei der zur Tatbegehung eingesetzten Schusswaffen konnten im Zuge der ergänzenden Ermittlungen zwischenzeitlich auf den Großvater des Täters zurückgeführt werden, der diese bis zu seinem Tod berechtigterweise besessen hatte und die nach dessen Versterben als angeblich verlustig gemeldet worden sind. Die Herkunft der weiteren Schusswaffe konnte nicht geklärt werden. Über einen den Besitz von Schusswaffen legitimierenden Waffenschein verfügte der verstorbene Beschuldigte nicht (Pressemitteilung: Staatsanwaltschaft Koblenz, Mannweiler | Leitender Oberstaatsanwalt).

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Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises besucht Fortbildung bei der Analytischen Task-Force

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Foto: ATF

RHEIN-LAHN Wenn bei einem Ereignis gefährliche Substanzen freigesetzt werden, ist der Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises für die Lagebewältigung zuständig. Neben der Menschenrettung und der Beseitigung der akuten Gefahrenquelle ist es wichtig, genaue Informationen über die Art der gefährlichen Substanzen zu erhalten.

Zur Unterstützung wurde in Deutschland die Analytische Task Force (ATF) durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtet. Die Standorte der ATF können bei chemischen, biologischen, nuklearen und radiologischen Lagen in Amtshilfe angefordert werden. Schwerpunkt der ATF-Tätigkeit ist die Analytik und die fachliche Beratung. Für den Rhein-Lahn-Kreis ist die ATF in Köln zuständig.

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Der Gefahrstoffzug des Landkreises konnte jüngst an einer Schulung der ATF in Köln teilnehmen. Neben einem theoretischen Vortrag über die Einsatzgrenzen und Möglichkeiten wurden in einer praktischen Stationsausbildung die Fahrzeuge vorgestellt. Mit verschiedenen Spektrometern, radiologischer und biologischer Analysentechnik verfügt die ATF über eine umfangreiche Mess- und Analysetechnik. Für die rund 45 Teilnehmer war es eine gelungene Fortbildungsveranstaltung.

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Die Gefahrstoffzugführung aus Björn Ritscher, Sascha Lauer und Mark Reitz begleiteten die Fortbildungsveranstaltung ebenso wie der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Guido Erler, der das bereits bestehende Netzwerk zwischen der ATF in Köln und dem Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises als sehr gut bewertet.

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Festnahmen und Durchsuchungen: Tatverdächtige zum Raub in Dausenau und Bad Ems in Haft

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BAD EMS/NASSAU/LAURENBURG (ots) Beamte der Kriminalpolizei in Montabaur haben am Donnerstag, den 14.03.2024, mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum vollstreckt. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz, anlässlich zweier Raubüberfalle vom 08.01.2024 in Dausenau und vom 20.01.2024 in Bad Ems. Hierbei verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen und raubten unter Vorhalt einer Waffe Schmuck sowie Wertgegenstände.
Das Verfahren richtet sich derzeit gegen insgesamt sieben tatverdächtige Personen. Davon wurden vier Personen der Haftrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl – die vier Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.
Bei den Tätern handelt es sich zum Teil um Jugendliche sowie heranwachsende Personen. Der Erlass des Haftbefehls gegen einen jugendlichen Tatverdächtigen erfolgte im Zusammenhang mit einer anderen Tat und nicht aufgrund der ihm vorgeworfenen Beteiligung an den Raubstraftaten. Im Rahmen der durchgeführten Durchsuchungen konnte weiteres Beweismaterial sichergestellt werden, welches nun durch Beamte der Kriminalpolizei Montabaur ausgewertet wird.
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