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Behindertenparkplätze unzulässig? – Bad Emser zeigt Stadt an!

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Behindertenparkplätze unzulässig? - Bad Emser zeigt Stadt an!

BAD EMSDie Behindertenparkplätze in der Römerstraße sind nicht rechtens.“ Mit diesem Anliegen wandte sich der Bad Emser Jens Kinne an den BEN-Kurier. „Ein Behindertenparkplatz nach DIN 18040-3 muss mindestens 3,50 Meter (Seitenausstieg) breit sein“, führte der Anwohner aus.

Somit sind das gar keine Behindertenparkplätze. Verwarnungsgelder dürfen nicht ausgestellt werden.

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Zwischenzeitlich müssen sich die Gerichte mit der Thematik befassen. Der Bad Emser fährt harte Geschütze auf. Laut dem uns vorliegenden Schreiben, stellte der Anwohner gegen die Stadt Bad Ems Strafanzeige wegen vermutlichen Betruges.

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Bad Emser behauptet: Behindertenparkplätze in Bad Ems sind unzulässig

Für den Anwohner in der Römerstraße ist die Rechtslage eindeutig. Verwarnungsgelder auf unzulässigen Behindertenparkplätzen sind rechtswidrig. Er sieht sich hier im Recht und fühlt sich von der Stadt gegängelt.

„In Deutschland gibt es ein Schikaneverbot“, schrieb uns Jens Kinne. Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einen anderen Schaden zuzufügen.“ So sieht es der §226 des BGB.

Ich wohne in der Römerstraße und vergesse hin und wieder das Parkverbot. Ich zahle dann die Strafe wenn ich Schuld bin,“ erläutert der Kurstädter.

Zwischenzeitlich hat er vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Stadt und Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt, dass die ausgestellten Verwarnungsgelder, für unrechtmäßig genutztes Parken auf Behindertenparkplätzen, für rechtswidrig erklärt werden.

Der BEN Kurier bat die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau um eine Stellungnahme. In dieser führten sie aus, dass der Behindertenparkplatz in Höhe der Römerstraße 40 sehr wohl den gesetzlichen Ansprüchen genügen würde.

Jens Kinne zeigte Stadt und Verbandsgemeinde an – Wer ist im Recht?

Doch wer hat Recht? Ist es so, dass der Anwohner wie Don Quichotte gegen die Windmühlen des Verwaltungsrechts anrennt und ihm Unrecht getan wird?

Wohl kaum denn die Rechtslage ist eindeutig. Zwar zitiert Jens Kinne die richtige DIN Norm welche besagt, dass ein Behindertenparkplatz eine Breite von 3,50 Metern und Länge von 5,00 Metern aufweisen muss doch er unterliegt dennoch einem fatalen Irrtum.

Wir kennen die 3,50 Meter markierten Behindertenparkplätze in erster Linie von Super- oder Baumärkten. Dort sind diese in breiten Parkbuchten gekennzeichnet. In der fachlichen Sprache auch Einzelparkstand genannt.

In der Römerstraße handelt es sich aber um sogenannte Randparkstände. Diese müssen zunächst nur eine markierte Breite von 2,50 Metern statt 3,50 Metern aufweisen. Darüber hinaus ist eine weitere Ausstiegsbreite von 1,40 Metern vorgeschrieben. Das bedeutet sogar eine Gesamtweite von 3,90 Metern statt die vom Bad Emser geforderten 3,50 Meter.

In der Römerstraße handelt es sich um sogenannte Randparkstände – Bei denen wird der Gehweg als Breite mitgerechnet. Die Stadt und Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau machte alles richtig!

Dabei vergisst der Anwohner in seinen Ausführungen ein entscheidendes Merkmal. Den Bürgersteig. Denn dieser wird bei Randparkständen ausdrücklich mit einbezogen. Vereinfacht gesagt: Der Behindertenparkplatz in der Römerstraße ist mit 4,80 Metern (inkl. Gehweg) deutlich breiter wie es der Gesetzgeber fordert. Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau ist im Recht.

Verbandsgemeinde und Stadt Bad Ems sind im Recht

Natürlich könnte argumentiert werden, dass bei einem Randparkstand der beeinträchtigte Fahrer unter Umständen zur Straßenseite aussteigen müsste doch auch diese Schlussweise würde verfehlen denn der Gesetzgeber akzeptiert alle möglichen Seiten und Heckausstiege.

Letzteres erklärt auch weshalb ein Behindertenparkplatz eine Länge von mindestens fünf Meter aufweisen muss. In Bad Ems sind diese sechs Meter lang.

Im telefonischen Gespräch konnte uns Jens Kinne nicht die Intention für sein Anliegen erklären. Es ginge ihm wohl ums Prinzip.

Der Bad Emser lebte lange Zeit in den USA. Laut unseren Informationen, engagierte er sich dort intensiv für schwererziehbare und obdachlose Kinder. Auch in Bad Ems versuchte er sich in der Jugendarbeit einzubringen. Beim VfL trainierte er eine Zeitlang die A-Jugend des Fußballvereins. Doch es scheint so, dass er nach seinem Auslandsaufenthalt nicht mehr richtig in der Kurstadt angekommen ist.

Schwierige Parksituation in der Römerstraße

Die kostenpflichtigen Parkmöglichkeiten in der Römerstraße empfindet er als unbefriedigend. Für Anwohner eine schwierige Situation.

Zwar gibt es auch kostenfreie Zeiten doch diese enden in den frühen Morgenstunden. Die Anwohner müssen entweder ihr geparktes Fahrzeug entfernen oder ein Ticket für die Nutzung ziehen.

Anwohner-Parkausweise gibt es nicht. Primär ist es die Aufgabe der Hauseigentümer für Parkplätze zu sorgen. Doch in der geschichtsträchtigen Römerstraße ist dieses eine nahezu unmögliches Unterfangen.

Der amtierende Stadtbürgermeister Oliver Krügel teilte dem BEN Kurier gegenüber telefonisch mit, dass im Stadtrat die Problematik bekannt ist und ergebnisoffen darüber gesprochen wird.

Dabei gibt es nicht nur Befürworter für sogenannte Anwohner-Parkausweise. Ob Lösungen erarbeitet werden können, muss abgewartet werden.

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1 Comment

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  1. Jens Kinne

    26. März 2021 at 11:47

    Hallo lieber Autor,
    sehr gut geschrieben, wie bereits erwähnt habe ich noch ein Ass im Ärmel, wie auf den Bildern auch zu erkennen in noch ein Pflanzbeet im Weg
    Gruss
    Jens Kinne

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BEN Kurier Mediathek mit über 200 Videos aus der Region eröffnet

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Foto: Envato Lizenz für BEN Kurier

RHEIN-LAHN Auf Bitten unserer Leser, haben wir jetzt eine Vielzahl unserer erstellten Videos aus der Region in einer Mediathek gebündelt. Aktuell ist die Aufteilung noch rein chronologisch, doch das wird sich in den kommenden Tagen noch ändern. Schon jetzt finden Sie in der Mediathek tolle Geschichten und viele Ereignisse aus dem Rhein-Lahn-Kreis, Westerwald und Koblenz.

Alle neuen Videos erscheinen automatisch auch in der Mediathek. Wir werden da noch einige Verbesserungen vornehmen in der nächsten Zeit, doch immerhin funktioniert es bereits. Das erste Video entstand am 02. März 2022 zur Ukraine Krise und wurde gleichzeitig das meistgesehene überhaupt mit 923.000 Aufrufen. Interessant ist es zu sehen, wie sich das Produzieren der Videoaufnahmen und die Technik im Laufe der Zeit verändert haben.

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Aufrufen können Sie die Mediathek über unsere Webseite www.ben-kurier.de unter dem Link www.ben-kurier.de/mediathek Sie finden den Button oben auf der Startseite unter den Reitern.

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Streit um den Agrardiesel: Diese Subventionen erhalten Landwirte in Deutschland

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RHEIN-LAHN Am vergangenen Freitag fuhren über 1000 Landwirte mit ihren Traktoren zu der Großdemo nach Koblenz. Grund war der mögliche Wegfall des Agrardiesels und die Aufhebung der KFZ-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Maschinen. Gegen diese Beschlüsse wehren sich nicht nur die Bauern. Auch aus der rheinland-pfälzischen Landesregierung kommen kritische Stimmen. Der Rückhalt für die Maßnahmen der Landwirte in der Bevölkerung ist hoch.

Am 08. Januar wollen die Bauern mit weiteren gravierenden Aktionen auf ihre Situation aufmerksam machen, wenn bis dahin die Beschlüsse nicht rückgängig gemacht worden sind. Am selben Tag könnte ein bundesweiter Streik bei der Deutschen Bahn den Schienenverkehr zum Erliegen bringen.

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Die Landwirtschaft in Deutschland wird mit Geldern aus dem EU-Haushalt subventioniert. Nach Frankreich und Spanien erhält Deutschland die meisten Mittel aus dem europäischen Agrarhaushalt. In der Förderperiode 2023 bis 2027 fließen rund sieben Milliarden Agrarsubventionen jährlich an etwa 315.000 landwirtschaftliche Betriebe, Verbände, Behörden und Unternehmen im Agrarbereich in Deutschland. Rund 70 Prozent der Fördermittel sind Flächenprämien. Rund ein Viertel der Direktzahlungen sind an Öko-Regelungen gebunden. Betriebe, die sich die Fördergelder sichern möchten, müssen dafür Leistungen für Klima-, Umweltschutz oder Biodiversität erbringen.

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Die Fördergelder machen je nach Struktur eines landwirtschaftlichen Betriebes zwischen 41 und 62 Prozent des Einkommens aus. Bei sogenannten Nebenerwerbsbetrieben, die eine zweite Einkommensquelle außerhalb der Landwirtschaft haben, liegt der Anteil der Fördermittel am landwirtschaftlichen Einkommen noch deutlich höher.  Nicht nur in der Europäischen Union werden landwirtschaftliche Betriebe subventioniert. Beispielweise gibt es ähnliche Projekte, wenn auch im geringeren Umfang, auch in den USA oder Japan.

In Deutschland teilt sich die Subvention auf eine Basis-, Umverteilungs- und Greening-Prämie auf. Zusätzlich gibt es noch Unterstützung für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und die Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve. Aus einer 2021 ausgeführten Auswertung des Institutes der deutschen Wirtschaft geht hervor, dass der Norden von Deutschland am meisten von den Prämien profitiert. Gemessen an der Fläche des Landkreises haben Bauern 2021 im Landkreis Sömmerda in Thüringen mit rund 19.800 Euro je Quadratkilometer die höchsten Subventionen eingestrichen. Am wenigsten gab es mit unter 4000 Euro im Landkreis Siegen-Wittgenstein. Im Rhein-Lahn-Kreis waren es 2021 rund 8701 Euro je Quadratkilometer und im Westerwald 6933 Euro.

Wie hoch die Förderungen für jeden einzelnen Landwirtschaftsbetrieb im EU-Haushaltsjahr 2021 oder 2022 war, kann man auf der Seite https://www.agrar-fischerei-zahlungen.de/Suche? einsehen. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft, hätten Schwellenländer große Schwierigkeiten, ihre landwirtschaftlichen Produkte in der EU zu verkaufen, da die Landwirte in den EU-Mitgliedsländern durch Subventionen gestärkt werden.

Im Wirtschaftsjahr 2021/22 stiegen die Gewinne der Landwirte um bis zu 60 Prozent. Grund waren die gestiegenen Lebensmittelpreise.  Laut Auskunft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erhöhte sich alleine im Spitzenreiterbundesland Niedersachsen der Gewinn je Unternehmen im Durchschnitt um 90,7 Prozent auf knapp 105.000 EUR. Der Gewinnzuwachs bei Futterbetrieben betrug demnach im Schnitt 129  Prozent. Einzig die Obstbauernbetriebe mussten Gewinneinbußen um rund 37 Prozent hinnehmen. Trotz exorbitant gestiegener Energie-, Dünge- und Pflanzenschutzpreise, erwirtschafteten die Bauern höhere Einnahmen laut dem Verband der Landwirtschaftskammern (VLK).

Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnt, dass durch den möglichen Wegfall der Agrardiesel-Subventionen, die Lebensmittelpreise deutlich steigen könnten. Genaue Zahlen sollen dabei nicht genannt worden sein. Das Landwirtschaftsministerium  erklärte auf Anfrage von Table Agrifood (siehe hier), dass über einen möglichen Anstieg der Preise nur spekuliert werden kann. Table Media hat den potenziellen Preisanstieg für einzelne Produkte grob überschlagen. Dabei sollen die Auswirkungen äußerst gering sein. Nach einem Wegfall des Agrardiesels würde sich die Produktion eines Kilogramm Weizens um 0,24 Cent erhöhen. Bei Weizenmehl würde es etwa 0,3 Cent teurer werden. Bei einem Liter Milch würden die Produktionskosten um 0,38 Cent steigen. Nicht berücksichtigt wurde der Wegfall der KFZ-Steuerbefreiung.

Laut der TAZ (Artikel hier) würde der Wegfall der Agrarsubventionen nicht zum Sterben der Bauernhöfe führen. Sie führten aus, dass ein durchschnittlicher Haupterwerbsbetrieb in Deutschland jährlich laut Landwirtschaftsministerium 2900 EUR Agrardieselvergütung erhalten würde, bei einem Umsatz von 480.000 EUR in der Kategorie und 115.000 EUR Gewinn. Insgesamt erhielten die deutschen Landwirte 440 Millionen Euro Steuern auf Diesel vom Finanzamt zurück.

Schöpfer des Agrardiesels war die SPD unter dem damaligen Kanzler Gerhard Schröder. Im Jahr 2000 hieß das Ziel: »Wettbewerbsfähigkeit der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedsstaaten stärken.« Trotz der Rückvergütung von 21 Cent je Liter Diesel, zahlt ein deutscher Landwirt nach dem Bauernverband (DBV) etwa 25 Cent je Liter mehr als die Bauern in den meisten anderen EU-Staaten. 18 EU-Staaten haben geringere Steuern auf Agrardiesel. Dazu gehören auch die Länder Italien und Spanien. In den Nachbarländern Polen, Frankreich und den Niederlanden gab es bisher jedoch höhere Steuersätze.

Weitere 480 Millionen soll der Wegfall der KFZ Steuerbefreiung in der Landwirtschaft bringen. Auch dagegen wehren sich die Landwirte. Mit dem Wegfall der KFZ Steuerbefreiung und dem Agrardiesel kämen auf die rund 315.000 Landwirte in Deutschland eine Mehrbelastung von etwa 880 Millionen Euro im Sinne des Bundessparprogramms auf sie zu.

Mittlerweile formiert sich auch in den Länderparteien der Bundes-Ampelkoalition Widerstand gegen die Beschlussvorlage. Die Grüne BW-Landtagsfraktion unterstützt mit einer Resolution den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, der die Streichungen für die Landwirtschaft beim Agrardiesel und der Kfz-Steuer verhindern will. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hofft ebenso auf die Rücknahme der Sparpläne wie die RLP-Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt von der FDP. Der Bundesfinanzminister Christian Lindner zeigte sich gesprächsbereit, die geplante Streichung der Agrardiesel-Subvention zurückzunehmen und durch andere Kürzungen zu ersetzen. Zur Kritik von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen) an der Subventions-Streichung sagte der Finanzminister: »Die Grünen drängen bekanntlich fortwährend auf eine Streichung klimaschädlicher Subventionen. Dass ein grüner Minister sich nun davon distanziert, worauf Herr Scholz, Herr Habeck und ich uns geeinigt haben, ist interessant für mich.« (Quelle: Focus).

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Lahnstein

Caritas bereitet „Menschen in Not“ wieder eine Freude

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WW/RHEIN-LAHN Mit der Aktion „Menschen in Not“ will der Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn auch in der diesjährigen Vorweihnachtszeit wieder Hilfsbedürftigen im Westerwaldkreis und im Rhein-Lahn-Kreis eine kleine Freude bereiten. Aus ihrer täglichen Beratungsarbeit wissen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas, dass das Einkommen vieler Menschen nur noch für das Nötigste ausreicht. „Viele Familien befinden sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Zuerst durch die Corona-Pandemie und ganz aktuell aufgrund der Energiekrise hat sich diese Situation natürlich nochmal weiter verschlimmert“, sagt Andrea Steinhauer, Beraterin der Allgemeine Lebens- und Sozialberatung im Caritas-Zentrum in Lahnstein, und weist darauf hin, dass Familien in Arbeitslosigkeit wie auch Familien mit niedrigem Einkommen gleichermaßen davon betroffen sind. „Die höheren Preise nicht nur für Strom, Gas und Öl, sondern auch für Dinge im Alltag, wie etwa Lebensmittel, treffen besonders Menschen, die am Monatsende auf jeden Cent schauen müssen“, so die Beraterin. Und genau diesen Menschen möchte die Caritas auch in diesem Jahr wieder helfen! (mehr …)

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