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Blaulicht

Fahrt trotz Unfallschaden – Sattelzug wurde stillgelegt

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unfallbeschädigte Sattelzugmaschine an der Kontrollstelle (Foto: Verkehrsdirektion Koblenz)

KOBLENZ (ots) Bereits am Mittwoch, 20.10.2021 zog die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 12:00 Uhr auf der BAB 3, Rastplatz Landsberg an der Warthe einen mit leeren Verpackungsboxen beladenen Sattelzug eines deutschen Unternehmens aus dem Verkehr, da dieser erhebliche unfallbedingte Schäden aufwies.

Wie Ermittlungen ergaben, hatte der Fahrer des Sattelzuges am Tag vor der Kontrolle im Raum Wiesbaden einen Unfall. Insbesondere die Sattelzugmaschine wurde hierbei rechtsseitig, mit Hauptanstoß an der vorderen rechten Fahrzeugkante, erheblich beschädigt. An dem äußeren Rad an der Hinterachse wurde die Felge stark deformiert und der Reifen aufgeschnitten, so dass dieser drucklos war. Sowohl scharfkantige und lose Fahrzeugteile, fehlende Beleuchtung, als auch eine abgebrochene Spurstange führten in der Gesamtheit dazu, dass der Zug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit war.

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Fahrt trotz erheblichem Unfallschaden fortgesetzt – Sattelzug wurde auf Autobahnrastplatz stillgelegt

Doch anstatt den Sattelzug nach erfolgter polizeilicher Unfallaufnahme abschleppen zu lassen, wurde an der Zugmaschine lediglich die gebrochene Spurstange ausgetauscht, um diese wieder lenkfähig zu machen. Danach wurde die Fahrt trotz der bestehenden erheblichen Schäden wieder angetreten, um den im Kölner Raum gelegenen Firmensitz zu erreichen.

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unfallbedingt beschädigtes Rad der Hinterachse (Foto: Verkehrsdirektion Koblenz)

Nicht nur die losen und schafkantigen Fahrzeugteile oder die fehlende Beleuchtung stellten direkte Gefahren für die Allgemeinheit dar. Auch hätte der beschädigte, drucklose Reifen an der Hinterachse während der Fahrt jederzeit von der Felge abspringen und möglichenfalls zu einem Unfall führen können. Ob gegebenenfalls weitere Lenkungs- oder Achsteile unfallbedingte Beschädigungen hatten und während dem Fahrbetrieb plötzlich hätten ausfallen können, war ebenfalls nicht abschätzbar.

Das unmittelbare Ergebnis:

Die Weiterfahrt mit dem Sattelzug wurde von dem Kontrolleur der Verkehrsdirektion direkt untersagt und zur Verhinderung einer weiteren Inbetriebnahme eine Sperrkette angebracht. Eine Fahrzeugfreigabe erfolgte erst, nachdem ein ordnungsgemäßer und verkehrssicherer Abtransport des Zuges gewährleistet wurde. Fahrer und Unternehmen wurden beanzeigt.

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Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts am 25.01.2024 in Montabaur beendet

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Foto: BEN Kurier

MONTABAUR Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Tötung von drei Menschen am 25.01.2024 in Montabaur gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt (Ben Kurier Artikel hier). Der Beschuldigte hat sich wenige Stunden nach den Taten am 25.01.2024 selbst gerichtet. Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Hinweise auf weitere Tatbeteiligte erbracht. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt hat.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen schoss der verstorbene Täter am frühen Morgen des 25.01.2024 mit drei Schusswaffen zunächst ungezielt auf die drei Tatopfer, bevor er wenige Minuten später seine Taten mit mehreren gezielten Schüssen beendete. Auslöser der Taten dürften erhebliche und länger andauernde familiäre und finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Täter und den Tatopfern gewesen sein, aufgrund derer es einige Wochen zuvor bereits zu Bedrohungen und auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung sowie im Nachgang zu mehreren Polizeieinsätzen und einer Durchsuchung des von den Beteiligten gemeinsam bewohnten Anwesens gekommen war. Hierbei konnten jedoch weder unerlaubte Waffen aufgefunden noch konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat erlangt werden. 

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Zwei der zur Tatbegehung eingesetzten Schusswaffen konnten im Zuge der ergänzenden Ermittlungen zwischenzeitlich auf den Großvater des Täters zurückgeführt werden, der diese bis zu seinem Tod berechtigterweise besessen hatte und die nach dessen Versterben als angeblich verlustig gemeldet worden sind. Die Herkunft der weiteren Schusswaffe konnte nicht geklärt werden. Über einen den Besitz von Schusswaffen legitimierenden Waffenschein verfügte der verstorbene Beschuldigte nicht (Pressemitteilung: Staatsanwaltschaft Koblenz, Mannweiler | Leitender Oberstaatsanwalt).

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Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises besucht Fortbildung bei der Analytischen Task-Force

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Foto: ATF

RHEIN-LAHN Wenn bei einem Ereignis gefährliche Substanzen freigesetzt werden, ist der Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises für die Lagebewältigung zuständig. Neben der Menschenrettung und der Beseitigung der akuten Gefahrenquelle ist es wichtig, genaue Informationen über die Art der gefährlichen Substanzen zu erhalten.

Zur Unterstützung wurde in Deutschland die Analytische Task Force (ATF) durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtet. Die Standorte der ATF können bei chemischen, biologischen, nuklearen und radiologischen Lagen in Amtshilfe angefordert werden. Schwerpunkt der ATF-Tätigkeit ist die Analytik und die fachliche Beratung. Für den Rhein-Lahn-Kreis ist die ATF in Köln zuständig.

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Der Gefahrstoffzug des Landkreises konnte jüngst an einer Schulung der ATF in Köln teilnehmen. Neben einem theoretischen Vortrag über die Einsatzgrenzen und Möglichkeiten wurden in einer praktischen Stationsausbildung die Fahrzeuge vorgestellt. Mit verschiedenen Spektrometern, radiologischer und biologischer Analysentechnik verfügt die ATF über eine umfangreiche Mess- und Analysetechnik. Für die rund 45 Teilnehmer war es eine gelungene Fortbildungsveranstaltung.

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Die Gefahrstoffzugführung aus Björn Ritscher, Sascha Lauer und Mark Reitz begleiteten die Fortbildungsveranstaltung ebenso wie der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Guido Erler, der das bereits bestehende Netzwerk zwischen der ATF in Köln und dem Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises als sehr gut bewertet.

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Blaulicht

Festnahmen und Durchsuchungen: Tatverdächtige zum Raub in Dausenau und Bad Ems in Haft

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Foto: Pixabay
BAD EMS/NASSAU/LAURENBURG (ots) Beamte der Kriminalpolizei in Montabaur haben am Donnerstag, den 14.03.2024, mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum vollstreckt. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz, anlässlich zweier Raubüberfalle vom 08.01.2024 in Dausenau und vom 20.01.2024 in Bad Ems. Hierbei verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen und raubten unter Vorhalt einer Waffe Schmuck sowie Wertgegenstände.
Das Verfahren richtet sich derzeit gegen insgesamt sieben tatverdächtige Personen. Davon wurden vier Personen der Haftrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl – die vier Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.
Bei den Tätern handelt es sich zum Teil um Jugendliche sowie heranwachsende Personen. Der Erlass des Haftbefehls gegen einen jugendlichen Tatverdächtigen erfolgte im Zusammenhang mit einer anderen Tat und nicht aufgrund der ihm vorgeworfenen Beteiligung an den Raubstraftaten. Im Rahmen der durchgeführten Durchsuchungen konnte weiteres Beweismaterial sichergestellt werden, welches nun durch Beamte der Kriminalpolizei Montabaur ausgewertet wird.
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