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Koblenz

Übervorteilte die ADD Bewerber auf Lehrerstelle? Verwaltungsgericht Koblenz gibt dem Kläger Recht!

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Übervorteilte die ADD Bewerber auf Lehrerstelle Verwaltungsgericht urteilt gegen das Land RLP! (Foto: Symbolbild - lizensiert durch Envato für den BEN Kurier)

KOBLENZ Die Vorwürfe gegen die ADD (Aufsichts-& Dienstleistungsdirektion) wiegen schwer. Laut eines stellvertretenden Schulleiters einer IGS (Integrierte Gesamtschule), würde die ADD die Neubesetzung von Stellen nicht nach der Qualifikation der Bewerber durchführen. Dem BEN Kurier liegen dazu brisante Unterlagen vor.

Im aktuellen Fall, bewarb sich der Konrektor Olaf K. (Name geändert, der Redaktion bekannt) auf eine ausgeschriebenen Stelle zum stellvertretenden Schulleiter einer IGS in Emmelshausen. Dabei konnte er sich gute Chancen ausrechnen, da er bereits jahrelange Erfahrung als stellvertretender Schulleiter an einer IGS aufweisen konnte. Seine Beurteilungen waren hervorragend. Von 300 möglichen Punkten, erreichte er 290. Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle.

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Stellt die ADD bevorzugt SPD nahe Bewerber oder Mitglieder in Schlüsselpositionen ein? Dem BEN Kurier wurden Unterlagen zugespielt, aus denen das hervorgehen soll.

Dazu gab es den Hinweis, dass ein beeinträchtigter Bewerber, mit gleichen Voraussetzungen, bevorzugt eingestellt werden sollte. Und auch dieses war bei Olaf K. der Fall. 30 Grad ist der Anteil seiner Behinderung. Diese kann einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden.

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Seine Mitbewerberin konnte keine Berufserfahrung als Konrektorin aufweisen. Auch war die Qualifizierung und Beurteilung keineswegs  so gut wie bei Olaf K. Dennoch entschied sich die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für die Konkurrentin auf die ausgeschriebene Position.

Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem Kläger Recht. Das Land RLP darf die Mitbewerberin nicht einstellen.

Üblicherweise soll der Bewerber die Stelle besetzen dürfen, der am ehesten dafür geeignet bzw. qualifiziert ist. Weshalb die ADD sich schlussendlich für die Konkurrentin entschied, erklärte sie nicht. Gegen diese Entscheidung ging Olaf K. vor das Koblenzer Verwaltungsgericht. Nicht das erste Mal hatte er das Nachsehen auf eine ausgeschrieben Stelle trotz besserer Beurteilung und Qualifizierung.

Verwaltungsgericht entschied: Bewerber dürfen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt werden. Weshalb wollte die ADD dennoch eine schlechtere Mitkonkurrentin einstellen?

Doch dem schob das Koblenzer Gericht im Wege einer einstweiligen Anordnung unter dem Aktenzeichen 5L 803/21.KO einen Riegel vor. Das beklagte Land Rheinland-Pfalz vertritt die ADD. Dem Ministerium für Bildung in Mainz wurde es bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt, die Stelle der Direktorstellvertreterin an der integrierten Gesamtschule in Emmelshausen, ständig oder vorläufig, durch die Mitbewerberin von Olaf K. zu besetzen.

Das Gericht erkannte in aller Deutlichkeit an, dass die ADD die Auswahlentscheidung fehlerhaft durchgeführt hatte. Nach Artikel 33. Absatz 2 des Grundgesetzes sowie Artikel 19 der Landesverfassung RLP und §9 des Beamtenstatusgesetzes, wird jedem Deutschen ein grundrechtgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung garantiert.  Genau dieses wurde durch die ADD ignoriert.

Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass die ADD bzw. das Land Rheinland-Pfalz, genau nicht nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entschied. Das Land RLP verwies auf das mögliche Ergebnis einer funktionsbezogenen Überprüfung. Diese durfte das Rheinland-Pfalz Olaf K. nicht unterziehen da er. schon seit geraumer Zeit, in seiner Funktion als stellvertretender Schulleiter einer anderen IGS, den Nachweis der Befähigung erbracht hatte. 290 von 300 möglichen Beurteilungspunkte sprachen deutlich für ihn. Diese Bestnoten gelten als Stufe A in der Bewertung. Mehr ist nicht möglich.

Das Land Rheinland-Pfalz legte vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde ein

Das Urteil erging am 15.10.2020. 10 Tage später teilte das Land Rheinland-Pfalz mit, dass es Olaf K. keineswegs die Position an der integrierten Gesamtschule in Emmelshausen zusprechen wird. Solange das Urteil nicht rechtskräftig wäre, bliebe die ausgeschriebene Stelle vakant. Dabei unterliegt das Bildungsministerium einem Irrtum. Die einstweilige Anordnung ist rechtskräftig bis zu einem möglichen Entschied im Hauptsacheverfahren. Da das Land Rheinland-Pfalz mittlerweile ohne Begründung Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht hat, wird die Sache neu verhandelt werden müssen. Für die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion geht es um sehr viel.

Sollte diese erwartungsgemäß erneut verlieren, wird es für diese nicht mehr so einfach sein, aus subjektiven Gründen eine Stellenbesetzung herbeizuführen. Und genau dieses wäre gut für alle Beschäftigen im öffentlichen Dienst. Denn nur dann kann in Zukunft garantiert werden, dass Bewerber ausschließlich nach ihrer fachlichen Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt werden.

Letztlich könnte man natürlich fragen, welche Intention die ADD haben sollte, eine schlechter qualifizierte Bewerberin, Olaf K. vorzuziehen? Dem BEN Kurier wurden Unterlagen zugespielt aus denen hervorgehen soll, dass die ADD bevorzugt SPD nahe Bewerber oder Mitglieder in Schlüsselpositionen einstellt. Ob sich dieses bewahrheitet, wird sich in den kommenden Wochen herausstellen, wenn dahingehende Recherchen abgeschlossen sind. Wir werden über das Ergebnis berichten.

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2 Kommentare

2 Comments

  1. Jens

    4. November 2021 at 10:53

    das ganze Land ist versüfft – Vetternwirtschaft und Korruption wie in der 3. Welt nur halt alles untern Deckmantel, man schaue sich nur die Namenslisten in den Behörden an. Wow da haben aber viele geheiratet, hahahah ach nee, sind ja alle untereinander verwandt Korruption fängt nicht in Berlin an, Sie endet dort am großen Honigtopf.
    Das gesamte System sollte mal aufgeräumt werden – Drogentest für alle Staatsbediensteten wie in den USA – Abschaffung des Beamtentums (Lehrer müssen keine Beamten sein und sind völlig überbewertet – virtuelles Lernen ist viel effektiver und kostengünstiger), Behörden schrumpfen, mehr Aufträge in die freie Wirtschaft und nach Leistung zahlen etc. etc. etc..

  2. Jupp Kleuren

    30. November 2021 at 21:42

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

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Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

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Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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Koblenz

Wie sieht das Fortbewegungsmittel für den Schängel der Zukunft aus?

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Foto: Stephan Herzhauser

KOBLENZ In Koblenz haben sich Mitglieder der CDU Koblenz und des CDU-Nachwuchses (Junge Union Koblenz) mit der Frage beschäftigt, wie das zukünftige Mobilitätskonzept für Koblenz aussehen könnte. Zu diesem Zweck besuchten sie das Bahnbetriebswerk der Mittelrheinbahn von Trans Regio in Koblenz-Moselweiß. Auf der Agenda stand eine Werksbesichtigung, um sich einen Eindruck von der Arbeit des Verkehrsunternehmens zu verschaffen. Mit dabei waren die Kandidaten für den Stadtrat: Philip Rünz (Chef des CDU-Nachwuchses auf Listenplatz 13), Martina von Berg (Listenplatz 17) und Peter Balmes.

Henrik Behrens, der Geschäftsführer der Mittelrheinbahn, führte die Gruppe durch die Hallen des Bahnbetriebswerks und gab ihnen einen Überblick über den öffentlichen Nahverkehr in der Region. Der Austausch mündete in eine belebte Diskussion über die Zukunft der Mobilität. „Für Koblenz als Oberzentrum ist es essenziell, einen öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, der durch attraktive Preise und eine effiziente Infrastruktur besticht“, erklärte Philip Rünz.

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Alle Teilnehmer waren sich einig, dass die Digitalisierung der Bushaltestellen durch die Installation von digitalen Anzeigen in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben werden muss. Zudem sollen Linien, die eine hohe Nachfrage aufweisen, bedarfsgerecht und zu angemessenen Preisen ausgebaut werden.

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Ein besonderes Augenmerk lag auf dem Thema Schienenhaltepunkte. „Wir hoffen, dass der Schienenhaltepunkt im Rauental den Durchgangsverkehr, insbesondere durch Moselweiß, endlich spürbar reduzieren wird und die Anbindung für das Verwaltungszentrum und Koblenz als Wirtschaftsstandort verbessern wird“, ist sich Rünz sicher.

In Ergänzung zu diesen Punkten betonten die Ratskandidaten Balmes, Rünz und von Berg auch die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Mobilitätsstrategie: „Koblenz, seine Bewohner, Berufspendler und viele Familien sind auf das Auto angewiesen. Unser Ziel ist es, Auto, Fahrrad und den öffentlichen Nahverkehr auf Augenhöhe zu bringen, nicht das eine dem anderen gänzlich vorzuziehen!“

Der Besuch lieferte der Truppe einige Einblicke und Anregungen, die in die politische Arbeit der CDU einfließen werden. Das Ziel: Den Nahverkehr in Koblenz so zu gestalten, dass er den Bedürfnissen der Einwohner gerecht wird (Pressemitteilung: Junge Union Koblenz).

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