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Koblenz

Ich hatte einst ein schönes Vaterland…

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oman Knižka und das Bläserquintett Opus 45 in der Herz-Jesu-Kirche in Koblenz. Foto: Stadtverwaltung Koblenz

KOBLENZ Am 30. Oktober fand in der Herz-Jesu-Kirche in Koblenz unter dem Titel „Ich hatte einst ein schönes Vaterland…“ ein Literarisches Kammerkonzert mit Roman Knižka und dem Bläserquintett Opus 45 statt. Anlass war das in diesem Jahr begangene Jubiläumsjahr „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“.

Organisiert wurde der durch das Bundesprogramm “Demokratie leben!” geförderte Abend durch das Kultur- und Schulverwaltungsamt der Stadt Koblenz, in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz, der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz und dem Freundschaftskreis Koblenz-Petah Tikva.

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Literarisches Kammerkonzert im Rahmen von 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland warb um Spenden für den Neubau der Koblenzer Synagoge

Ich hatte einst eine schöne Heimatstadt…“ In ihrer Begrüßung wandelte PD Dr. Margit Theis-Scholz, Dezernentin für Bildung Kultur der Stadt Koblenz, den Titel der Veranstaltung leicht ab, um der Erinnerung an die vielen Koblenzerinnen und Koblenzer Raum zu geben, die auf unterschiedliche Weise den Schrecken des Nationalsozialismus zum Opfer fielen.

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Mit Jacqueline Diffring, Max Jacoby und Otto Fried erinnerte Theis-Scholz an drei Kinder dieser Stadt, die als Jugendliche, gezwungen durch die diskriminierenden und diffamierenden Umstände, denen sie als Kinder von Eltern jüdischen Glaubens ausgesetzt waren, Koblenz verlassen mussten.

Sie alle avancierten zu berühmten und anerkannten internationalen Künstlern, als Bildhauerin, Fotograf und Maler. „Koblenz als ihre Heimatstadt verlor sie als Mitbürger, aber auch als künstlerische Talente und herausragende kreative Köpfe“, so Theis-Scholz. Mit dem Kunstprojekt „Kunst unterwegs“ zeige die Stadt 2021 einen Teil ihrer Werke in City Light Postern in Koblenz, um ihnen wenigstens posthum ihre verdiente Ehre und Anerkennung zuteil werden zu lassen und ihr Werk einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Mit Simon Daniel, Inhaber einer Metzgerei, oder auch Alfred Bernd, Inhaber eines Schuhgeschäfts in der Koblenzer Altstadt und seiner Frau Else Bernd, geborene Dachauer, nannte Theis-Scholz die Namen jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger, an deren Geschichte und Schicksal in Koblenz heute mit Stolpersteinen gedacht wird, und deren Stolpersteine zu der Auswahl gehören, mit denen seit diesem Jahr entlang drei Gedenkrouten durch Koblenz stellvertretend für das Leid aller durch die Nazis verfolgten und ermordeten Koblenzerinnen und Koblenzer erinnert wird.

oman Knižka und das Bläserquintett Opus 45 in der Herz-Jesu-Kirche in Koblenz. Foto: Stadtverwaltung Koblenz

Ein Projekt, das die Stadt Koblenz dank der Unterstützung des Vereins 1700 Jahre jüdisches Leben umsetzen konnte. „An dieser Stelle, hier mit Ihnen in der Herz-Jesu-Kirche, darf ich mich heute Abend glücklich darüber zeigen, dass wir dieses Projekt umsetzen konnten. An anderer Stelle, an all den Stationen entlang der Gedenkrouten, überkommt einen jedoch ein tiefes Gefühl der Trauer, der Beklemmung und der Fassungslosigkeit gegenüber dem unfassbaren Leid, das unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern widerfahren ist und das eine über 200 Jahre währende Blütezeit jüdischen Lebens in Koblenz und Deutschland auf verbrecherische Art und Weise ein Ende bereitet hat“, erklärte Theis-Scholz an einem insgesamt sehr bewegenden Abend.  

Gelebte Erinnerungskultur und eine neue Zukunft für jüdisches Leben in Koblenz

Mit weiteren Projekten wie den Stolpersteinpatenschaften von mittlerweile über zwanzig Koblenzer Schulen, der in Kürze durch das Stadtarchiv veröffentlichten Publikation über jüdisches Leben in Koblenz oder dem aktuell in er Kulturfabrik gezeigtem Stück „Papierjungs“ über die Geschichte des Hauses und der jüdischen Familie Mayer-Alberti nannte Theis-Scholz weitere Beispiele der in Koblenz dank eines engagierten Netzwerks praktizierten Erinnerungskultur.

Sie verwies zudem auf die gemeinsame Verantwortung für die Erinnerung an das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte, das sich vor unseren Haustüren ereignet hat. „Nicht zu vergessen und die Erinnerung stets neu wachzuhalten, diesen Auftrag haben wir als Stadt Koblenz, habe ich in meiner Funktion als Dezernentin für Bildung und Kultur und habe ich als einfache Koblenzer Bürgerin – in Verantwortung für eine positive Entwicklung jüdischen Lebens in Koblenz, zu der auch der Neubau der Synagoge gehört, für den wir heute sammeln.“

Die Spenden werden im Rahmen des Pogromgedenkens am 14. November in der Jüdischen Kultusgemeinde an den Förderverein Neue Synagoge für Koblenz e.V. überreicht.

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Verantaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen >Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Eine Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

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Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

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Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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