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Leserbriefe

Leserbrief: Wer löffelt die Versäumnisse in der Straße “Am Rotlöffel” in Arzbach aus?

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Stein des Anstoßes: Straße Am Rotlöffel in Arzbach

ARZBACH Ausdrücklich danke ich dem BEN Kurier für die ausführliche und vor allem tiefer gehende Information und möchte vorausschicken, dass die jetzige Gemeindevertretung die Versäumnisse langer Jahre am Rotlöffel auszu“löffeln“ versucht. Nach bisherigem Sachstand sind einige Anmerkungen angebracht:

Unstrittig ist, dass seit vielen Jahren mehrere Straßen in Arzbach einer dringenden Sanierung bedürfen (u.a. Wiesenweg, Forststr., Am Bühl). Unstrittig ist, dass sich insbesondere die Kanalisation, aber auch der Weg/Straße „Am Rotlöffel“ in einem nicht länger zu verantwortenden baulichen Zustand befanden. Konkret handelt es sich um eine Verkehrsanlage, die laut Bürgermeister Eschenauer täglich von bis zu 5 Kraftfahrzeugen und bis zu 10 Fußgängern genutzt wird.

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Unstrittig ist, dass nach derzeitigem geltendem Recht die Anlieger zur Zahlung von Anliegerbeiträgen verpflichtet sind. Unstrittig ist ebenfalls, dass die Gemeinde schon vor zwei Jahren wiederkehrende Beiträge einführen wollte. Hiervon wurde sie jedoch von der Verbandsgemeinde abgehalten, da dieser die Umsetzung, wegen „zu hoher personeller Belastung“, nicht möglich gewesen sei. (VG Bgm. Bruchhäuser am 21.05.21).

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Betr.: Berichterstattung des Ben Kurier vom 09.11.21 zum Ausbau des Rotlöffel in Arzbach – Artikel hier:

Unstrittig ist auch, dass eine, zum Teil widerrechtliche, Auftragsvergabe (Beschluss des Gemeinderats v. 22.03.2021) zum Ausbau erfolgte, obwohl schon seit Herbst des Vorjahres bekannt war, dass die Straßenplanung teilweise über ein Privatgrundstück führte (Aussage VG. Bgm. Bruchhäuser am 21.05.21). Nicht klar ist, wer den fehlerhaften Beschlussvorschlag für den Arzbacher Gemeinderat verfasste und daher diese falsche Planung/Entscheidung zu verantworten hat.

Unstrittig ist, dass der betroffene Anlieger das Recht hatte, sich gegen die unrechtmäßige Überbauung seines Grundstücks zu wehren. In der Folge kam es zu einem Baustopp, der die Gemeinde laut Bgm. Eschenauer mit täglich 5.000,00 E belastete. Zur Finanzierung der nunmehr notwendigen Planänderung beschloss der Gemeinderat am 21.05.2021 zusätzliche 93.000,00 E bereit zu stellen. Gelder, die sowohl von allen Bürgern der Gemeinde (60.000,00 Euro) zu zahlen sind und mit 33.000,00 Euro nochmals zu Lasten der Anlieger gehen. Nicht klar ist, ob und gegen wen die Gemeinde (Planungsbüro – VG Verwaltung) wegen fehlerhafter Planung Regressansprüche stellen wird.

Unstrittig ist insbesondere auch, dass die betroffenen Bürger (Anlieger) das Recht haben, sich zu Wort zu melden und ihre Interessen zu vertreten. Undemokratisch und inakzeptabel ist es, diese deswegen zu diskreditieren. Auch wäre es interessant zu erfahren, mit welchen Kosten die Verbandsgemeindewerke für die Durchführung der Sanierung der Kanal- und Versorgungsleitungen rechnen, bzw. die Aufteilung der Kosten für Kanalsanierung und Straßenbau. Dies würde dem Bürger helfen, die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme und ihre Aufteilung zwischen Verbandsgemeindewerken, Ortsgemeinde und Anliegern zu bewerten.

Nicht kommuniziert wurde die Entscheidung, warum sich die Gemeinde nicht von der Baumaßnahme der Verbandsgemeinde abkoppelte und in einer eigenständigen Maßnahme einen Minimalausbau (10 Fußgänger, 5 Kfz) vornahm.  Bei Betrachtung der vom BEN Kurier aufgedeckten Fakten und der vorherigen Ausführungen hege ich die Befürchtung, dass der Gemeinderat Arzbach -zugunsten der Verbandsgemeindewerke – mit Vorsatz?- „über den Tisch gezogen“ wurde. Auf diesem Hintergrund sind die Fragen zur Beteiligung der Anlieger, zur Ausgestaltung der Straße und zu möglichen Regressansprüchen auch heute noch diskutabel und zu beantworten (Leserbrief: Wolfgang Dieler).

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Leserbriefe

Offener Brief: Thomas Günther aus Nierstein sieht geplante Bettensteuer in Bad Ems kritisch

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BAD EMS Folgender Leserbrief erreichte die Redaktion vom BEN Kurier: Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister Krügel, lieber Oliver, ich habe soeben die Satzung bekommen, die am 31.10. verabschiedet werden soll.  Ich bin schon ein wenig überrascht über einige Punkte, die in der Beherbergungssteuer-Satzung genannt sind.

–          §  4  Steuersatz:  2,9 %  –  warum nimmt man nicht eine gerade Zahl (von mir aus auch 3 %)? Hat man sich davor gescheut und meint, damit die Leute besänftigen zu können? Zum Rechnen ist das extrem ungünstig!

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–          § 8 Steueraufsicht und Außenprüfung und § 12 Datenspeicherung, Datenverarbeitung:  In keiner der mir vorliegenden Satzungen von Bettensteuern wird das so dramatisch aufgeführt wie hier in Bad Ems. Misstraut man seinen eigenen Beherbergungsbetrieben?

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Diese Paragraphen werde ich auf jeden Fall rechtlich prüfen lassen, wie bereits in der Versammlung angekündigt. Nach meiner bisherigen anwaltlichen Auskunft wird mir geraten, das  vor Gericht klären zu lassen, da dies rechtlich mehr als fraglich ist.  In diesem Zusammenhang werde ich auch den Punkt Finanzamtabfrage wie schon in der Versammlung angekündigt rechtlich prüfen lassen.  Da wir unsere Ferienwohnung nur ca. 10-mal im Jahr vermieten, weil sie sonst von uns selbst genutzt wird, finde ich eine solche Satzung gerade auch für kleine Betriebe eine Zumutung.

Dies ist keine positive Motivation für Beherbergungsbetriebe, sich für die Stadt einzusetzen, zumal, wie von mir auf der Versammlung angedeutet, es großen Nachholbedarf von Seiten der Stadt in Punkto Kuranlagen, Sauberkeit und Kur- und Touristenangebote gibt. So müssten zum Beispiel die Römerquelle und Kuranlage auf Vordermann gebracht werden und endlich das Projekt Wasserturm in Angriff genommen werden. Besonders das Areal um den Wasserturm und um das Statistische Landesamt ist in einem sehr schlechten Zustand! Ein weiteres Beispiel wäre der Bahnhof.

Dies hört man leider auch immer wieder von Gästen. Meiner Meinung nach, der ich selbst 20 Jahre lang Stadtbürgermeister einer Stadt in Rheinland-Pfalz war, ist dies der falsche Weg. Zuerst muss man eine Stadt attraktiv für Gäste machen, ehe man anfängt, Gebühren zu erheben.

Man sollte sich auch einmal in einen Gast hineinversetzen, der jetzt eine Kurtaxe bezahlt von ca. 2 € pro Tag (wobei die Frage noch zu klären ist, ob überhaupt eine Kurtaxe in Bad Ems noch genommen werden darf, da die Voraussetzungen für Kureinrichtungen fehlen)

und der jetzt zusätzlich eine Bettensteuer zu entrichten hat. Dadurch kommt man schnell auf einen Betrag von 5 bis 6 € pro Tag – das ist schon eine Menge Geld. Da kann sich der Gast zu Recht fragen, was er dafür tatsächlich geboten bekommt!

Gerade weil Bad Ems jetzt Weltkulturerbe ist, sollte man touristisch darauf aufbauen und konsequent die Stadt attraktiver machen.  Dies schreibe ich bewusst vor der Stadtratssitzung, damit man darüber noch einmal nachdenken kann.  Mit lieben Grüßen,  Thomas Günther

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Leserbriefe

LESERBRIEF: Gedanken zur Verbandsbürgermeisterwahl in Aar-Einrich

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AAR-EINRICH Hab mir mal Gedanken über unseren zukünftigen VG-Bürgermeister gemacht. Die kommunale Verwaltung ist das Herzstück der Verbandsgemeinde. «Politik findet in Mainz, Berlin und im TV statt», hat mir kürzlich ein Zeitgenosse erklärt. Da ist was dran! Eine kleine, aber wesentliche Tatsache übersieht er dabei glatt. Nämlich, dass sich Kommunalpolitik und damit die Tätigkeit des Dienstleisters Verwaltung unmittelbar und direkt auf ihn selbst auswirkt. Kommunalpolitik ist das, was uns alle unmittelbar betrifft, weil sie von uns und für uns Bürger vor der eigenen Haustür betrieben wird! (mehr …)

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LESERBRIEF: Bettendorfs ehemaliger Wehrführer Werner Witzky zeigt sich enttäuscht

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BETTENDORF/LESERBRIEF Liebe Ben Kurier Leser, in den letzten Wochen musste ich leider erleben, wie leicht man doch in eine Ecke gestellt wird, wo man sich selbst nicht sieht. In meiner Eigenschaft als ehemaliger Wehrführer hatte ich wohl auch etwas unbedarft einen Facebook Post gesetzt, indem ich meine Meinung zu einer Regelung nur anschließend erläutert wollte. Im Vorfeld hatte ich bereits intern argumentiert und mich dann der Anweisung des Dienstherrn gebeugt, dass die 2 G Regelung überall einzusetzen ist. Dieser Post war dann Auslöser einer Hetzkampagne, so habe ich es empfunden, gegen meine Person. (mehr …)

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